Videoüberwachungsverbesserung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Gutachten oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie Videoüberwachungsverbesserung Sicherheit erhöht oder erhöhen soll.

Anmerkung: Der LKW von Nizza wurde vor der Tat auf der Promenade mehrfach von Videoüberwachungskameras gefilmt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten oder…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachungsverbesserung [#20649]
Datum
10. März 2017 15:23
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie Videoüberwachungsverbesserung Sicherheit erhöht oder erhöhen soll. Anmerkung: Der LKW von Nizza wurde vor der Tat auf der Promenade mehrfach von Videoüberwachungskameras gefilmt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte zunächst um Angabe einer zustellfähigen Postadresse…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
17. März 2017 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte zunächst um Angabe einer zustellfähigen Postadresse. Ferner bitte ich Sie Ihren Antrag zu konkretisieren. Auf welchen Zeitraum bezieht sich Ihre Anfrage? Bitte geben Sie bei Ihrer Antwort das Aktenzeichen an: 13IFG-02814 In 2017 NA 022 Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#20649] Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe die Anfrage zurück, da ich meine Po…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#20649]
Datum
31. März 2017 11:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe die Anfrage zurück, da ich meine Postadresse nicht mitteilen möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in