Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Allem Anschein nach können sich Nutzer der diversen
vitadock<< Adresse entfernt >>Anwendungen auf der Plattform
https://cloud.vitadock.com/
anmelden und einloggen.
1) Diese Anmeldeseite ist sichtlich mit facebook VERLINKT.
D.h. mutmaßlich ohne Aktivität wird facebook schon über personenbezogene und Seitennutzerdaten informiert.
2) Gleichzeitig wird auf dieser Seite auch die personenbezogene
E<< Adresse entfernt >>Mailadresse zum Einloggen gefordert.
3) Vorbelegt ist zudem die Funktion EINGELOGGT BLEIBEN.
4) Die Verlinkung zu MIT FACEBOOK REGISTRIEREN stellt nach meiner Meinung und neben vorgenannten Aspekten einen deutlichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen sowie höchstrichterliche Urteile dar (
EU<< Adresse entfernt >>GH, BVerwG usw.), die auch Ihrer Behörde bekannt sind.
https://www.datenschutz.de/betreiber<< Adresse entfernt >>von<< Adresse entfernt >>facebook<< Adresse entfernt >>fanpages<< Adresse entfernt >>tragen<< Adresse entfernt >>datenschutz<< Adresse entfernt >>verantwortung/
5) Senden Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung.
6) Sollte kein Ergebnis einer datenschutzrechtlichen Überprüfung vorliegen, so bitte ich Sie im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung, diese
IFG<< Adresse entfernt >>Anfrage
als Beschwerde an den zuständigen Datenschutzbereich in Ihrem Hause weiterzuleiten und mir das dazu vergebene Aktenzeichen mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land
Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz
Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz
Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (
E<< Adresse entfernt >>Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>
Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/