Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

Anfrage an: Bundesarchiv

- Protokolle von Gesprächen mit dem BStU
- Konzepte/Handreichungen/schriftlich festgehaltene Überlegungen des Bundesarchivs zur Weiterführung der virtuellen Rekonstruktion
- Schriftverkehr zwischen BStU und BArch
- BArch-interne Leitungsvorlagen an den Präsidenten des Bundesarchivs;

alle vier Anstriche bezogen auf das im Betreff genannte Thema.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    17. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protokolle von Gespräche…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#221765]
Datum
2. Juni 2021 18:02
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Protokolle von Gesprächen mit dem BStU - Konzepte/Handreichungen/schriftlich festgehaltene Überlegungen des Bundesarchivs zur Weiterführung der virtuellen Rekonstruktion - Schriftverkehr zwischen BStU und BArch - BArch-interne Leitungsvorlagen an den Präsidenten des Bundesarchivs; alle vier Anstriche bezogen auf das im Betreff genannte Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221765/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 02.06.2021 ist am 07.06.2021 im Bundesarchiv eingegangen und wird bearbeit…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#221765] - Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags vom 02.06.2021
Datum
8. Juni 2021 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 02.06.2021 ist am 07.06.2021 im Bundesarchiv eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Bei weiterer Korrespondenz in dieser Angelegenheit nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse z3@bundesarchiv.de. Mit freundlichen Grüßen i. A. [geschwärzt] Bundesarchiv Referat Z 3 Potsdamer Straße 1 56075 Koblenz Tel.: [geschwärzt] Fax: 0261/505-295 Funktionspostfach: <https://mail/imp/dynamic.php?page=mailbox> z3@bundesarchiv.de E-Mail: <[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage wird leider mit dem heutigen Tage abl…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#221765] - Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags vom 02.06.2021 [#221765]
Datum
2. Juli 2021 01:34
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage wird leider mit dem heutigen Tage ablaufen. Meine Mail hat das Bundesarchiv am 02.06.2021 nachweislich erhalten. Ob die Mail erst am 07.06.2021 in Ihren Postlauf geraten ist, wie Sie dies dem Hinweis "ist am 07.06.2021 im Bundesarchiv eingegangen und wird bearbeitet" vermerkt haben, ist unerheblich. Ich bitte deshalb vorsorglich und freundlich um schnellstmögliche Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221765/
Bundesarchiv
Ihren Antrag vom 02.06.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 02.06.2021 und teile hierz…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ihren Antrag vom 02.06.2021
Datum
7. Juli 2021 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 02.06.2021 und teile hierzu Folgendes mit: Im Bundesarchiv lag bis zum 17.06.2021 kein Vorgang bzw. keine schriftliche Aufzeichnungen hinsichtlich der Thematik "virtuelle Rekonstruktion" vor. Auch nach dem 17.06.2021 wird die Thematik von den früheren Zuständigkeitseinheiten des ehemaligen BStU (jetzt Bundesarchiv) weitergeführt. Es existieren insbesondere keine Vermerke und Leitungsvorlagen an den Präsidenten des Bundesarchivs. Mit dem 17.06.2021 ist die Verantwortung für das Stasi-Unterlagen-Archiv auf das Bundesarchiv übergegangen. Zur Zeit ist die Leitung des Hauses bestrebt, sich ein Bild über den aktuellen Sachstand der zahlreichen neuen Aufgaben und Herausforderungen zu machen und diese sodann zu priorisieren. Ein Teilaspekt hierzu wird auch das weitere Vorgehen im Bereich der virtuellen Rekonstruktion sein. Insofern bitte ich um Verständnis, dass aktuell noch keine neuen Erkenntnisse bzw. Entscheidungen hierzu vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihren Antrag vom 02.06.2021 [#221765] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Bemühung. Leider ka…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihren Antrag vom 02.06.2021 [#221765]
Datum
9. Juli 2021 13:55
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Bemühung. Leider kann Ihre Antwort nicht ganz stimmen oder ist zumindest für mich nicht nachvollziehbar. Herr Dr. Hollmann hat am 04.11.2020 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages (Protokoll-Nr. 19/58) u.a. folgenden Satz gesagt: "Die virtuelle Rekonstruktion ist ein Problem, aber sie ist vor allem ein technologisches Problem. Das können wir nicht mit dem festesten Willen lösen, sondern wir müssen uns in gewisser Weise darauf verlassen, dass unsere technischen Partner Lösungen finden werden. Wir werden einfach Geduld haben müssen, weil es um Voraussetzungen geht, die wir definitiv nicht selber schaffen können. Wir müssen abwarten, ob wir dazu technologisch in die Lage versetzt werden." (S. 25) Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Dr. Hollmann ohne jegliche Vorbereitung Aussagen zur virtuellen Rekonstruktion treffen konnte. Deshalb bitte ich um nochmalige Recherche. Sollten weiterhin keine Unterlagen gefunden werden können, bitte ich zudem um Mitteilung, wie Herr Dr. Hollmann zu o.g. Einschätzung kommen konnte, ohne jemals schriftlich über die virtuelle Rekonstruktion in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221765/
Bundesarchiv
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#221765]Erneute Nachfrage per Mail v…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [# 221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021
Datum
21. Juli 2021 12:12
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre erneute Anfrage vom 09.07.2021 und teile hierzu mit: Auch in Vorbereitung auf die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 04.11.2020 sind im Bundesarchiv keine schriftlichen Aufzeichnungen zum Thema „Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“ erstellt worden. Insofern kann Ihrem Antrag auf Herausgabe von Protokollen/Handreichungen/Konzepten bzw. Vorlagen nicht nachgekommen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erneute Recherche und Ihre damit verbundene…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [# 221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021 [#221765]
Datum
22. Juli 2021 00:09
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erneute Recherche und Ihre damit verbundene Mühe! Ich werde die Anfrage für mich noch nicht abschließen und habe mir als Wv den 21.09.2021 notiert. Für den Fall, dass ich neue Erkenntnisse gewinnen sollte, erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung bzw. weiterführende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221765 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich zitiere einen Auszug aus Ihrer Nachricht vom 07.07.2021: "Im Bundesarchiv…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [# 221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021 [#221765]
Datum
27. Dezember 2021 16:47
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich zitiere einen Auszug aus Ihrer Nachricht vom 07.07.2021: "Im Bundesarchiv lag bis zum 17.06.2021 kein Vorgang bzw. keine schriftliche Aufzeichnungen hinsichtlich der Thematik "virtuelle Rekonstruktion" vor. [...] Es existieren insbesondere keine Vermerke und Leitungsvorlagen an den Präsidenten des Bundesarchivs." Wie ich inzwischen feststellen konnte, hat der damalige Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber, mit Datum 11.01.2008 eine Stellungnahme mit dem wohlklingenden Titel "Stellungnahme zur Konzeption der BStU vom 07.12.2007 zur archivfachlichen, nutzerorientierten und wissenschaftlich-historischen Bewertung der im Zuge des Pilotprojektes von 400 Säcken virtuell wiederhergestellten MfS-Unterlagen" abgegeben. Diese Stellungnahme ist schriftlich an den BKM übermittelt worden. Können Sie mir erklären, wie dieser Fakt mit Ihrer oben zitierten Aussage zusammenpasst, dass bis zum 17.06.2021 keine schriftlichen Aufzeichnungen zur Thematik bei Ihnen vorlagen? Werden bei Ihnen Stellungnahmen an Ihre vorgesetzte Behörde nicht aufbewahrt oder eine Vernichtung auch nicht nachgewiesen? Vor diesem Hintergrund erscheint Ihre Aussage, dass der Präsident des Bundesarchivs zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 04.11.2020 ohne schriftliche Unterrichtung erschienen ist, nun noch weniger glaubwürdig. Ich bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221765/
Bundesarchiv
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 27.12.2021: Ihrer Anfrage vom 02.06.21 an das Bundesarch…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [# 221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021 [#221765]
Datum
27. Januar 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 27.12.2021: Ihrer Anfrage vom 02.06.21 an das Bundesarchiv lag folgender Suchauftrag zugrunde: "Protokolle, Konzepte, Handreichungen, schriftlich festgehaltene Überlegungen des Bundesarchivs zur Weiterführung der virtuellen Rekonstruktion". Die interne Suche kam zu keinem Ergebnis, da weder ein Vorgang zur Thematik "virtuelle Rekonstruktion" ermittelt werden konnte noch eine Akte mit dieser Bezeichnung im Bundesarchiv (alt) existiert. Im Übrigen beschränkte sich die Suche zeitlich orientierend an der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, so dass die von ihnen genannte Stellungnahme des damaligen Präsidenten Prof. Weber vom 11.01.2008 im Rahmen der Abfrage nicht aufgefunden werden konnte. Insofern teile ich Ihnen jedoch mit, dass diese Stellungnahme aus dem Jahr 2008 bereits aufgrund des Alters keine Relevanz im Zusammenhang mit den Aussagen von Prof. Dr. Hollmann am 04.11.2020 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages hatte. Die Tatsache, dass das Papier aufgrund v.g. Erwägungen bei der Beantwortung Ihres ersten Antrags nicht ermittelt werden konnte, vermag daher die Glaubwürdigkeit der getroffenen Aussage nicht zu erschüttern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage enthielt keine zeitliche Eingrenzung. Wieso Sie sich also auf die let…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [# 221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021 [#221765]
Datum
8. Februar 2022 22:53
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage enthielt keine zeitliche Eingrenzung. Wieso Sie sich also auf die letzten zehn Jahre konzentrieren, erschließt sich mir nicht. Für eine IFG-Anfrage ist in allen internen Unterlagen zu recherchieren, die Ihnen vorliegen - unabhängig von irgendeiner Aufbewahrungsfrist. Zugleich weise ich darauf hin, dass es für meine Anfrage vollkommen unerheblich ist, ob die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 eine Relevanz für die Aussagen von Herrn Hollmann im Jahr 2020 hatte. Das war nicht gefragt. Sie haben am 07.07.2021 selbst geschrieben: "Im Bundesarchiv lag bis zum 17.06.2021 kein Vorgang bzw. keine schriftliche Aufzeichnungen hinsichtlich der Thematik "virtuelle Rekonstruktion" vor." Bleiben Sie bei dieser Aussage oder haben Sie zumindest die Dokumente von Herrn Weber inzwischen auffinden können? Ich bitte zusätzlich um Erklärung, wie Sie Ihre Recherche durchgeführt haben. Insbesondere, welche Stellen des Bundesarchivs abgefragt wurden und mit welchen Schlagworten eine Suche in der/den digitalen Ablage(n) erfolgte. Sie erhalten in Kürze eine weitere IFG-Anfrage (damit wir hier thematisch nicht durcheinander kommen). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221765/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wann kann ich mit einer Antwort auf meine Fragen rechnen? Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [# 221765]Erneute Nachfrage per Mail vom 09.07.2021 [#221765]
Datum
18. März 2022 02:06
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wann kann ich mit einer Antwort auf meine Fragen rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“ [#221765]
Datum
1. April 2022 13:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221765/ Wir standen bereits wegen des ehemaligen BStU (jetzt BArch) in Kontakt. Die Vermittlung ist dort abgeschlossen, weil ich gegen das BArch eine Klage angestrengt habe. Dies ist eine gesonderte Anfrage, die ich vor Integration des BStU ins Bundesarchiv an letzteres gestellt habe. Auf meinen Antrag antwortete das Bundesarchiv am 07.07.2021: "Im Bundesarchiv lag bis zum 17.06.2021 kein Vorgang bzw. keine schriftliche Aufzeichnungen hinsichtlich der Thematik 'virtuelle Rekonstruktion' vor." Zunächst verweise ich dazu auf meine Antwort vom 09.07.2021. Das Bundesarchiv blieb dennoch bei seiner Aussage. Am 27.12.2021 meldete ich mich erneut beim Bundesarchiv, da ich eine Stellungnahme aus dem Jahr 2008 gefunden habe, die die Aussage des Bundesarchivs eindeutig widerlegte. Das Bundesarchiv reagierte am 27.01.2022 für mich unzufriedenstellend, wie Sie meiner Mail vom 08.02.2022 entnehmen können. Das Bundesarchiv wurde von mir aufgefordert, zu erklären, wie die Recherche durchgeführt wurde; "[i]nsbesondere, welche Stellen des Bundesarchivs abgefragt wurden und mit welchen Schlagworten eine Suche in der/den digitalen Ablage(n) erfolgte". Auf diese Mail habe ich keine Antwort mehr erhalten, weshalb ich dankbar wäre, wenn Sie das Bundesarchiv anregen könnten, die begehrten Auskünfte endlich zu erteilen. Eine Randnotiz noch zu diesem Vorgang: Inzwischen habe ich den Hinweis erhalten, dass es auch bereits 2006 eine Stellungnahme des BArch-Präsidenten an den BKM gegeben hat, die ebenfalls nicht vom Bundesarchiv gefunden werden konnte (vgl. die Anfrage dazu: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-des-barch-prasidenten-an-dem-bkm-vom-09062006/). Eine solch mangelhafte Rechercheleistung ist in meinen Augen höchst bedenklich und zu beanstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221765.pdf Anfragenr: 221765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221765/
Bundesarchiv
Anfrage # 221765 AZ: 04711#001#0002 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre erneute Nachfrage vom 08.02.22…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Anfrage # 221765
Datum
5. April 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort
AZ: 04711#001#0002 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre erneute Nachfrage vom 08.02.22 zum Antrag vom 02.06.2021. Aufgrund von Personalengpässen kombiniert mit krankheitsbedingten Ausfällen im Referat ist es mir erst jetzt möglich, auf Ihre Anfrage zu antworten. Die zeitliche Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Wie Ihnen bereits am 27.01.2022 mitgeteilt, existiert im Bundesarchiv (alt) keine (gesonderte) Akte zum Thema "virtuelle Rekonstruktion". Aufgrund dieser Tatsache erhielt ich von der Fachseite nach durchgeführter Recherche im Hinblick auf Ihren ersten Antrag die Rückmeldung, dass zu dieser Thematik nichts aufgefunden werden konnte. Mit Datum vom 27.12.2021 haben Sie konkret eine Stellungnahme des Präsidenten an BKM vom 11.01.2008 zu dieser Thematik angesprochen bzw. erfragt. Anhand dieser konkreten Angaben erfolgte eine erneute, erweiterte Recherche durch die Fachabteilung. Aufgrund Ihrer Konkretisierung konnte die Schlagwortsuche erheblich ausgeweitet werden und die konkrete Stellungnahme in einer Akte mit dem Titel "sonstige Rechtsvorschriften des Bundes STUG" tatsächlich aufgefunden werden, was anhand des Titels nicht unbedingt zu erwarten war. Insofern bitte ich um Verständnis, dass die damals getätigte Aussage auf den Umstand zurückzuführen ist, dass die personelle Besetzung des Bundesarchivs es nicht zulässt, innerhalb der Monatsfrist allgemein gehaltene IFG-Anträge über die durchgeführte Schlagwortsuche hinaus (im konkreten Fall "virtuelle Rekonstruktion") zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. April 2022 15:26
Status
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