Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Sämtliche in Ihrem Haus vorliegende Schriftstücke zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen".

Dies beinhaltet u.a. folgende, möglicherweise vorhandenen Unterlagen:
- Protokolle von Gesprächen mit dem BStU
- Schriftverkehr zwischen BVA und BStU/BRH/BKM/BMBF/BMI
- BVA-interne Leitungsvorlagen
- Schriftverkehr/verschriftete Kommunikation zwischen BVA und Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihre…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228595]
Datum
20. September 2021 16:07
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Haus vorliegende Schriftstücke zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen". Dies beinhaltet u.a. folgende, möglicherweise vorhandenen Unterlagen: - Protokolle von Gesprächen mit dem BStU - Schriftverkehr zwischen BVA und BStU/BRH/BKM/BMBF/BMI - BVA-interne Leitungsvorlagen - Schriftverkehr/verschriftete Kommunikation zwischen BVA und Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen angefragte "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" zählt ni…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228595]
Datum
21. September 2021 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen angefragte "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" zählt nicht zu den Fachaufgaben des Bundesverwaltungsamtes. Zuständig für Ihre Fragen ist das: Stasi-Unterlagen-Archiv Berlin Mitte Referat Z I 6- IFG Karl-Liebknecht-Straße 31/33 10178 Berlin Bitte wenden Sie sich unter der E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> an die zuständige Stelle des Bundesarchivs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort! Mir ist bewusst, dass die virtuelle Rekonstruktion nicht z…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228595]
Datum
21. September 2021 22:42
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort! Mir ist bewusst, dass die virtuelle Rekonstruktion nicht zu Ihren Fachaufgaben zählt. Das war aber auch nicht die Frage. Bitte lesen Sie hierzu noch einmal meine Anfrage vom 20.09.2021. Erlauben Sie den Hinweis, dass in Ihrem Hause zumindest Schriftverkehr bezüglich der Ausschreibungen bzw. Finanzierung der virtuellen Rekonstruktion vorliegen müsste. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228595/

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Bundesverwaltungsamt
- Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228595] - mein Zeichen: Z I 5-i-424/21 Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228595]
Datum
30. September 2021 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
- Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228595] - mein Zeichen: Z I 5-i-424/21 Sehr Antragsteller/in zu dem von Ihnen nachgefragten Softwareentwicklungsprojektvorhaben der virtuellen Rekonstruktion von Stasiunterlagen liegen im Bundesverwaltungsamt keine amtlichen Informationen vor. Laut anliegendem Link zu einer veröffentlichten Mitteilung des Fraunhofer-Instituts-IPK hat dieses die von Ihnen angesprochene Software für das frühere BStU entwickelt, dessen Rechtsnachfolger das Stasiunterlagenarchiv ist : https://www.ipk.fraunhofer.de/de/referenzen/stasi-puzzle.html Ich verweise Sie daher sowohl bezüglich der Fragen Ihres Erstantrages vom 20.09.2021 als auch bezüglich Ihrer Nachfrage vom 29.09.2021 an das zuständige Stasiunterlagenarchiv zur Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage. Das Bundesverwaltungsamt ist auch nicht die IT-Vergabestelle des Bundes. Für diesbezügliche Fragen verweise ich Sie an das zuständige Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern - Zentralstelle für IT-Beschaffung- Brühler Straße 3, 53119 Bonn. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen