Vitadock+ GesundheitsAPP - Ergebnis der datenschutzrechtlichenÜberprüfung - Datenschutzfolgenabschätzung

1) den Kontrollbericht im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsicht zur folgenden APP:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.medisana.vitadockplus

Sollte noch kein Kontrollbericht zu dieser APP vorliegen, so bitte ich um die Erstellung im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungsverpflichtung.

2) Bei NICHT-Zuständigkeit
Können Sie mir bitte mitteilen, wer zuständig ist?

3) Werden nationale und europäische Datenschutz-Regelungen eingehalten?
U.a. bitte ich um eine Überprüfung der DSGVO-Konformität (Datensparsamkeit, Erforderlichkeit, Datenerhebung, speicherung, -nutzung, -weitergabe usw.).

4) Senden Sie mir bitte die Datenschutzfolgenabschätzung DSFA.

5) Wurde auch eine Gesamtbetrachtung der APP auf einer per se unsicheren Hardware (u.a. multisensorische Erfassungsmöglichkeiten, nicht unverzüglich geschlossene Lücken im Betriebssystem, gefährliche Anwendungen auf dem gleichen Gerät) durchgeführt.
Senden Sie mir bitte die Kontrollberichte.

Es liegt die google-Gefahreneinstufung zugrunde.

2 Tracker
Google CrashLytics
Google Firebase Analytics

Folgende 17 Berechtigungen werden gefordert:
ACCESS_COARSE_LOCATION (android.permission)
access approximate location (network-based) Dangerous
ACCESS_FINE_LOCATION (android.permission)
access precise location (GPS and network-based) Dangerous
ACCESS_NETWORK_STATE (android.permission)
view network connections Normal
BLUETOOTH (android.permission)
pair with Bluetooth devices Normal
BLUETOOTH_ADMIN (android.permission)
access Bluetooth settings Normal
GET_ACCOUNTS (android.permission)
find accounts on the device Dangerous
INTERNET (android.permission)
have full network access Normal
READ_CONTACTS (android.permission)
read your contacts Dangerous
READ_EXTERNAL_STORAGE (android.permission)
read the contents of your SD card Dangerous
READ_PHONE_STATE (android.permission)
read phone status and identity Dangerous
RECEIVE_BOOT_COMPLETED (android.permission)
run at startup Normal
RECEIVE_SMS (android.permission)
receive text messages (SMS) Dangerous
WAKE_LOCK (android.permission)
prevent phone from sleeping Normal
RECEIVE (com.google.android.c2dm.permission) Unknown
BIND_GET_INSTALL_REFERRER_SERVICE (com.google.android.finsky.permission) Unknown
C2D_MESSAGE (de.medisana.vitadockpluslib.permission) Unknown
C2D_MESSAGE (de.medisana.vitadockplus.permission) Unknown

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vitadock+ GesundheitsAPP - Ergebnis der datenschutzrechtlichenÜberprüfung - Datenschutzfolgenabschätzung [#35259]
Datum
20. Dezember 2018 09:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) den Kontrollbericht im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsicht zur folgenden APP: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.medisana.vitadockplus Sollte noch kein Kontrollbericht zu dieser APP vorliegen, so bitte ich um die Erstellung im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungsverpflichtung. 2) Bei NICHT-Zuständigkeit Können Sie mir bitte mitteilen, wer zuständig ist? 3) Werden nationale und europäische Datenschutz-Regelungen eingehalten? U.a. bitte ich um eine Überprüfung der DSGVO-Konformität (Datensparsamkeit, Erforderlichkeit, Datenerhebung, speicherung, -nutzung, -weitergabe usw.). 4) Senden Sie mir bitte die Datenschutzfolgenabschätzung DSFA. 5) Wurde auch eine Gesamtbetrachtung der APP auf einer per se unsicheren Hardware (u.a. multisensorische Erfassungsmöglichkeiten, nicht unverzüglich geschlossene Lücken im Betriebssystem, gefährliche Anwendungen auf dem gleichen Gerät) durchgeführt. Senden Sie mir bitte die Kontrollberichte. Es liegt die google-Gefahreneinstufung zugrunde. 2 Tracker Google CrashLytics Google Firebase Analytics Folgende 17 Berechtigungen werden gefordert: ACCESS_COARSE_LOCATION (android.permission) access approximate location (network-based) Dangerous ACCESS_FINE_LOCATION (android.permission) access precise location (GPS and network-based) Dangerous ACCESS_NETWORK_STATE (android.permission) view network connections Normal BLUETOOTH (android.permission) pair with Bluetooth devices Normal BLUETOOTH_ADMIN (android.permission) access Bluetooth settings Normal GET_ACCOUNTS (android.permission) find accounts on the device Dangerous INTERNET (android.permission) have full network access Normal READ_CONTACTS (android.permission) read your contacts Dangerous READ_EXTERNAL_STORAGE (android.permission) read the contents of your SD card Dangerous READ_PHONE_STATE (android.permission) read phone status and identity Dangerous RECEIVE_BOOT_COMPLETED (android.permission) run at startup Normal RECEIVE_SMS (android.permission) receive text messages (SMS) Dangerous WAKE_LOCK (android.permission) prevent phone from sleeping Normal RECEIVE (com.google.android.c2dm.permission) Unknown BIND_GET_INSTALL_REFERRER_SERVICE (com.google.android.finsky.permission) Unknown C2D_MESSAGE (de.medisana.vitadockpluslib.permission) Unknown C2D_MESSAGE (de.medisana.vitadockplus.permission) Unknown
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vitadock+ GesundheitsAPP - Ergebnis der datenschutzrechtlichenÜberprüfung - Datenschutzfolgenabschätzung [#35259]
Datum
20. Dezember 2018 12:42
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datensc….
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.12.2018 Az.: 32.1.0-1135…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018
Datum
1. April 2019 08:24
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.12.2018 Az.: 32.1.0-11355/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer o.g. Email komme. Darin bitten Sie um Zusendung des Kontrollberichts zu der Vitadock+ GesundheitsAPP bzw. um Erstellung eines solchen Kontrollberichts. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass eine datenschutzrechtliche Überprüfung dieser App durch die LDI NRW bislang nicht erfolgt ist, weshalb hier kein Kontrollbericht existiert, den ich Ihnen zusenden könnte. Soweit Sie für diesen Fall um Erstellung eines solchen Berichts bitten, weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG NRW lediglich ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen besteht. Hingegen besteht kein Anspruch auf Beschaffung einer nicht vorhandenen Information. Mangels Befassung mit der von Ihnen genannten App ist es mir leider nicht möglich, mitzuteilen, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden könnten. Auch die letzten drei Fragen Ihres Antrags kann ich mangels Überprüfung der App nicht beantworten. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35259] Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihren Aussagen liegen keine Unterl…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35259]
Datum
17. April 2019 10:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihren Aussagen liegen keine Unterlagen zu dieser APP und deren Entwickler vor. Ich bitte Sie deshalb die inhaltlichen Aussagen als Beschwerde zu betrachten und an die Kollegen.innen in Ihrem Hause weiterzuleiten, die sich mit Datenschutz-Beschwerden befassen. Auf folgender Seite https://play.google.com/store/apps/details?id=de.medisana.vitadockplus wird der Entwickler der APP benannt. Dieser hat seinen Sitz in 41468 Neuss. Neuss dürfte in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Ich bitte deshalb auf diesem Wege um die Bearbeitung meiner Beschwerde und anschließende Information über das Ergebnis Ihrer Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 35259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35259] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vitad…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 20.12.2018 [#35259]
Datum
4. Juni 2019 08:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vitadock+ GesundheitsAPP - Ergebnis der datenschutzrechtlichenÜberprüfung - Datenschutzfolgenabschätzung“ vom 20.12.2018 (#35259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Senden Sie mir bitte Ihr Schreiben an die für Datenschutz zuständigen Kollegen wegen meiner Beschwerde zur „Vitadock+ GesundheitsAPP." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp Gesundheitsdatenschutz I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp
Datum
17. Juni 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Gesundheitsdatenschutz Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) auf Informationen zur Vitadock+GesundheitsApp vom 20.12.2018 wurde zwischenzeitlich vollumfänglich nachgekommen. Mit Email vom 17.04.2019 beantragten Sie nunmehr, diesen Antrag gleichlautend auch als Beschwerde im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zu betrachten und zu bearbeiten. Einleitend ist festzustellen, dass sowohl Sinn und Zweck des Gesetzes als auch die Antragsberechtigung nach dem IFG NRW und der DS-GVO grundverschieden sind: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die gemeinnützige Plattform FragDenStaat hat ausschließlich den Zweck, die elektronische Kommunikation mit öffentlichen Stellen im Rahmen des Regelungsbereichs der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder zu erleichtern und im Auftrag der Teilnehmenden abzuwickeln (siehe Nutzungsbedingungen der Plattform FragDenStaat). Nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe f und Art. 77 Abs. 1 DS-GVO haben Betroffene das Recht, sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen Vorschriften über den Datenschutz verstößt. In diesem Fall muss eine hinreichende Identifikation der bzw. des Petenten gewährleistet sein. Ungeachtet dessen, dass die Einreichung einer Beschwerde nach der DS-GVO den Nutzungsbedingungen der Plattform FragDenStaat widerspricht, sind über diese Plattform generierte Emailadressen nicht hinreichend authentifizierbar. Darüber hinaus wird von Ihnen im Rahmen Ihrer Eingabe vom 17.04.2019 kein konkreter Datenschutzverstoß durch die Vitadock+GesundheitsApp geltend gemacht. Vor diesem Hintergrund besteht aus meiner Sicht kein Anlass, den Sachverhalt gegenüber dem Entwickler der App aufzugreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp [#35259] Sehr geehrt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp [#35259]
Datum
26. September 2019 11:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in 1) ich bitte Sie kulanterweise im Rahmen einer Verwaltungs<< Adresse entfernt >>vereinfachung diese IFG<< Adresse entfernt >>Anfrage an Ihren Bereich Datenschutz als Beschwerde weiterzureichen und mir das vergebene Aktenzeichen mitzuteilen.* Gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist bei einem hohen Risiko eine DSFA durchzuführen. 2) Gemäß DSGVO Art. 36 Abs. 1 sind Datenschutzaufsichts<< Adresse entfernt >>behörden bei einem verbleibend hohen Risiko ZU KONSULTIEREN. Dieser Sachverhalt kann ohne Meldung bzw. Überprüfung nicht beurteilt werden Senden Sie mir deshalb bitte Ihre diesbezügliche Kommunikation mit der Firma medisana. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass Ihr Haus strukturell unterbesetzt ist. Ich bitte Sie dennoch wegen der Verarbeitung höchst sensibler und besonders missbrauchsgefährdeter Gesundheitsdaten durch die Firma medisana um eine Überprüfung aller datenschutzrelevanten Vorgaben und Prozesse. * Ich verweise bzgl. Identifikation auf folgende Informationen aus Ihrem eigenen Hause: Zweiundzwanzigster Datenschutz<< Adresse entfernt >>und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein << Adresse entfernt >>Westfalen << Adresse entfernt >> Bericht 2015 Ulrich Lepper Seite 100 12.3 Überfragt zu "fragdenstaat"?! ... Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Viele öffentliche Stellen lehnen die Bearbeitung solcher Anträge ab, solange keine postalische bzw. zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird. Dieses Vorgehen ist unzulässig! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35259 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp [#35259] Der Eingang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp [#35259]
Datum
26. September 2019 14:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >>Mail vom 26.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz<< Adresse entfernt >>Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht<< Adresse entfernt >>LDI.pdf. << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen Kavalleriestr. 2<< Adresse entfernt >>4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211<< Adresse entfernt >>38424<< Adresse entfernt >>0 Fax: 0211<< Adresse entfernt >>38424<< Adresse entfernt >>10 E<< Adresse entfernt >>Mail: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E<< Adresse entfernt >>Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>Ursprüngliche Nachricht<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 26. September 2019 11:20 An: ZF LDI Poststelle (LDI) Betreff: AW: Gesundheitsdatenschutz; Ihre Eingabe vom 17.04.2019 bezüglich der Vitadock+GesundheitsApp [#35259] Sehr geehrteAntragsteller/in 1) ich bitte Sie kulanterweise im Rahmen einer Verwaltungs<< Adresse entfernt >>vereinfachung diese IFG<< Adresse entfernt >>Anfrage an Ihren Bereich Datenschutz als Beschwerde weiterzureichen und mir das vergebene Aktenzeichen mitzuteilen.* Gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist bei einem hohen Risiko eine DSFA durchzuführen. 2) Gemäß DSGVO Art. 36 Abs. 1 sind Datenschutzaufsichts<< Adresse entfernt >>behörden bei einem verbleibend hohen Risiko ZU KONSULTIEREN. Dieser Sachverhalt kann ohne Meldung bzw. Überprüfung nicht beurteilt werden Senden Sie mir deshalb bitte Ihre diesbezügliche Kommunikation mit der Firma medisana. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass Ihr Haus strukturell unterbesetzt ist. Ich bitte Sie dennoch wegen der Verarbeitung höchst sensibler und besonders missbrauchsgefährdeter Gesundheitsdaten durch die Firma medisana um eine Überprüfung aller datenschutzrelevanten Vorgaben und Prozesse. * Ich verweise bzgl. Identifikation auf folgende Informationen aus Ihrem eigenen Hause: Zweiundzwanzigster Datenschutz<< Adresse entfernt >>und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein << Adresse entfernt >>Westfalen << Adresse entfernt >> Bericht 2015 Ulrich Lepper Seite 100 12.3 Überfragt zu "fragdenstaat"?! ... Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Viele öffentliche Stellen lehnen die Bearbeitung solcher Anträge ab, solange keine postalische bzw. zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird. Dieses Vorgehen ist unzulässig! Mit freundlichen Grüßen