Visaprozess / Terminvergabesysteme

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Kontext:
Ggf. erforderliche Visa müssen jeweils vor der Einreise bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Manche Auslandsvertretungen haben Terminvergabesysteme eingeführt, um den Antragstellern zu ermöglichen, einen konkreten Termin für die Visaantragstellung zu erhalten.
Für bestimmte Visaarten kann ein Termin zwingend für die Antragstellung sein.

Fragen:
Welche Auslandsvertretungen in Afrika verwenden ein solches Terminvergabesystem?
Bitte stellen Sie die Dienstanweisungen zur Verfügung, die die Einstellung und Veröffentlichung von Terminen in das Terminvergabesystem im jeweiligen Land regeln.
Für Auslandsvertretungen in Ländern in Afrika mit Terminvergabesystem:
1) Wieviele Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten im Terminvergabesystem veröffentlicht?
2) Wieviele Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten davon im Terminvergabesystem gebucht?
3) Wieviele gebuchte Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten verschoben?
4) Wieviele gebucht Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten abgesagt?
5) Wieviele gebuchte Termine nach Visaart je Monat in den letzten 12 Monaten haben nicht stattgefunden/sind ausgefallen, aufgrund von Nichterscheinen des Antragstellers?
6) Wieviele Visaanträge nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten ohne vorherige Terminvergabe über das Terminvergabesystem gestellt?
7) Was ist die durchschnittliche Wartezeit je Visaart nach Terminvergabe bis zum Termin?
8) Was ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit je Visaart ab Antragstellung?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kontext: Ggf. erfor…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Visaprozess / Terminvergabesysteme [#174816]
Datum
21. Januar 2020 09:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontext: Ggf. erforderliche Visa müssen jeweils vor der Einreise bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Manche Auslandsvertretungen haben Terminvergabesysteme eingeführt, um den Antragstellern zu ermöglichen, einen konkreten Termin für die Visaantragstellung zu erhalten. Für bestimmte Visaarten kann ein Termin zwingend für die Antragstellung sein. Fragen: Welche Auslandsvertretungen in Afrika verwenden ein solches Terminvergabesystem? Bitte stellen Sie die Dienstanweisungen zur Verfügung, die die Einstellung und Veröffentlichung von Terminen in das Terminvergabesystem im jeweiligen Land regeln. Für Auslandsvertretungen in Ländern in Afrika mit Terminvergabesystem: 1) Wieviele Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten im Terminvergabesystem veröffentlicht? 2) Wieviele Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten davon im Terminvergabesystem gebucht? 3) Wieviele gebuchte Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten verschoben? 4) Wieviele gebucht Termine nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten abgesagt? 5) Wieviele gebuchte Termine nach Visaart je Monat in den letzten 12 Monaten haben nicht stattgefunden/sind ausgefallen, aufgrund von Nichterscheinen des Antragstellers? 6) Wieviele Visaanträge nach Visaart wurden je Monat in den letzten 12 Monaten ohne vorherige Terminvergabe über das Terminvergabesystem gestellt? 7) Was ist die durchschnittliche Wartezeit je Visaart nach Terminvergabe bis zum Termin? 8) Was ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit je Visaart ab Antragstellung? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174816 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Visaprozess / Terminvergabesysteme; Vg. 031-2020
Datum
21. Januar 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/date…) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier Terminvergabesysteme im Visumprozess
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier Terminvergabesysteme im Visumprozess
Datum
31. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
IFG Terminvergabesysteme im Visumprozess GZ 505-511.E IFG 031-2020 [#174816] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hal…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Terminvergabesysteme im Visumprozess GZ 505-511.E IFG 031-2020 [#174816]
Datum
6. Februar 2020 20:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich halte mein Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühr von 30€ aufrecht. Bitte setzen Sie die Bearbeitung fort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174816 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Terminvergabesysteme im Visumprozess GZ 505-511.E IFG 031-2020 [#174816] Sehr geehrteAntragsteller/in ich…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Terminvergabesysteme im Visumprozess GZ 505-511.E IFG 031-2020 [#174816]
Datum
8. Februar 2020 16:56
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ergänze hiermit die Fragen: Immer noch nur für die afrikanischen Länder mit Terminvergabesystem: 9) Wieviele Visaanträge wurden in den letzten 12 Monaten je Monat je Land nach Visaart gestellt (egal ob überhaupt terminiert oder ob online terminiert wurde)? 10) Wieviele Visaanträge wurden in den letzten 12 Monaten je Monat je Land nach Visaart erteilt bzw. abgelehnt? 11) Wieviele Termine je Monat je Land nach Visaart wurden in den letzten 12 Monaten von Angestellten der Auslandsvertretungen (nicht über das externe Terminvergabesystem) vergeben? 12) Ist das Terminvergabesystem, das einzige System, mit dem Termine vergeben werden? 13) Erhalten alle Besucher mit Termin eine Terminbestätigung? Wird diese maschinell durch das Terminvergabesystem versendet oder werden Bestätigungen auch manuell versendet? 14) Wie erfolgt der Zugang zur Auslandsvertretung zum Zeitpunkt des Termins? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174816 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Terminvergabesysteme im Visumprozess Teil 2, Vg. 062-2020 Sehr geehrt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Terminvergabesysteme im Visumprozess Teil 2, Vg. 062-2020
Datum
14. Februar 2020 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen