Visum Familienzusammenführung Afghanistan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antragstellende, die sich bereits für einen Termin
zur Beantragung eines Visums Familiennachzug in New Delhi
registriert haben, werden zu gegebener Zeit von Visametric
kontaktiert und zum Termin in Teheran eingeladen.
Am 20.04.2022 ist in Teheran die Familiennachzug für afghanischen Staatsangehörigen Visum an den externen Dienstleister Visametric ausgelagert.

Wie viele Termine wurden vergeben?
Wie viel Personen befinden sich noch auf der Termin-Wartelisten/Visametric (New Delhi)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragstellende, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Visum Familienzusammenführung Afghanistan [#257187]
Datum
16. August 2022 12:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antragstellende, die sich bereits für einen Termin zur Beantragung eines Visums Familiennachzug in New Delhi registriert haben, werden zu gegebener Zeit von Visametric kontaktiert und zum Termin in Teheran eingeladen. Am 20.04.2022 ist in Teheran die Familiennachzug für afghanischen Staatsangehörigen Visum an den externen Dienstleister Visametric ausgelagert. Wie viele Termine wurden vergeben? Wie viel Personen befinden sich noch auf der Termin-Wartelisten/Visametric (New Delhi)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257187/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 16.08.2022, in de…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Visum Familienzusammenführung Afghanistan [#257187]
Datum
17. August 2022 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 16.08.2022, in denen Sie sich u.a nach den Wartezeiten erkundigen. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihren Anfragen um einfache Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Terminvergabe: Es sind derzeit keine Reisemöglichkeiten von Afghanistan nach Indien vorhanden. Eine Terminvergabe ist daher derzeit lediglich für Antragsteller möglich, die sich bereits in Indien befinden. Sobald wieder Reisemöglichkeiten von Afghanistan nach Indien bestehen, werden zunächst alle Termine, die aufgrund der derzeitigen Situation in Afghanistan nicht wahrgenommen werden konnten, auf einen Ersatztermin gebucht. Anschließend wird die bereits bestehende Warteliste chronologisch Termine erhalten. Für die Beantragung eines Visums benötigen Antragsteller*innen einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Bei Antragstellung in Islamabad oder Teheran wird über die Website der Botschaft Kabul ein Termin vergeben: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kabulvisa Zu den Wartezeiten in Teheran und Islamabad kann Ihnen die Botschaft Neu Delhi keine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen