Vigntolöl 20.000 iE nicht lieferfähig

Derzeit ist oben genanntes Medikament, welches ich grundsätzlich privat bezahle, nicht lieferfähig.
Welche Gründe gibt es dafür ?
Ich möchte nicht über Rabattverträge und andere Widrigkeiten aufgeklärt werden. Ich arbeite selbst in der Pharmabranche, und bin deshalb bestens aufgeklärt.
Sie sollten sich aber langsam mal Gedanken machen ob es Sinn macht, permanent alle
Medikamente aufgrund der Kosten im Ausland, besonders in Indien/ China, herstellen zu lassen.
Das ist keine Entscheidung der Pharmazie sondern Ihrer sehr fragwürdigen Politik.

Mit freundlichem Grüßen

M. Zeyßig

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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Marion Zeyßig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit ist…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Zeyßig
Betreff
Vigntolöl 20.000 iE nicht lieferfähig [#170867]
Datum
23. November 2019 01:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit ist oben genanntes Medikament, welches ich grundsätzlich privat bezahle, nicht lieferfähig. Welche Gründe gibt es dafür ? Ich möchte nicht über Rabattverträge und andere Widrigkeiten aufgeklärt werden. Ich arbeite selbst in der Pharmabranche, und bin deshalb bestens aufgeklärt. Sie sollten sich aber langsam mal Gedanken machen ob es Sinn macht, permanent alle Medikamente aufgrund der Kosten im Ausland, besonders in Indien/ China, herstellen zu lassen. Das ist keine Entscheidung der Pharmazie sondern Ihrer sehr fragwürdigen Politik. Mit freundlichem Grüßen M. Zeyßig
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Zeyßig Anfragenr: 170867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170867 Postanschrift Marion Zeyßig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Zeyßig
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zeyßig, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vigntolöl 20.000 iE nicht lieferfähig [#170867]
Datum
25. November 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Zeyßig, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zeyßig, zu Ihrer Anfrage Folgendes: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 U…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG Antrag zu Vigntolöl 20.000 iE nicht lieferfähig [#170867]
Datum
25. November 2019 16:11
Status
Sehr geehrte Frau Zeyßig, zu Ihrer Anfrage Folgendes: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen