Virenlast im Abwasser (Corona)

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Die tagesaktuellen Virenlasten von SARS-CoV-2, die im Rahmen des Forschungsvorhaben des TZW zum Corona-Abwassermanagement ermittelt werden für den Zeitraum ab dem 8. März bis 31. Juli.

Ich weise bereits vorsorglich darauf hin, dass meiner Meinung nach sich der Informationsanspruch direkt und unmittelbar aus dem UIG ergibt, da die Stadt nach §2 Abs 1 UIG informationspflichtige Stelle ist und es sich um Informationen gemäß §2, Abs. 3, Ziffern 1. und 2 UIG handelt. Ablehnungsgründe nach §8 und 9 sind nicht gegeben.

Dies ist eine Anfrage an das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2021
  • Frist
    15. September 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die tagesaktuellen Viren…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virenlast im Abwasser (Corona) [#226739]
Datum
13. August 2021 12:06
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die tagesaktuellen Virenlasten von SARS-CoV-2, die im Rahmen des Forschungsvorhaben des TZW zum Corona-Abwassermanagement ermittelt werden für den Zeitraum ab dem 8. März bis 31. Juli. Ich weise bereits vorsorglich darauf hin, dass meiner Meinung nach sich der Informationsanspruch direkt und unmittelbar aus dem UIG ergibt, da die Stadt nach §2 Abs 1 UIG informationspflichtige Stelle ist und es sich um Informationen gemäß §2, Abs. 3, Ziffern 1. und 2 UIG handelt. Ablehnungsgründe nach §8 und 9 sind nicht gegeben. Dies ist eine Anfrage an das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226739/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. August 2021 per Email. Der Aufgabenbereich der Stadte…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: Virenlast im Abwasser (Corona) [#226739]
Datum
17. August 2021 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. August 2021 per Email. Der Aufgabenbereich der Stadtentwässerung beinhaltet die Ableitung und die Reinigung des Abwassers, nicht aber das Corona-Management. Fall Sie Fragen zum Abwassermonitoring haben, richten Sie diese bitte persönlich an das DVGW-Technologiezentrum für Wasser (TZW). https://tzw.de/das-tzw/profil Über die Kostenpflichtigkeit einer Anfrage können wir Ihnen leider Auskunft geben, da diese Einrichtung nicht Teil der Stadtentwässerung ist. Die Stadtentwässerung Karlsruhe ermöglicht dem TWZ lediglich die entsprechenden Abwasserproben zu untersuchen. Da Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten ausschließen und auch durch die Beauftragung eventuell weiter Kosten entstehen können, setzten wir an dieser Stelle Ihr Einverständnis voraus, dass Sie selbst über ein weiteres Vorgehen entscheiden. Mit freundlichen Grüßen