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VIG / Interne Anweisungen, usw.

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Interne Anweisungen des Veterinärdienstes, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen nach dem VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • 0 Follower:innen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „VIG / Interne Anweisungen, usw.“ vom…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
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Betreff
AW: VIG / Interne Anweisungen, usw. [#137692]
Datum
12. August 2019 09:02
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „VIG / Interne Anweisungen, usw.“ vom 06.05.2019 (#137692) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 137692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte …
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VIG / Interne Anweisungen, usw. [#137692]
Datum
20. August 2019 18:09
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Interne Anweisungen des Veterinärdienstes, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen nach dem VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer-Mail an Herrn Oberbürgerme…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: VIG / Interne Anweisungen, usw. [#137692]
Datum
22. August 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer-Mail an Herrn Oberbürgermeister Griesert in der o. a. Sache. Die Angelegenheit wurde zuständigkeitshalber an den Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück weitergeleitet. Von dort aus werden Sie nach Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter eine Antwort erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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