VIG-Anfrage Kontrolle Fahrradstraßen

Anfrage an: Polizei Berlin

Wie viele Kontrollen haben in der Choriner Straße in Berlin-Prenzlauer Berg zur Verhängung von Bußgeldern für durchfahrende Kraftfahrzeuge ohne Berechtigung (Fahrradstraße) im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 stattgefunden und wie viele Bußgelder wurden in welcher Höhe verhängt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VIG-Anfrage Kontrolle Fahrradstraßen [#175238]
Datum
23. Januar 2020 14:46
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kontrollen haben in der Choriner Straße in Berlin-Prenzlauer Berg zur Verhängung von Bußgeldern für durchfahrende Kraftfahrzeuge ohne Berechtigung (Fahrradstraße) im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 stattgefunden und wie viele Bußgelder wurden in welcher Höhe verhängt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 175238 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Just 4 IFG 7.20 Sehr [geschwärzt], anliegend erhalten Sie eine Vorabinformation zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freu…
Von
Polizei Berlin
Betreff
VIG-Anfrage Kontrolle Fahrradstraßen [#175238]
Datum
4. Februar 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 7.20 Sehr [geschwärzt], anliegend erhalten Sie eine Vorabinformation zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Der Polizeipräsident in Berlin Justiziariat [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 4. Februar 2020. Ich b…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage Kontrolle Fahrradstraßen [#175238]
Datum
23. Februar 2020 10:10
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 4. Februar 2020. Ich bin einigermaßen erstaunt, dass es keine gesonderten Kontrollen in der Choriner Straße gegeben hat. Ich nutze diese Straße als Fahrradpendler täglich. Es ist offensichtlich, dass die Straße täglich von zahlreichen Autofahrern im Berufsverkehr als Abkürzung verwendet wird und damit gegen die Regeln einer Fahrradstraße verstoßen werden. Bitte teilen Sie mir doch mit, welche Feststellungen im Rahmen des täglichen Streifendienstes in der Choriner Straße im Zeitraum vom 1.01.2018 bis 31.12.2019 getroffen wurden bzw. zur Anzeige gebracht wurden. Die voraussichtliche Verwaltungsgebühr von 5 Euro nehme ich zur Kenntnis und möchte die Anfrage weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175238