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Videowalls der Firma STRÖER

Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma STRÖER mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt.

Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes Köln vom 11.01.2021:

"am 01.01.2015 ist der zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH (Stadtwerke) abgeschlossene Werbenutzungsvertrag
(Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln) in Kraft getreten."

können Sie mir folgende Fragen nach dem IFG beantworten:

1. Wieviele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln ?
2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh) ?
3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom") ? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtwerke Köln (SWK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videowalls der Firma STRÖER [#219259]
Datum
26. April 2021 12:40
An
Stadtwerke Köln (SWK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma STRÖER mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt. Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes Köln vom 11.01.2021: "am 01.01.2015 ist der zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH (Stadtwerke) abgeschlossene Werbenutzungsvertrag (Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln) in Kraft getreten." können Sie mir folgende Fragen nach dem IFG beantworten: 1. Wieviele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln ? 2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh) ? 3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom") ? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 219259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219259/upload/b9472b29f94d60fe0bfe46398107b9f999c3b50c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Köln (SWK)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Videowalls der Firma Ströer in Köln. …
Von
Stadtwerke Köln (SWK)
Betreff
AW: Videowalls der Firma STRÖER [#219259]
Datum
29. April 2021 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Videowalls der Firma Ströer in Köln. Leider sind wir für Ihre Anfrage nicht die richtige Ansprechpartnerin. Die Stadtwerke Köln GmbH betreut die Umsetzung der Verträge über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln (Werbenutzungsverträge). Die mit dem Werbenutzungsvertrag zwischen Stadt Köln und Stadtwerke Köln GmbH festgelegten Werberechte wurden nach einer europaweiten Ausschreibung auf zwei Konzessionäre, die Ströer Media Deutschland GmbH und die Wall GmbH übertragen. Ziel dieses Werbenutzungsvertrages ist es, die Werbung auf öffentlichen Flächen nach modernen stadtplanerischen und städtebaulichen Anforderungen zu ordnen und zu gestalten und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Stadt Köln zu betreiben sowie die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Köln mit Fahrgastunterständen für den oberirdischen Nahverkehr sicher zu stellen. Somit betreiben die Stadtwerke Köln diese Videowalls nicht selbst, sondern in diesem Falle die Firma Ströer. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen uns leider nicht vor. Daher können wir auch den Forderungen des Informationsfreiheitsgesetzes oder ähnlichen Ansprüchen nicht entsprechen. Wir können Ihnen daher keine Auskünfte erteilen und möchten Sie auf die Firma Ströer verweisen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Antwort verstehe ich dahingehend, daß die Stadtwerke Köln nicht wissen, wiev…
An Stadtwerke Köln (SWK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videowalls der Firma STRÖER [#219259]
Datum
29. April 2021 17:26
An
Stadtwerke Köln (SWK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Antwort verstehe ich dahingehend, daß die Stadtwerke Köln nicht wissen, wieviele Videowalls in Köln stehen. Wie kann man ohne dieses Wissen Verträge kontrollieren, die die Nutzung von öffentlichen Flächen regeln? Die Firma Ströer stellt ja wohl erst nach Absprache mit einer städtischen Stelle solche Videowalls auf und nicht nach eigenem Gutdünken. Dabei wird es sich um einen Verwaltungsvorgang handeln, der unter Umständen mehrere Stellen berührt. Bitte teilen Sie mir mit, welche städtische Stelle über diese Informationen verfügt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 219259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219259/upload/b9472b29f94d60fe0bfe46398107b9f999c3b50c/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls der Firma STRÖER“ vom 26.04.2021 (#…
An Stadtwerke Köln (SWK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videowalls der Firma STRÖER [#219259]
Datum
27. Oktober 2021 12:00
An
Stadtwerke Köln (SWK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls der Firma STRÖER“ vom 26.04.2021 (#219259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 153 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 219259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219259/upload/b9472b29f94d60fe0bfe46398107b9f999c3b50c/

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Stadtwerke Köln (SWK)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.10.2021. Hierzu möchten wir zunächst …
Von
Stadtwerke Köln (SWK)
Betreff
AW: Videowalls der Firma STRÖER [#219259]
Datum
16. Dezember 2021 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.10.2021. Hierzu möchten wir zunächst auf unsere E-Mail vom 28.04.2021 verweisen, mit der Sie bereits eine Rückmeldung von SWK auf Ihre Anfrage vom 26.04.2021 erhalten haben. Im Weiteren möchten wir auf Ihre Anfrage vom Februar 2021 nach dem IFG NRW bzw. UIG (NRW) an die Stadt Köln verweisen, welche die Stadt Köln anonymisiert zu Beantwortung an SWK weitergeleitet hat und deren gleichlautende Fragen, wie sie mit E-Mail vom 26.04.2021 an SWK gestellt werden, ebenfalls bereits von der Stadt Köln beantwortet wurden. Zur Beantwortung Ihrer erneuten Anfrage an SWK vom 27.10.2021 beziehen wir uns gerne auf die bereits im Februar 2021 erfolgte Beantwortung der Fragen durch die Stadt Köln und können diese wie folgt ergänzend beantworten. Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma Ströer mehrere Videowände, Eigenbezeichnung „Roadside Screen“, aufgestellt. 1. Wie viele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln? Nach Auskunft der Firma Ströer Media Deutschland GmbH (Ströer) werden 65 digitale Mega-Light-Anlagen betrieben. 2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh)? Angaben zum Energieverbrauch der Anlagen liegen SWK von Ströer nicht vor und können nicht gemacht werden. 3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen („Öko-Strom“)? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen? Angaben zum*zur Stromlieferanten*in und zu Stromquellen für die Mega-Light-Anlagen können seitens SWK nicht mitgeteilt werden. Der Strombezug liegt alleine im Verantwortungsbereich des Außenwerbers. Nach Auskunft von Ströer wird in Köln ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.