Volksverhetzung: Sarah Bosetti und ZDF

Sehr geehrte Damen und Herren,

wurde bereits vom Amts wegen ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen
- Sarah Bosetti
sowie wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Volksverhetzung gegen
- den ZDF-Intendanten Dr. Thomas Bellut,
- die ZDF Verwaltungsdirektorin Karin Brieden,
- den ZDF-Chefredakteur Dr. Peter Frey
- den ZDF-Programmdirektor Dr. Norbert Himmler
sowie
- den ZDF-Produktionsdirektor Michael Rombach
und ggf. weiterer Personen eingeleitet?

Wenn nicht, erstatte ich hiermit die entsprechenden Strafanzeigen und bitte um Bearbeitung.

Frau Bosetti hat öffentlich zum Hass gegen ungeimpfte Personen aufgerufen
(siehe https://www.youtube.com/watch?v=atW4xwI5gjA , ab ca. 4:20):
"Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes."

Dabei hat sie den SS-Arzt Fritz Klein nachgeahmt, der mit ähnlichen Worten den Massenmord an den Juden rechtfertigte (diesen zitiere ich hier nicht, da dies menschenverachtend wäre).

Dies ist eine öffentliche Aufstachelung zum Hass gegen ungeimpfte Personen als Teile der Bevölkerung und stört die öffentliche Ordnung und Sicherheit (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Dabei wurde sie offensichtlich vom ZDF unterstützt, denn das Logo des ZDF prangt oben links.
Entsprechend liegt eine Beihilfe zur Volksverhetzung i.S.d § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB und eine Volksverhetzung i.S.d. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch die Führung des ZDF und ggf. weiterer -von Ihnen zu ermittelnder- Personen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Offensichtlich hatte nicht nur ich Probleme mit dem öffentlichen Aufruf zum Massenmord beim ZDF ("Die Anzeigenerstatter..."; zudem kein Vorwurf der Beleidigung von mir ausgehend).
Die Begründung an sich ist schon mehr als fragwürdig, die Entscheidung war aber auf Grund der §§ 146, 147 GVG zu erwarten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wurde bereits vom Amts wegen ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen - Sar…
An Staatsanwaltschaft Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Volksverhetzung: Sarah Bosetti und ZDF [#234728]
Datum
6. Dezember 2021 16:59
An
Staatsanwaltschaft Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wurde bereits vom Amts wegen ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen - Sarah Bosetti sowie wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Volksverhetzung gegen - den ZDF-Intendanten Dr. Thomas Bellut, - die ZDF Verwaltungsdirektorin Karin Brieden, - den ZDF-Chefredakteur Dr. Peter Frey - den ZDF-Programmdirektor Dr. Norbert Himmler sowie - den ZDF-Produktionsdirektor Michael Rombach und ggf. weiterer Personen eingeleitet? Wenn nicht, erstatte ich hiermit die entsprechenden Strafanzeigen und bitte um Bearbeitung. Frau Bosetti hat öffentlich zum Hass gegen ungeimpfte Personen aufgerufen (siehe https://www.youtube.com/watch?v=atW4xwI5gjA , ab ca. 4:20): "Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes." Dabei hat sie den SS-Arzt Fritz Klein nachgeahmt, der mit ähnlichen Worten den Massenmord an den Juden rechtfertigte (diesen zitiere ich hier nicht, da dies menschenverachtend wäre). Dies ist eine öffentliche Aufstachelung zum Hass gegen ungeimpfte Personen als Teile der Bevölkerung und stört die öffentliche Ordnung und Sicherheit (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dabei wurde sie offensichtlich vom ZDF unterstützt, denn das Logo des ZDF prangt oben links. Entsprechend liegt eine Beihilfe zur Volksverhetzung i.S.d § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB und eine Volksverhetzung i.S.d. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch die Führung des ZDF und ggf. weiterer -von Ihnen zu ermittelnder- Personen vor. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234728/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Mainz
Ablehnung der Einleitung eines Strafverfahrens
Von
Staatsanwaltschaft Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung der Einleitung eines Strafverfahrens
Datum
14. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen