Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz Berlin

alle Unterlagen zu dem Projekt Videoüberwachung und Gesichtserkennung der BPOL und der DB am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Insbsondere Auswertungen soweit vorhanden, die DFSA sowie deren Kritiken von Ihnen, die vom BfDI angeregten TOMs. Besprechungsprotokolle, soweit vorhanden und sonstige Unterlagen soweit vorhanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
Simon F. Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen z…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz Berlin [#259001]
Datum
13. September 2022 17:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zu dem Projekt Videoüberwachung und Gesichtserkennung der BPOL und der DB am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Insbsondere Auswertungen soweit vorhanden, die DFSA sowie deren Kritiken von Ihnen, die vom BfDI angeregten TOMs. Besprechungsprotokolle, soweit vorhanden und sonstige Unterlagen soweit vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 259001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259001/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/016 II#0968 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz Berlin [#259001] # IFG-780/016 II#0968
Datum
14. September 2022 13:10
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/016 II#0968 Sehr geehrter Herr Meyer, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/016 II#0968 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/016 II#0968
Datum
23. September 2022 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/016 II#0968 Sehr geehrter Herr Meyer, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen