Visumhandbuch - Inhaltsverzeichnis und Abschnitt "Türkische Staatsangehörige"

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Inhaltsverzeichnis des aktuellen Visumhandbuchs
- Den Abschnitt "Türkische Staatsangehörige"

Bitte beachten Sie, dass nach BVerwG 7 C 21.08 der Stempel „VS - Nur für den Dienstgebrauch" allein den Anspruch auf Informationszugang nicht ausschließt. Ich stimme der Schwärzung von Teilen der Dokumente zu, sofern diese einen Ausschlussgrund nach §3 IFG darstellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2015
  • Frist
    26. September 2015
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Inhaltsverz…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Visumhandbuch - Inhaltsverzeichnis und Abschnitt "Türkische Staatsangehörige" [#11172]
Datum
25. August 2015 15:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Inhaltsverzeichnis des aktuellen Visumhandbuchs - Den Abschnitt "Türkische Staatsangehörige" Bitte beachten Sie, dass nach BVerwG 7 C 21.08 der Stempel „VS - Nur für den Dienstgebrauch" allein den Anspruch auf Informationszugang nicht ausschließt. Ich stimme der Schwärzung von Teilen der Dokumente zu, sofern diese einen Ausschlussgrund nach §3 IFG darstellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage betr. Visumhandbuch , Vg. 225-2015 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage a…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage betr. Visumhandbuch , Vg. 225-2015
Datum
26. August 2015 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Visumhandbuch Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Inf…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Visumhandbuch
Datum
6. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihrer Anfrage wird stattgegeben. Das Inhaltsverzeichnis des Visumhandbuchs sowie der angefragten Beitrag "Türkische Staatsangehörige" sind beigefügt. Bitte beachten Sie, dass im Inhaltsverzeichnis aus technischen Gründen auch die Punkte "Registerportal" und "RK-Visa" aufgeführt sind, die aufweitere Informationen verlinken. Die Informationen zu diesen Anwendungsprogrammen sind jedoch nicht Bestandteil des Visumhandbuchs. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen