Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Semsrott,
mít lhrer o. g. Anfrage erbitten Síe die kostenlose Übermittlung eines Abzuges der OnlineDatenbank Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG).
Wie ich lhnen bereits mit meinem Bescheid vom 4. November 2016 mitgeteilt habe, scheidet ein Anspruch auf diese Daten auf der Basis des VIG aus, da hier das Umweltinformationsgesetz (UIG) eínschlagig ist.
Darüber hinaus habe ich lhren Antragauf kostenlose Überlassung der von lhnen begahrten Daten abgelehnt und lhnen genau erlautert, aus welchen Gründen ích diese Entscheidung getroffen habe. Zur Vermeidung von Wiederholungen vervveíse 'ich hiermít auf den vorgenannten Bescheid, der im Übrígen bestandskraftig ist, da Sie keinen Widerspruch eingelegt haben.
Zusatzlich habe ich lhnen mit meinen E-Mails vom 18. November 2016 und 22. November 2016 erklart, dass und zu welchen Konditionen Sie einen Abzug der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel gegen entsprechende Gebühren erhalten konnen.
Vor dem Hintergrund meiner vorstehenden Ausführungen sehe ich zur Bearbeitung lhrer Anfrage aktuell drei Möglichkeiten:
1. Sie teilen mir mit, dass Sie eine entgeltpflichtige Übermittlung der Daten wünschen und ich leite lhr Anliegen an den hierfür zustandigen Kollegen weiter oder
2. Sie teilen mir mit, dass Sie auf einer kostenlosen Übermittlung der Daten bestehen, was u. U. einen erneuten, grundsatzlich gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheid zur Folge hatte oder
3. Sie teilen mir mit, dass Sie akzeptieren, dass die kostenlose Übermittlung der Daten nicht möglich ist und verzichten auf eine entgeltpflichtige Übermittlung; so dass das vorliegende Verfahren abgeschlossen ware.
lch bitte Sie daher um Mitteilung lhrer diesbezüglichen Entscheidung und lasse das Verfahren bis dahin ruhen .
Mit freundlichen Grüßen