Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Internet:
www.datenschutz.rlp.de
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Telefon: (06131) 208 2449
Telefax: (06131) 208 2497
Datum: 05.09.2014
Gesch.Z.: 4.03.14.043
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Videoüberwachung in Trier
Sehr geehrter Herr Kratz,
ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Videoüberwachung in Trier vom 6. August 2014, hier eingegangen am 7. August 2014.
Sie bitten um Beantwortung der von Ihren gestellten Fragen und wünschen eine Unterscheidung in von privaten und öffentlichen Stellen (Behörden) betriebene Videoüberwachung. Anhand der hier vorhandenen Informationen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Privater Bereich:
Allgemeine Hinweise zur Videoüberwachung
Videoüberwachungsanlagen werden im privaten Bereich meist durch Arbeitnehmer (häufig anonym), Nachbarn oder Bürgerinnen und Bürger, denen eine Anlage auffällt, der Aufsichtsbehörde gemeldet. Es folgen, soweit es sich um Standorte in Rheinland-Pfalz handelt, Auskunftsersuchen an die verantwortliche Stelle und rechtliche Prüfung, z.T. auch örtliche Feststellungen bei gravierenden Verstößen; meist kommt es nachfolgend zu Änderungen im Betrieb der Anlagen - vor allem bei der Ausrichtung einzelner Kameras, der Anbringung und Gestaltung der notwendigen Hinweisschilder, der Ausblendung ansonsten dauerhaft überwachter Arbeitsplätze und hinsichtlich der Speicherdauer.
Darüber hinaus beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Trier bekannt?
Insgesamt sind uns im privaten Bereich 85 Kameras in Trier bekannt, inklusive Attrappen.
2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum?
Nach unserer Kenntnis erfassen alle genannten Kameras zum Zeitpunkt der Eingabe den öffentlich zugänglichen Raum.
3) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Trier in den Jahren 2012 und 2013 auf Einhaltung des Datenschutzes geprüft?
In den Jahren 2012 und 2013 wurden sechs Anlagen geprüft. Solche Anlagen im Sinne von § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können eine Vielzahl einzelner Videokameras umfassen.
4) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Trier in den Jahren 2012 und 2013 beanstandet? Wie viele dieser beanstandeten Videoüberwachungsmaßnahmen mussten permanent entfernt werden?
Darüber liegen uns keine Zahlen vor. Wie eingangs angemerkt kommt es in den meisten überprüften Fällen zu Änderungen im Betrieb der Anlagen - vor allem bei der Ausrichtung einzelner Kameras, der Anbringung und Gestaltung der notwendigen Hinweisschilder, der Ausblendung ansonsten dauerhaft überwachter Arbeitsplätze und hinsichtlich der Speicherdauer.
Beanstandungen werden im privaten Bereich nicht ausgesprochen, hier besteht die Möglichkeit zu Anordnungen/Untersagungen nach § 38 Abs. 5 BDSG bzw. zur Einleitung von Bußgeldverfahren. Solche Maßnahmen mussten in Trier im Abfragezeitraum nicht ergriffen werden.
5) Wie viele Angestellte stehen zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes bei Videoüberwachungsmaßnahmen in Trier/in Rheinland-Pfalz zur Verfügung?
Im privaten Bereich sind zwei Mitarbeiter neben anderen Aufgaben mit der Aufsicht über Videoüberwachungsanlagen in Rheinland-Pfalz befasst. Eine genaue Aufgabenverteilung können Sie unserem Geschäftsverteilungsplan unter
http://www.datenschutz.rlp.de entnehmen.
6) Wo sind Ihnen Videoüberwachungskameras in Trier bekannt oder waren Ihnen bekannt?
Angaben hierzu wären dem LfDI nach §§ 11 und 12 LIFG nur nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens möglich. Wegen des hierbei zu erwartenden erheblichen Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten für den Antragsteller wird anheimgestellt, die Anzahl der Drittbeteiligungsverfahren durch zeitliche, räumliche oder thematische Eingrenzung zu begrenzen.
Öffentlicher Bereich:
Allgemeine Hinweise zur Videoüberwachung
In den Jahren 2008 und 2009 hat der LfDI in Rheinland-Pfalz eine umfassende Bestandsaufnahme zur Videoüberwachung (VÜ) durchgeführt. Dazu wurden mehrere tausend Behörden sowie öffentliche Institutionen zu ihrem Einsatz von VÜ-Technik befragt. Ziel dieser Erhebungen war es, statistisches Material für einen zahlenmäßigen Überblick zu erhalten. Diese Umfrage sollte nicht Grundlage für landesweite konkrete Prüfungen vor Ort sein, was angesichts der knappen Personalressourcen und angesichts einer Vielzahl anderer datenschutzrechtlich relevanter überprüfungsbedürftiger Sachverhalte von der Dienststelle des Landesbeauftragten auch nicht leistbar wäre.
In die Umfrage einbezogen wurden alle obersten Landesbehörden, sämtliche Polizeidienststellen, die Gerichte und Justizvollzugsanstalten, alle Kommunalbehörden und deren Betriebe (Parkhäuser, Museen, Theater, Schwimmbäder usw.), insbesondere auch die öffentlichen Verkehrsbetriebe und die Krankenhäuser; die mehr als 1750 öffentlichen Schulen wurden ebenso befragt sowie sämtliche Hochschulen des Landes. Insgesamt wurden 2673 öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz befragt und damit mehr als 4900 Stellen in die Erhebung einbezogen.
Ansonsten erhält die Dienststelle des LfDI Kenntnis von geplanten oder bereits installierten Videoüberwachungsanlagen in der Regel von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen eine Überwachungsanlage wenden oder von Behörden, die um Beratung und Prüfung bitten, ob eine geplante Anlage datenschutzkonform wäre.
Allgemeine Informationen zur Videoüberwachung finden Sie unter:
http://www.datenschutz.rlp/de/aktuell/2…
Darüber hinaus beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Trier bekannt?
Im Zusammenhang mit der oben genannten Erhebung wurden 236 Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz befragt. Bei einem Rücklauf von 79,5 % haben die Kommunalverwaltungen insgesamt 424 Kameras gemeldet. Aus den hier vorhandenen Informationen ergibt sich, dass ein Museum in Trier eine Anlage mit 20 Kameras betreibt.
Weiterhin meldete die Fachhochschule Trier 18 Kameras an den Standorten in Trier, die Universität Trier meldete 21 Kameras auf dem Universitätscampus.
Darüber hinaus gab ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft den Betrieb von 16 Kameras an.
Außerdem wird das Moselstadion in Trier anlässlich von Spielen ebenfalls videoüberwacht.
Bitte berücksichtigen Sie aber, dass seit den Erhebungen in den Jahren 2008/2009 keine Ortsbesichtigungen in Trier stattgefunden haben und daher nicht beurteilt werden kann, ob die genannten Daten noch aktuell sind. Zur besonderen Situation bei der Überwachung der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 in Trier siehe die Ausführungen am Ende des Schreibens.
2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum?
Anhand der hier bekannten Informationen ist davon auszugehen, dass überwiegend öffentlicher Raum von den unter Punkt 1) erwähnten Anlagen überwacht wird.
3+4) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Trier in den Jahren 2012 und 2013 auf Einhaltung des Datenschutzes geprüft? Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Trier in den Jahren 2012 und 2013 beanstandet? Wie viele dieser beanstandeten Videoüberwachungsmaßnahmen mussten permanent entfernt werden?
Von der Dienststelle des Landesbeauftragten (Datenschutz für den öffentlichen Bereich) wurden VÜ-Maßnahmen in den Jahren 2012/2013 in Trier weder (vor Ort) geprüft noch beanstandet. Zur besonderen Situation bei der Überwachung der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 in Trier siehe die Ausführungen am Ende des Schreibens.
5) Wie viele Angestellte stehen zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes bei Videoüberwachungsmaßnahmen in Trier/in Rheinland-Pfalz zur Verfügung?
Im öffentlichen Bereich ist ein Mitarbeiter neben zahlreichen anderen Aufgaben mit der Einhaltung des Datenschutzes bei Videoüberwachungsmaßnahmen in ganz Rheinland-Pfalz befasst. Die Überwachung von VÜ-Anlagen der Polizei gehört zu den Aufgaben der für den Sicherheitsbereich zuständigen Mitarbeiter. Eine genaue Aufgabenverteilung können Sie unserem Geschäftsverteilungsplan unter
http://www.datenschutz.rlp.de entnehmen.
7) Welche Behörden in Trier setzen Videoüberwachung wo ein?
Siehe die Ausführungen zu Punkt 1.
Anlässlich der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 in Trier legte das Polizeipräsidium Trier dem LfDI ein umfangreiches Videokonzept vor und beschrieb darin den beabsichtigten Einsatz von Videokameras im Stadtgebiet von Trier.
Die Verwendung von Überwachungstechnik wurde mit der internationalen Bedeutung, der mehrwöchigen Dauer der Veranstaltungen (13. April bis 13. Mai 2012), den eng begrenzten baulichen Gegebenheiten vor Ort, der zu erwartenden Besucherzahl und den vielen Rahmenveranstaltungen, die in unmittelbaren Bezug zur Wallfahrt vorgesehen waren, begründet. Störungen durch Veranstaltungsgegnerinnen und -gegner, erhebliche Besucherströme und die regelmäßig im Umfeld von Großveranstaltungen auftretenden Straftaten sollten durch die Videoüberwachung frühzeitig lokalisiert und abgewendet werden. Weiter beinhaltete das Konzept die Darlegung der technischen Einzelheiten, Angaben zur beabsichtigten Speicherdauer und der Bedienungsmodalitäten.
Entsprechend der Bedeutung einer über einen Monat andauernden Veranstaltungsüberwachung nahm der LfDI das Angebot der Polizei an und informierte sich vor Ort über Art und Umfang der beabsichtigten Maßnahme. Daraufhin wurde in beidseitigem Einverständnis die Anzahl der Kameras reduziert, die Live-Überwachung für den Betrieb im Übersichtsmodus voreingestellt und eine verkürzte Speicherdauer vereinbart. Zudem wurden Privatbereiche, die im Zoombereich der Kameras lagen, verpixelt. Ergänzende Zugriffsprotokollierungen und automatisierte Löschroutinen rundeten das Konzept ab.
Das gemeinsam erarbeitete Ergebnis führte aus Sicht des LfDI zu einem gelungenen Interessenausgleich und erwies sich zugleich als Beispiel dafür, dass die technischen Verbesserungen auch einen differenzierten Umgang mit dem polizeilichen Instrument der Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzes ermöglichen.
Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem LIFG weiterhilft. Gerne steht Ihnen der LfDI Rheinland-Pfalz für Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen