Visa-Antrag aus Nicht-Heimatland möglich , Drittstaatsangehörige

Anfrage an: Auswärtiges Amt

meine Verlobte , Drittstaatsangehörige aus TH verfügt über Schengenvisa zu berufl. Tätigkeit
in CZ , mehr als 6 Jahre höchst unauffällig und geachtet tätig ,
kann sie bei deutscher Botschaft zu Prag Antrag auf ein nationales deutsches Visum zum
Sprachenerwerb wirksam stellen . Die verwaltungstechnischen Grundvoraussetzungen können
erfüllt werden .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Verlobte , Dr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Visa-Antrag aus Nicht-Heimatland möglich , Drittstaatsangehörige [#172430]
Datum
19. Dezember 2019 11:30
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Verlobte , Drittstaatsangehörige aus TH verfügt über Schengenvisa zu berufl. Tätigkeit in CZ , mehr als 6 Jahre höchst unauffällig und geachtet tätig , kann sie bei deutscher Botschaft zu Prag Antrag auf ein nationales deutsches Visum zum Sprachenerwerb wirksam stellen . Die verwaltungstechnischen Grundvoraussetzungen können erfüllt werden .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172430 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10113668] Visa-Antrag aus Nicht-Heimatland möglich , [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteA…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10113668] Visa-Antrag aus Nicht-Heimatland möglich , [...]
Datum
19. Dezember 2019 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Da sich der gewöhnliche Aufenthalt, d.h. schon seit mehr als 6 Monaten, in der Tschechischen Republik befindet, ist die dortige deutsche Auslandsvertretung in Prag zuständig für den Visumantrag. Ausführliche Hinweise zum Verfahren finden Sie auf dortiger Webseite: https://prag.diplo.de/cz-de/service/05-… Mit freundlichen Grüßen