Visa Ablehnung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wie kann es sein das ein Konsulat 2 x ein Visa ablehnt nach2 Wochen, man aber erst in << Adresse entfernt >> Wochen den Pass wieder bekommt auch die Gebühren behält und erst nach einer Remonstration sagt man, wir sind dafür nicht zuständig, sie müssen nach Ankara ?? Ich denke das man das vorher weiß, den Leuten aber so mindestens 8 Wochen verloren gehen

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann es sein da…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Visa Ablehnung [#171937]
Datum
11. Dezember 2019 15:54
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann es sein das ein Konsulat 2 x ein Visa ablehnt nach2 Wochen, man aber erst in << Adresse entfernt >> Wochen den Pass wieder bekommt auch die Gebühren behält und erst nach einer Remonstration sagt man, wir sind dafür nicht zuständig, sie müssen nach Ankara ?? Ich denke das man das vorher weiß, den Leuten aber so mindestens 8 Wochen verloren gehen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.1<< Adresse entfernt >> nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. << Adresse entfernt >> IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171937 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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