Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV

bitten senden sie mir die Verträge mit den ÖPNV Dienstleistern zur Videoüberwachung an und in Fahrzeugen des Landes Berlin
Soweit Vorhanden bitte auch die Studien zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Verhältnis zum Grundrechtseingriff.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Simon F. Meyer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV [#257232]
Datum
16. August 2022 19:32
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitten senden sie mir die Verträge mit den ÖPNV Dienstleistern zur Videoüberwachung an und in Fahrzeugen des Landes Berlin Soweit Vorhanden bitte auch die Studien zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Verhältnis zum Grundrechtseingriff.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 257232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257232/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer
Simon F. Meyer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖP…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
AW: Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV [#257232]
Datum
20. September 2022 07:58
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ vom 16.08.2022 (#257232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer
Simon F. Meyer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ [#257232]
Datum
20. September 2022 08:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257232/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keinerlei Äußerungen des Senats zu dieser Frage entstanden sind. Es wird auf Ihren Jahresbericht 2021 unter Punkt 12.2 auf Seite 135 verwiesen. Aus diesem Punkt ergibt sich, dass die S-Bahn die Videoaufzeichnungen ggf. nicht im eigenen Interesse durchführt, sondern auf Weisung des Senats handelt, da die S-Bahn keinen eigenen Zugriff auf die Videos hat. Damit könnte eventuell der Senat jedoch gesetzliche Vorschriften zur Videoüberwachung umgehen und Daten ohne Rechtsgrund an die BPOl und die Landespolizei weitergeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anhänge: - 257232.pdf Anfragenr: 257232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257232/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. September 2022 17:45
Status
Warte auf Antwort

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Simon F. Meyer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ [#257232]
Datum
29. Oktober 2022 19:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257232/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bis heute keine Entscheidung über den Fall getroffen worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anhänge: - 257232.pdf Anfragenr: 257232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257232/
Simon F. Meyer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖP…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ [#257232]
Datum
29. Oktober 2022 19:28
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ vom 16.08.2022 (#257232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mail erhalten Sie zur Kenntnisnahme und ggf. mit der Bitte um weitere…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ [#257232]
Datum
31. Oktober 2022 07:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mail erhalten Sie zur Kenntnisnahme und ggf. mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Meyer, die Zuständigkeit für den ÖPNV liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Ve…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV“ [#257232]
Datum
31. Oktober 2022 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meyer, die Zuständigkeit für den ÖPNV liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir Ihre Mail an die Kollegen dieser Verwaltung gesendet und Sie dabei in cc gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232] Sehr geehrter Herr Meyer, ich nehme B…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232]
Datum
3. November 2022 15:29
Status
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Sehr geehrter Herr Meyer, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über den Webservice fragdenstaat.de mit der Nr. 257232 vom 16.08.2022 auf Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der Antrag wurde erst jetzt an die hiesige Stelle abgegeben. Den Antragseingang bestätige ich Ihnen hiermit. Sie erhalten alsbald Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232] Sehr geehrter Herr Meyer, unter B…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232]
Datum
6. Dezember 2022 16:52
Status
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Sehr geehrter Herr Meyer, unter Bezugnahme auf die bisherige Korrespondenz kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Auskunftsverlangen hier geprüft und bearbeitet wurde. Für die vollständige Auskunft werden voraussichtlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 200,00 EUR nach der Verwaltungsgebührenordnung vom 24.11.2009 (GVBl. 2009, 707, 894) entstehen. Bitte teilen Sie mit, ob vor dem Hintergrund der Gebührenerhebung an dem Auskunftsverlangen Ihrerseits festgehalten wird. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232] Sehr geehrter Herr Meyer, Bezug ne…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232]
Datum
8. Dezember 2022 16:38
Status
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Sehr geehrter Herr Meyer, Bezug nehmend auf die bisherige Korrespondenz kann ich Ihnen eine aktualisierte Gebühreninformation übermitteln. Da ein wortgleicher Antrag auf Aktenauskunft hier zeitlich vor Ihrem einging und bearbeitet wird, reduziert sich der Verwaltungsaufwand für die hiesige Angelegenheit, sodass voraussichtlich noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 EUR nach der Verwaltungsgebührenordnung vom 24.11.2009 (GVBl. 2009, 707, 894) entstehen werden. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund bis spätestens zum 22.12.2022 mit, ob Sie weiterhin an dem Auskunftsverlangen festhalten. Sofern dies der Fall ist, teilen Sie bitte Ihre vollständige Adresse mit, sodass der Bescheid auf Ihre Person ausgestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Simon F. Meyer
AW: IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232] Guten Tag, aufgrund eines weiteren …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
AW: IFG Antrag - „Videoüberwachung bei den Vertragspartnern im ÖPNV“ [#257232]
Datum
5. Januar 2023 04:05
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aufgrund eines weiteren wortgleichen Antrages wird auf den Antrag wegen der Kosten verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 257232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257232/