Vivy - Datenschutzfolgenabschätzung (Vivy-GmbH) - Prüfergebnisse zur technischen u. organisatorischen Gesetzeskonformität

Ich bitte neben eigenen Untersuchungen auch aktuelle Sicherheitsmeldungen zur Vivy-APP, aber auch ausdrücklich vergleichbare Produkte wie TK-Safe sowie der AOK-Digitalakte zu berücksichtigen:

https://netzpolitik.org/?s=vivy
https://www.kuketz-blog.de/?s=vivy
https://suche.golem.de/search.php?l=10&q=vivy
https://ddrm.de/?s=vivy

1) Die Datenschutzfolgenabschätzung (DSGVA) der Vivy-GmbH für die mittels Vivy-APP eingesammelten sensibelsten medizinischen sowie der biometrischen Daten aus der Personalausweis- bzw. Videoidentifikation.

Im Gegensatz zu den meisten Meldungen in den Medien, die von ca. 13 potentiellen Teilnehmern ausgehen, ist nachfolgend sogar von 25 Millionen die Rede.

https://www.heise.de/tr/artikel/Vivy-Krankenakte-und-Gesundheits-App-4110179.html

Falls eine DSGVA nicht vorliegt, bitte ich um eine zeitnahe Anforderung und Zusendung.

2) Ihren bisherigen Schriftverkehr mit den an der Vivy-APP beteiligten Unternehmen.

3) Ihre Überprüfungsergebnisse zur technischen und organisatorischen Durchführung der Registrierung (Identifizierung mittels vorgezeigtem Personalausweis mit biometrischen Angaben bzw. der Videoidentifikation u.ä.).

4) Ihre diesbezüglichen Überprüfungsergebnisse zum vorgenannten Dienstleister und der entsprechenden Verträge.
In der Summe hätte dieser private Dienstleister Zugriff auf die sensibelsten biometrischen Daten von vielen Millionen Bürgern.
Auf eine so große Menge an biometrischen Daten können normalerweise NUR WENIGE staatliche Behörden mit hoheitlichen Aufgaben zugreifen!

5) Welche Firma führt vorgenannte Dienstleistung von welchem Standort aus durch?

6) Wo und wie werden diese Daten überprüfbar gespeichert bzw. überprüfbar NICHT gespeichert?

7) Senden Sie mir bitte auch Dokumente, aus denen ALLE Dienstleister der Vivy-GmbH hervorgehen.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Sollte diese Anfrage den Umfang einer Einfachen Anfrage übersteigen, so bitte ich Sie nach Priorität, das Wichtigste zuerst, die Fragen zu beantworten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vivy - Datenschutzfolgenabschätzung (Vivy-GmbH) - Prüfergebnisse zur technischen u. organisatorischen Gesetzeskonformität [#34597]
Datum
12. November 2018 08:12
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte neben eigenen Untersuchungen auch aktuelle Sicherheitsmeldungen zur Vivy-APP, aber auch ausdrücklich vergleichbare Produkte wie TK-Safe sowie der AOK-Digitalakte zu berücksichtigen: https://netzpolitik.org/?s=vivy https://www.kuketz-blog.de/?s=vivy https://suche.golem.de/search.php?l=10&q=vivy https://ddrm.de/?s=vivy 1) Die Datenschutzfolgenabschätzung (DSGVA) der Vivy-GmbH für die mittels Vivy-APP eingesammelten sensibelsten medizinischen sowie der biometrischen Daten aus der Personalausweis- bzw. Videoidentifikation. Im Gegensatz zu den meisten Meldungen in den Medien, die von ca. 13 potentiellen Teilnehmern ausgehen, ist nachfolgend sogar von 25 Millionen die Rede. https://www.heise.de/tr/artikel/Vivy-Krankenakte-und-Gesundheits-App-4110179.html Falls eine DSGVA nicht vorliegt, bitte ich um eine zeitnahe Anforderung und Zusendung. 2) Ihren bisherigen Schriftverkehr mit den an der Vivy-APP beteiligten Unternehmen. 3) Ihre Überprüfungsergebnisse zur technischen und organisatorischen Durchführung der Registrierung (Identifizierung mittels vorgezeigtem Personalausweis mit biometrischen Angaben bzw. der Videoidentifikation u.ä.). 4) Ihre diesbezüglichen Überprüfungsergebnisse zum vorgenannten Dienstleister und der entsprechenden Verträge. In der Summe hätte dieser private Dienstleister Zugriff auf die sensibelsten biometrischen Daten von vielen Millionen Bürgern. Auf eine so große Menge an biometrischen Daten können normalerweise NUR WENIGE staatliche Behörden mit hoheitlichen Aufgaben zugreifen! 5) Welche Firma führt vorgenannte Dienstleistung von welchem Standort aus durch? 6) Wo und wie werden diese Daten überprüfbar gespeichert bzw. überprüfbar NICHT gespeichert? 7) Senden Sie mir bitte auch Dokumente, aus denen ALLE Dienstleister der Vivy-GmbH hervorgehen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Sollte diese Anfrage den Umfang einer Einfachen Anfrage übersteigen, so bitte ich Sie nach Priorität, das Wichtigste zuerst, die Fragen zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag vom 12. Nov. 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o. g. Antrag liegt mir vor. Die erforderliche Prüfun…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag vom 12. Nov. 2018
Datum
13. November 2018 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o. g. Antrag liegt mir vor. Die erforderliche Prüfung von etwaigen Ausschlusstatbeständen nach §§ 5 ff IFG erfordert hier einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, der (soweit Ihrem Antrag entsprochen wird) einen Gebührenbescheid zur Folge hat. Einzelheiten zu den Gebühren können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/gebuehren/ Auch eine (Teil-)Ablehnung Ihres Antrages wäre Ihnen per Bescheid zuzustellen. Wir bitten daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift, damit wir den/die Bescheid/e formal korrekt zustellen können, und um Verständnis, dass wir ohne diese Angaben Ihren Antrag nicht bearbeiten werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 12. Nov. 2018 [#34597] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre schnelle Reaktion. I…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 12. Nov. 2018 [#34597]
Datum
13. November 2018 17:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre schnelle Reaktion. Ich bitte zunächst um die Beantwortung von denjenigen Fragen, die OHNE erheblichen Mehraufwand und im Rahmen einer Einfachen Frage beantwortet werden können. Da Sie mögliche Aufwände erfreulicherweise gut abschätzen können, bitte ich um die Nennung einer mögliche Reihenfolge Ihrer Fragenbeantwortung von 1) sofort möglich bis 10) nur mit sehr großem Aufwand möglich. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Nachtrag von eben Sehr geehrtAntragsteller/in wie sich aus Tarifstelle 1004 a) Ziff. 2, b) Ziff. 1 der Verwal…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Nachtrag von eben
Datum
13. November 2018 17:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie sich aus Tarifstelle 1004 a) Ziff. 2, b) Ziff. 1 der Verwaltungsgebührenordnung ergibt (s. Link in meiner vorherigen Mail), wäre auch eine einfache schriftliche Auskunft oder eine einfache Akteneinsicht gebührenpflichtig (5 - 100 €), so dass wir Ihnen einen Bescheid zustellen müssten. Wir können daher leider nicht anders verfahren, als Ihnen vorhin mitgeteilt wurde. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Nachtrag von eben [#34597] Sehr geehrte Damen und Herren, leider sind Sie nicht auf meine vorherige Mail …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Nachtrag von eben [#34597]
Datum
13. November 2018 20:22
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider sind Sie nicht auf meine vorherige Mail eingegangen. Welche meiner Fragen können Sie im Rahmen einer Einfachen Anfrage, mit welchen Gebühren, inhaltlich beantworten? Da Sie mögliche Aufwände erfreulicherweise gut abschätzen können, bitte ich um die Nennung einer mögliche Reihenfolge Ihrer INHALTLICHEN Fragenbeantwortung von 1) sofort möglich bis 10) nur mit sehr großem Aufwand möglich. Geben Sie bitte jeweils vorab an, mit welchen Gebühren gerechnet werden muss. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in