Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel

Am 24. September 2017 stimmte die Mehrheit der Berliner Bevölkerung in einem Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel für den Weiterbetrieb dieses Flughafens. Sofern mir bekannt ist, entschied sich Ihr Haus im Juni 2018 dazu, dem Willen den Volkes nicht zu folgen und den Beschluss nicht umzusetzen.

Diese Entscheidung verstößt meiner Ansicht nach gegen das demokratische Grundverständnis unserer Verfassung. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten mir folgendes mitzuteilen:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht Ihre Entscheidung, dem Volksentscheid nicht zu folgen?
2. Welche juristischen Maßnahmen (Klage beim Bundesverfassungsgericht) sind nötig und möglich, um den Flughafen Berlin-Tegel auch nach der Eröffnung des BER noch weiter betreiben zu können?
3. Welche Berechnungen haben Sie angestellt, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass ein Parallelbetrieb von TXL und BER unwirtschaftlicher ist, als den BER auszubauen (er stößt bereits zu seiner Eröffnung an die Kapazitätsgrenze)?
4. Welche vertraglichen Zusicherungen (Auflistung) wurden bisher in Bezug auf das TXL Gelände geschlossen?
5. Wie viele Wohnungen sind im aktuellen Nutzungskonzept des TXL Geländes geplant und wann sollen diese fertiggestellt werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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Rene Bartkowiak
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Rene Bartkowiak
Betreff
Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel [#171248]
Datum
30. November 2019 02:12
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24. September 2017 stimmte die Mehrheit der Berliner Bevölkerung in einem Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel für den Weiterbetrieb dieses Flughafens. Sofern mir bekannt ist, entschied sich Ihr Haus im Juni 2018 dazu, dem Willen den Volkes nicht zu folgen und den Beschluss nicht umzusetzen. Diese Entscheidung verstößt meiner Ansicht nach gegen das demokratische Grundverständnis unserer Verfassung. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten mir folgendes mitzuteilen: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht Ihre Entscheidung, dem Volksentscheid nicht zu folgen? 2. Welche juristischen Maßnahmen (Klage beim Bundesverfassungsgericht) sind nötig und möglich, um den Flughafen Berlin-Tegel auch nach der Eröffnung des BER noch weiter betreiben zu können? 3. Welche Berechnungen haben Sie angestellt, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass ein Parallelbetrieb von TXL und BER unwirtschaftlicher ist, als den BER auszubauen (er stößt bereits zu seiner Eröffnung an die Kapazitätsgrenze)? 4. Welche vertraglichen Zusicherungen (Auflistung) wurden bisher in Bezug auf das TXL Gelände geschlossen? 5. Wie viele Wohnungen sind im aktuellen Nutzungskonzept des TXL Geländes geplant und wann sollen diese fertiggestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rene Bartkowiak Anfragenr: 171248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171248 Postanschrift Rene Bartkowiak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rene Bartkowiak

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrter Herr Bartkowiak, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel [#171248]
Datum
5. Dezember 2019 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bartkowiak, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln). Das Abgeordnetenhaus hat sich parlamentarisch mehrmals mit dem Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel befasst (z. B. Drs. 18/0968). Die Anträge, Vorlagen und Protokolle hierzu sind frei zugänglich und über die Homepage des Abgeordnetenhauses abrufbar. Weitere, darüber hinausgehende Akten oder Unterlagen liegen der Verwaltung des Abgeordnetenhauses nicht vor. Sie ist daher nicht die "aktenführende Stelle" im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 IFG Bln. Zur Beantwortung Ihrer Fragen müssen Sie sich daher bitte an die dafür zuständige Behörde wenden. Dies ist Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei - (E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>). Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG Bln ist aufgrund Ihres ausdrücklichen Widerspruchs leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen