Videoüberwachung Skaterpark

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Laufe der Debatte um den geplanten Skaterpark ist in verschiedenen Interviews und Stellungnahmen die Einführung einer Videoüberwachung thematisiert und befürwortet worden.

Daher habe ich folgende Fragen:
1. Ist dem zuständigen Datenschutzbeauftragten die Einführung angezeigt worden und hat dieser einer Vorabkontrolle gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 DSG NRW durchgeführt?
1.a Wenn Ja, zu welchem Ergebnis ist dieser gelangt?Bitte senden Sie mir in diesem Falle das Verfahrensverzeichnis zu.
1.b Wenn Nein, warum ist die zwingend verpflichende Unterrichtung unterblieben?

2. Wie kommt der Bürgermeister Herr Sendermann zu der Überzeugung, das eine Videoüberwachung eingesetzt werden muss und nicht das mildere Mittel einer sog. 'Streife' eines Sicherheitsdienstes angebracht wäre?

Hintergrund: Durch eine Videoüberwachung des Skaterparkes wird eine ganze Personenruppe unter Generalverdacht gestellt und diese verleitet zu vorauseilendem Gehorsam. Dieser verdachtslose Eingriff mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich dieser Maßnahme einbezogen werden, steht in keiner Beziehung zu einem etwaigen
Fehlverhalten Einzelner und ist somit grundsätzlich mit einer hohen Eingriffsintensität verbunden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Laufe der Debat…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung Skaterpark [#26950]
Datum
9. März 2018 12:59
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Laufe der Debatte um den geplanten Skaterpark ist in verschiedenen Interviews und Stellungnahmen die Einführung einer Videoüberwachung thematisiert und befürwortet worden. Daher habe ich folgende Fragen: 1. Ist dem zuständigen Datenschutzbeauftragten die Einführung angezeigt worden und hat dieser einer Vorabkontrolle gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 DSG NRW durchgeführt? 1.a Wenn Ja, zu welchem Ergebnis ist dieser gelangt?Bitte senden Sie mir in diesem Falle das Verfahrensverzeichnis zu. 1.b Wenn Nein, warum ist die zwingend verpflichende Unterrichtung unterblieben? 2. Wie kommt der Bürgermeister Herr Sendermann zu der Überzeugung, das eine Videoüberwachung eingesetzt werden muss und nicht das mildere Mittel einer sog. 'Streife' eines Sicherheitsdienstes angebracht wäre? Hintergrund: Durch eine Videoüberwachung des Skaterparkes wird eine ganze Personenruppe unter Generalverdacht gestellt und diese verleitet zu vorauseilendem Gehorsam. Dieser verdachtslose Eingriff mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich dieser Maßnahme einbezogen werden, steht in keiner Beziehung zu einem etwaigen Fehlverhalten Einzelner und ist somit grundsätzlich mit einer hohen Eingriffsintensität verbunden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung Skaterpark“ vom 09.03.2018 (#…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung Skaterpark [#26950]
Datum
10. April 2018 23:42
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung Skaterpark“ vom 09.03.2018 (#26950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung Skaterpark“ vom 09.03.2018 (#…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Videoüberwachung Skaterpark [#26950]
Datum
13. April 2018 11:40
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung Skaterpark“ vom 09.03.2018 (#26950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich innerhalb von einer Woche über den Stand meiner Anfrage. Sollte eine Antwort bis dahin ausbleiben, sehe ich mich leider gezwungen die LfDI um Vermittlung zu bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Olfen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage. Die verspätete Abgabe bi…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Videoüberwachung Skaterpark
Datum
17. April 2018 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage. Die verspätete Abgabe bitte ich zu entschuldigen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Stellungnahme und die Erläuterungen. Ich werde dieses Th…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung Skaterpark [#26950]
Datum
18. April 2018 21:26
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Stellungnahme und die Erläuterungen. Ich werde dieses Thema mit Interesse weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>