Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten

Seit vielen Monaten werden die Versicherten über die Medienkanäle der Krankenkassen und seit einigen Wochen auch in öffentlichen Medien (Fernsehen, Zeitungen, Online) alle weiteren Bürger über elektronische Akten EINSEITIG "informiert."

1) Senden Sie mir bitte alle vorliegenden Dokumente zur sogenannten ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSAKTE
(beispielsweise Vivy, TK-Safe, AOK-Digitalakte usw.).

Als (normalerweise) meinungsstarker Ansprechpartner für Patientenfragen und Patientenprobleme und Befugter für Musterfeststellungsklagen liegen Ihnen solche Unterlagen vermutlich vor.

Senden Sie mir zunächst bitte so viele Dokumente, wie es eine Einfache Anfrage ermöglicht.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

weitere Schlagworte
Schlagworte: Digitalakte, digitale Akte, elektronische Gesundheitsakte, elektronische Patientenakte, persönliche Gesundheitsassistentin, eGA, ePA, Gesundheitsmanager

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten [#34599]
Datum
12. November 2018 08:25
An
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit vielen Monaten werden die Versicherten über die Medienkanäle der Krankenkassen und seit einigen Wochen auch in öffentlichen Medien (Fernsehen, Zeitungen, Online) alle weiteren Bürger über elektronische Akten EINSEITIG "informiert." 1) Senden Sie mir bitte alle vorliegenden Dokumente zur sogenannten ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSAKTE (beispielsweise Vivy, TK-Safe, AOK-Digitalakte usw.). Als (normalerweise) meinungsstarker Ansprechpartner für Patientenfragen und Patientenprobleme und Befugter für Musterfeststellungsklagen liegen Ihnen solche Unterlagen vermutlich vor. Senden Sie mir zunächst bitte so viele Dokumente, wie es eine Einfache Anfrage ermöglicht. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. weitere Schlagworte Schlagworte: Digitalakte, digitale Akte, elektronische Gesundheitsakte, elektronische Patientenakte, persönliche Gesundheitsassistentin, eGA, ePA, Gesundheitsmanager
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Di…
An Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten [#34599]
Datum
2. Januar 2019 21:18
An
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten“ vom 12.11.2018 (#34599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten“ [#34599] [#34599]
Datum
11. Januar 2019 12:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34599 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 34599.pdf Anfragenr: 34599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung vom 11. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o. g. E-Mail teile ich Ihnen m…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung vom 11. Januar 2019
Datum
15. Januar 2019 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o. g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass wir hier nicht vermitteln können, weil der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (trotz seines Vereinssitzes in Berlin) keine öffentliche Stelle des Landes Berlin ist. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist somit nicht anwendbar (§ 2 Abs. 1 Satz 1 IFG). Das Gesetz ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/berliner-ifg/ Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November ´18 zum Thema elektronische Patientenak…
Von
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Betreff
WG: Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten [#34599]
Datum
15. Januar 2019 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November ´18 zum Thema elektronische Patientenakte. Wir bitten für die erst heutige Beantwortung um Entschuldigung. Sie fühlen sich einseitig informiert und bitten uns, Ihnen alle uns vorliegenden Dokumente zu den Aktenprojekten deutscher Krankenkassen zuzusenden. Sie stellen einen Antrag auf Akteneinsicht nach §3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bzw. nach §2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist nach der Patientenbeteiligungsverordnung eine maßgebliche Patientenorganisation und als solche befugt, Patientenvertreter in Gremien der Selbstverwaltung zu entsenden. Wir nehmen allerdings in dieser Eigenschaft keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben war. Wir gehören nicht zum Adressatenkreis der von Ihnen genannten Gesetze. Mit Ihrem Informationsantrag sollten sie sich gegebenenfalls an die im Gesetz benannten Stellen wenden. Bei der elektronischen Patientenakte sind indessen ohnehin sehr viele Informationen öffentlich zugänglich: Eine große Zahl von Aktenprojekten haben ihre technischen Daten bereits Anfang 2018 im Rahmen des epa-Forums vorgestellt. Unter dem Link https://www.epa-forum.de/ finden Sie alle hier beteiligten Projekte und aktuelle Informationen. Kurz vor Weihnachten hat die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) eine Pressemitteilung zur einheitlichen elektronischen Patientenakte für das deutsche Gesundheitssystem herausgegeben, in der auch der Link zu den weiterführenden technischen Informationen im Fachportal enthalten ist. Nach Paragraf 291a SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) hat die gematik die notwendigen Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die elektronische Patientenakte festzulegen und bis zum 31. Dezember 2018 zu veröffentlichen: https://www.gematik.de/news/news/einheitliche-elektronische-patientenakte-fuer-das-deutsche-gesundheitssystem/ Hier finden Sie die konkreten Dokumente zur elektronischen Patientenakte: https://fachportal.gematik.de/spezifikationen/online-produktivbetrieb/ https://fachportal.gematik.de/spezifikationen/online-produktivbetrieb/konzepte-und-spezifikationen/ Das gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindliche Termin- und Servicestellengesetz (TSVG) verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte gemäß der gematik Spezifikation zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Kann-Vorschrift nach § 68 des fünften Sozialgesetzbuches eine elektronische Gesundheitsakte zur Verfügung zu stellen obsolet. Alle Gesundheitsakten müssen bis 2021 an die technischen Anforderungen der gematik angepasst werden. Uns liegen keine Informationen zu den einzelnen Aktenprojekten der Krankenkassen vor, die über das hinausgehen, was die Kassen selbst veröffentlicht haben. Da die Akte ein wichtiges Instrument ist, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen sich im Wettbewerb positionieren, finden Sie hier ebenfalls viele Informationen im Netz, die natürlich die Vorteile der jeweiligen eigenen Lösung herausstreichen. Objektivere Informationen finden Sie in der Fachpresse. Zum Beispiel im Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98494/Elektronische-Patientenakte-Einigung-ueber-die-Zukunft-der-Aktenmodelle Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, können Sie sich auch das Gutachten von Prof. Haas anschauen: https://www.bertelsmann-stiftung.de/en/publications/publication/did/elektronische-patientenakten/. Wir freuen uns sehr, wenn Bürger sich für dieses wichtige Zukunftsthema interessieren und bedanken uns für Ihre Anfrage. Beste Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort zu elektronischen Patientenakte (gem. S…
An Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Details
Von
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Betreff
AW: WG: Vivy-APP (Vivy-Gmbh- Allianz, TK-Safe, AOK-Digitalakte) - elektronische Gesundheitsakte - Informationen und Aufklärung für Patienten [#34599]
Datum
21. Januar 2019 10:40
An
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort zu elektronischen Patientenakte (gem. SGb 5 § 291a). Meine Frage richtete sich allerdings zu Ihren bisher nicht veröffentlichten Positionen bzw. Informationen (Chancen - Risiken o.ä.) zur elektronischen Gesundheitsakte durch DRITTE (privatwirtschaftlich geführte Akten) gem. SGB 5 § 68. Vielen Dank für Ihre diesbezüglichen Dokumente im Voraus Anfragenr: 34599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in