Vitadock+ GesundheitsAPP - Facebook-Einbindung - Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung

Allem Anschein nach können sich Nutzer der diversen vitadock-Anwendungen auf der Plattform
https://cloud.vitadock.com/
anmelden und einloggen.

1) Diese Anmeldeseite ist sichtlich mit facebook VERLINKT.
D.h. mutmaßlich ohne Aktivität wird facebook schon über personenbezogene und Seitennutzerdaten informiert.

2) Gleichzeitig wird auf dieser Seite auch die personenbezogene E-Mailadresse zum Einloggen gefordert.

3) Vorbelegt ist zudem die Funktion EINGELOGGT BLEIBEN.

4) Die Verlinkung zu MIT FACEBOOK REGISTRIEREN stellt nach meiner Meinung und neben vorgenannten Aspekten einen deutlichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen sowie höchstrichterliche Urteile dar (EU-GH, BVerwG usw.), die auch Ihrer Behörde bekannt sind.

https://www.datenschutz.de/betreiber-von-facebook-fanpages-tragen-datenschutz-verantwortung/

5) Senden Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung.

6) Sollte kein Ergebnis einer datenschutzrechtlichen Überprüfung vorliegen, so bitte ich Sie im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung, diese IFG-Anfrage
als Beschwerde an den zuständigen Datenschutzbereich in Ihrem Hause weiterzuleiten und mir das dazu vergebene Aktenzeichen mitzuteilen.

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vitadock+ GesundheitsAPP << Adresse entfernt >> Facebook<< Adresse entfernt >>Einbindung << Adresse entfernt >> Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung [#167318]
Datum
26. September 2019 12:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Allem Anschein nach können sich Nutzer der diversen vitadock<< Adresse entfernt >>Anwendungen auf der Plattform https://cloud.vitadock.com/ anmelden und einloggen. 1) Diese Anmeldeseite ist sichtlich mit facebook VERLINKT. D.h. mutmaßlich ohne Aktivität wird facebook schon über personenbezogene und Seitennutzerdaten informiert. 2) Gleichzeitig wird auf dieser Seite auch die personenbezogene E<< Adresse entfernt >>Mailadresse zum Einloggen gefordert. 3) Vorbelegt ist zudem die Funktion EINGELOGGT BLEIBEN. 4) Die Verlinkung zu MIT FACEBOOK REGISTRIEREN stellt nach meiner Meinung und neben vorgenannten Aspekten einen deutlichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen sowie höchstrichterliche Urteile dar (EU<< Adresse entfernt >>GH, BVerwG usw.), die auch Ihrer Behörde bekannt sind. https://www.datenschutz.de/betreiber<< Adresse entfernt >>von<< Adresse entfernt >>facebook<< Adresse entfernt >>fanpages<< Adresse entfernt >>tragen<< Adresse entfernt >>datenschutz<< Adresse entfernt >>verantwortung/ 5) Senden Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung. 6) Sollte kein Ergebnis einer datenschutzrechtlichen Überprüfung vorliegen, so bitte ich Sie im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung, diese IFG<< Adresse entfernt >>Anfrage als Beschwerde an den zuständigen Datenschutzbereich in Ihrem Hause weiterzuleiten und mir das dazu vergebene Aktenzeichen mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >>Mail vom 26.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinw…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vitadock+ GesundheitsAPP << Adresse entfernt >> Facebook<< Adresse entfernt >>Einbindung << Adresse entfernt >> Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung [#167318]
Datum
26. September 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >>Mail vom 26.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz<< Adresse entfernt >>Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht<< Adresse entfernt >>LDI.pdf. << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen Kavalleriestr. 2<< Adresse entfernt >>4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211<< Adresse entfernt >>38424<< Adresse entfernt >>0 Fax: 0211<< Adresse entfernt >>38424<< Adresse entfernt >>10 E<< Adresse entfernt >>Mail: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E<< Adresse entfernt >>Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>Ursprüngliche Nachricht<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 26. September 2019 12:49 An: ZF LDI Poststelle (LDI) Betreff: Vitadock+ GesundheitsAPP << Adresse entfernt >> Facebook<< Adresse entfernt >>Einbindung << Adresse entfernt >> Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung [#167318] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Allem Anschein nach können sich Nutzer der diversen vitadock<< Adresse entfernt >>Anwendungen auf der Plattform https://cloud.vitadock.com/ anmelden und einloggen. 1) Diese Anmeldeseite ist sichtlich mit facebook VERLINKT. D.h. mutmaßlich ohne Aktivität wird facebook schon über personenbezogene und Seitennutzerdaten informiert. 2) Gleichzeitig wird auf dieser Seite auch die personenbezogene E<< Adresse entfernt >>Mailadresse zum Einloggen gefordert. 3) Vorbelegt ist zudem die Funktion EINGELOGGT BLEIBEN. 4) Die Verlinkung zu MIT FACEBOOK REGISTRIEREN stellt nach meiner Meinung und neben vorgenannten Aspekten einen deutlichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen sowie höchstrichterliche Urteile dar (EU<< Adresse entfernt >>GH, BVerwG usw.), die auch Ihrer Behörde bekannt sind. https://www.datenschutz.de/betreiber<< Adresse entfernt >>von<< Adresse entfernt >>facebook<< Adresse entfernt >>fanpages<< Adresse entfernt >>tragen<< Adresse entfernt >>datenschutz<< Adresse entfernt >>verantwortung/ 5) Senden Sie mir bitte das Ergebnis Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung. 6) Sollte kein Ergebnis einer datenschutzrechtlichen Überprüfung vorliegen, so bitte ich Sie im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung, diese IFG<< Adresse entfernt >>Anfrage als Beschwerde an den zuständigen Datenschutzbereich in Ihrem Hause weiterzuleiten und mir das dazu vergebene Aktenzeichen mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein<< Adresse entfernt >>Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen