Voll- und Teilsperrung der A7 im Bereich des Elbtunnels

Amtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der Entscheidung der Vollsperrung vom 24.-27.3.2023 und den Voll- und Teilsperrungen in 2022 zusammenhängen. Dabei interessiert mich insbesondere, unter welchen Kriterien die Entscheidung jeweils über die konkreten Termine getroffen wurde, wer an diesen Entscheidungen beteiligt war (Name, Behörde / Unternehmen und Funktion) und inwiefern eine Abwägung mit anderen, den Verkehr beeinflussenden Ereignissen, insbesondere Ferienzeiten, vorgenommen wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Amtliche Dokumente, die im Zusammenha…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
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Betreff
Voll- und Teilsperrung der A7 im Bereich des Elbtunnels [#274049]
Datum
25. März 2023 20:32
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Amtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der Entscheidung der Vollsperrung vom 24.-27.3.2023 und den Voll- und Teilsperrungen in 2022 zusammenhängen. Dabei interessiert mich insbesondere, unter welchen Kriterien die Entscheidung jeweils über die konkreten Termine getroffen wurde, wer an diesen Entscheidungen beteiligt war (Name, Behörde / Unternehmen und Funktion) und inwiefern eine Abwägung mit anderen, den Verkehr beeinflussenden Ereignissen, insbesondere Ferienzeiten, vorgenommen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274049/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage vom 25.03.2023. Dies…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Voll- und Teilsperrung der A7 im Bereich des Elbtunnels [#274049]
Datum
3. April 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage vom 25.03.2023. Diese befindet sich zur Zeit bei uns in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Informationsbegehren nach dem IFG…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
20. April 2023 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Informationsbegehren nach dem IFG an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Dort wurde angemerkt, dass die zur Übermittlung vorgesehenen Dokumente E-Mail-Adressen der Bearbeiter und sonst Beteiligten enthalten. Wir müssten vorab die Weitergabe dieser Daten von den jeweils betroffenen Personen bestätigen lassen. Dies würde zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Wir bieten Ihnen daher die Übersendung eines Bescheides nach dem IFG inklusive Anlagen mit geschwärzten E-Mail-Adressen der Bearbeiter und sonst Beteiligten an. Wir bitten um Rückmeldung spätestens bis zum 27.04.2023 an <<E-Mail-Adresse>>, ob Sie mit der Schwärzung der E-Mail-Adressen einverstanden sind. Ohne Ihre Rückmeldung können wir den Bescheid mit Anlagen nicht versenden. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#274049] Moin, das Schwärzen ist ok, danke. Anfragenr: 274049 Antwort an: <&l…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#274049]
Datum
21. April 2023 20:00
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Moin, das Schwärzen ist ok, danke. Anfragenr: 274049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274049/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie den Bescheid nach dem IF…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
24. April 2023 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie den Bescheid nach dem IFG nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen,