Videoüberwachungskameras in Trier

1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Trier bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
3) Wie viele Videoüberwachungskameras betreiben Sie? Wo betreiben Sie diese und können diese öffentlichen Raum überwachen? Wie lange ist die Speicherfrist?
4) Wurden von Ihnen, wenn ja unter welchen Umständen, Aufnahmen aus diesen für die Strafverfolgung genutzt?
5) Welchen nutzen haben Sie aus Videoüberwachungsmaßnahmen in den Jahren 2012 und 2013 gezogen? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
6) Haben Sie nutzen aus Videoüberwachungsmaßnahmen gezogen, deren Aufnahmen eigentlich nach dem Landesdatenschutzgesetz bereits gelöscht sein müssten?
7) Existieren Statistiken zur temporären Videoüberwachung der Heilig Rock Tage 2012? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.
8) Sind Videoüberwachungskameras, statistisch gesehen, nützlich? Wenn ja, in welchem Kriminalitätsfeld (Raub, Sachbeschädigung etc.)? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. August 2014
  • Frist
    19. September 2014
  • 0 Follower:innen
Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele…
An Staatsanwaltschaft Trier Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Videoüberwachungskameras in Trier [#7158]
Datum
18. August 2014 14:18
An
Staatsanwaltschaft Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Trier bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 3) Wie viele Videoüberwachungskameras betreiben Sie? Wo betreiben Sie diese und können diese öffentlichen Raum überwachen? Wie lange ist die Speicherfrist? 4) Wurden von Ihnen, wenn ja unter welchen Umständen, Aufnahmen aus diesen für die Strafverfolgung genutzt? 5) Welchen nutzen haben Sie aus Videoüberwachungsmaßnahmen in den Jahren 2012 und 2013 gezogen? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 6) Haben Sie nutzen aus Videoüberwachungsmaßnahmen gezogen, deren Aufnahmen eigentlich nach dem Landesdatenschutzgesetz bereits gelöscht sein müssten? 7) Existieren Statistiken zur temporären Videoüberwachung der Heilig Rock Tage 2012? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an. 8) Sind Videoüberwachungskameras, statistisch gesehen, nützlich? Wenn ja, in welchem Kriminalitätsfeld (Raub, Sachbeschädigung etc.)? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Staatsanwaltschaft Trier
Sehr geehrter Kratz, die Staatsanwaltschaft Trier betreibt KEINE Videoüberwachungskameras. Ob und wie viele …
Von
Staatsanwaltschaft Trier
Betreff
AW: Videoüberwachungskameras in Trier [#7158]
Datum
18. August 2014 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
516 Bytes


Sehr geehrter Kratz, die Staatsanwaltschaft Trier betreibt KEINE Videoüberwachungskameras. Ob und wie viele in Trier betrieben werden ist uns nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Die Frage, ob Sie Kameras betreiben, war nich…
An Staatsanwaltschaft Trier Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: Videoüberwachungskameras in Trier [#7158]
Datum
18. August 2014 15:43
An
Staatsanwaltschaft Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Die Frage, ob Sie Kameras betreiben, war nicht darauf bezogen, ob Sie Kameras für strafrechtliche Verfolgung innerhalb Trier betreiben, sondern lediglich ob in Ihrem Haus Kameras eingesetzt werden. Ich habe allerdings verstanden, das dem nicht so ist. Einen schönen Tag noch. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Staatsanwaltschaft Trier
Von: Albrecht, Thomas (StA Trier) Gesendet: Montag, 18. August 2014 15:52 An: StA Trier (Postfach) Betreff: AW: AW…
Von
Staatsanwaltschaft Trier
Betreff
WG: AW: Videoüberwachungskameras in Trier [#7158]
Datum
18. August 2014 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Albrecht, Thomas (StA Trier) Gesendet: Montag, 18. August 2014 15:52 An: StA Trier (Postfach) Betreff: AW: AW: Videoüberwachungskameras in Trier [#7158] Auch nur zur Klarstellung: Wir sind Mieter, nicht Eigentümer. Thomas Albrecht Oberstaatsanwalt Behördlicher Datenschutzbeauftragter STAATSANWALTSCHAFT TRIER Christophstraße 1 << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.statr.mjv.rlp.de<http://www.statr.mjv.rlp.de/>