Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl

Siehe Betreff!

Es liegen bis heute keine wasserrechtlichen Antragsunterlagen und auch keine wasserrechtliche Genehmigung für den Tiefbrunnen mit 210 m Tiefe UB1 Lauber Hölzl vom LRA Rgbg. aus. Die Trinkwasseraufbereitungsanlage wurde bereits gebaut. Soll im Sommer in Betreib gehen. Das Prozessabwasser wird direkt in die Wasserschutzzone II über zwei Rohre (DN300) einleitet. Über die Mischwasserentlastung M2 in der WSZ III unweit vom Brunnen wurde z.B. ausweislich im Jahr 2017 insgesamt knapp 2,1 Millionen m³ Abwasser eingeleitet. Im wasserrechtlichen Verfahren wurde der Träger öffentlicher Belange nicht gehört. Es sollen 100 l/s gefördert werden. Dies entspricht knapp 3,2 Millionen m³/a. Es wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Als Bürger bin ich in großer Sorge, dass aus fäkalem Abwasser Trinkwasser sowie im WSG Sallern mit den drei Brunnen auch aus dem Brunnen UB1 gewonnen wird. In der BRD wurden im Abwasser 417 Medikamentenrückstände nachgewiesen. Es befinden sich 12 Mischwasserentlastungen direkt entgegen der WSV Lauber Hölzl/Sallern in WSZ. Ökotest hat im Regensburger Trinkwasser, mit dem ich auch versorgt werde, im Jahr 2014 eine Gadolinium-Anomalie festgestellt, was auch einen Hinweis auf Uferfiltratgewinnung hinweist. Es liegt ausweislich ein Gutachten über lebendigen Fäkalkeimen in den drei Brunnen in Sallern bis zu drei Monate am Stück vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    27,50 Euro
  • 0 Follower:innen
Wilhelm Feuerer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Siehe Betreff!…
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Wilhelm Feuerer
Betreff
Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
25. Mai 2022 11:52
An
Landratsamt Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Siehe Betreff! Es liegen bis heute keine wasserrechtlichen Antragsunterlagen und auch keine wasserrechtliche Genehmigung für den Tiefbrunnen mit 210 m Tiefe UB1 Lauber Hölzl vom LRA Rgbg. aus. Die Trinkwasseraufbereitungsanlage wurde bereits gebaut. Soll im Sommer in Betreib gehen. Das Prozessabwasser wird direkt in die Wasserschutzzone II über zwei Rohre (DN300) einleitet. Über die Mischwasserentlastung M2 in der WSZ III unweit vom Brunnen wurde z.B. ausweislich im Jahr 2017 insgesamt knapp 2,1 Millionen m³ Abwasser eingeleitet. Im wasserrechtlichen Verfahren wurde der Träger öffentlicher Belange nicht gehört. Es sollen 100 l/s gefördert werden. Dies entspricht knapp 3,2 Millionen m³/a. Es wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Als Bürger bin ich in großer Sorge, dass aus fäkalem Abwasser Trinkwasser sowie im WSG Sallern mit den drei Brunnen auch aus dem Brunnen UB1 gewonnen wird. In der BRD wurden im Abwasser 417 Medikamentenrückstände nachgewiesen. Es befinden sich 12 Mischwasserentlastungen direkt entgegen der WSV Lauber Hölzl/Sallern in WSZ. Ökotest hat im Regensburger Trinkwasser, mit dem ich auch versorgt werde, im Jahr 2014 eine Gadolinium-Anomalie festgestellt, was auch einen Hinweis auf Uferfiltratgewinnung hinweist. Es liegt ausweislich ein Gutachten über lebendigen Fäkalkeimen in den drei Brunnen in Sallern bis zu drei Monate am Stück vor.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer Anfragenr: 249885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249885/ Postanschrift Wilhelm Feuerer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer
Landratsamt Regensburg
Sehr geehrter Herr Feuerer, zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Der Brunnen "Lauber Hölzl" und die …
Von
Landratsamt Regensburg
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
1. Juni 2022 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Feuerer, zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Der Brunnen "Lauber Hölzl" und die Wasserentnahme aus dem Brunnen wurde bereits mit Bescheid vom 01.02.2005 bewilligt. Die Entnahmemenge wurde damals auf 100 l/s, max. 8.640 m³/d und max. 1,5 Mio. m³/Jahr festgesetzt. Die tatsächlich Entnahmemenge wird jedoch nach den momentan vorliegenden Zahlen deutlich geringer sein. Der Bescheid wurde damals vom 11.03. bis 01.04.2005 in Zeitlarn öffentlich bekannt gemacht (Aushang am Rathaus). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist bei der festgesetzten Entnahmemenge nicht verpflichtend. Es muss jedoch geprüft werden, ob eine UVP aufgrund der Anlage notwendig ist. Diese Prüfung ist erfolgt mit dem Ergebnis, dass keine UVP notwendig war. Die Feststellung über die Nicht-UVP wurde vom 26.10.2004 bis 21.11.2004 in Zeitlarn öffentlich bekannt gemacht. In Ihrem E-Mail führen Sie an, dass Prozessabwasser direkt in die Wasserschutzgebiets-Zone II eingeleitet wird. Was meinen Sie mit Prozessabwasser? Bei der Wasserentnahme entsteht kein Prozessabwasser. Ihre anderen Bemerkungen zur "Abwassereinleitung in die Wasserschutzgebiete" wurden bereits mehrfach hinlänglich behandelt, so dass wir uns dazu nicht mehr äußern werden. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Sollten Sie jedoch eine Kopie der damaligen Bewilligung wünschen, müssten wir dafür Kopiekosten erheben (0,50 EUR pro Seite laut Kostenverzeichnis, mindestens 10 EUR). Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Feuerer
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage: „In Ihrem E-Mail führen Sie an, dass Prozessabwasser direkt in d…
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Wilhelm Feuerer
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
12. Juni 2022 22:01
An
Landratsamt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage: „In Ihrem E-Mail führen Sie an, dass Prozessabwasser direkt in die Wasserschutzgebiets-Zone II eingeleitet wird. Was meinen Sie mit Prozessabwasser? Bei der Wasserentnahme entsteht kein Prozessabwasser.“ Meine Frage formuliere ich nun anders: Was wird aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage des Brunnen UB1 Lauber Hölzl über die zwei neuverlegten ca. DN300 ungefähr in der Mitte zw. der Verbindungsstraße zur Regendorfer Brücke u. der Abfahrt Lauber Badeplatz unter dem Radweg hindurch direkt unübersehbar in die WSZ II Lauber Hölzl in einen trockenfallenden Graben (WSZ II), der weiterhin durch die WSZ II direkt in das FFH-Schutzgebiet des Regenflusses mündet, eingeleitet? Sie haben geschrieben: „Ihre anderen Bemerkungen zur "Abwassereinleitung in die Wasserschutzgebiete" wurden bereits mehrfach hinlänglich behandelt, so dass wir uns dazu nicht mehr äußern werden.“ Die WSV Sallern/Lauber Hölzl ist von den Vollzugsbehörden im Wasser –u. Bodenrecht des Landkreises Rgbg. u. der Aufsichtsbehörde der Regierung der Oberpfalz ist nicht vollzogen. Die seit 1996 veröffentliche rechtskräftige WSV Sallern/Lauber Hölzl zeigt ausweislich die WSZ mit Bezeichnungen und Gemarkungen auf und die WSV verbietet Abwassereinleitungen aus Mischwasser komplett. Der Mühl-, Wenzen- u. Metzenbach einschließlich der Regenfluss gemäß der WSV selber WSZ. Abwasser aus Niederschlagswasser darf nur ausreichend vorbehandelt eingeleitet werden. Was so auch nicht geschieht, weil die amtlichen Sachverständigen immer die höchsten Gewässerpunkte (24 – viel zu hoch!) nach DWA-M153 ansetzen. Also keinerlei Vorbehandlung des Abwassers aus Niederschlagswasser (z.B. Mitterfeld III Zeitlarn, Abwassereinleitungen aus ca. 12.000 m² Straßenflächen aus Edlhausen usw.) Seit dem 1. März 2010 fand die grundlegende Novellierung des WHG aus dem letzten Jahrhundert statt. Der §54 WHG definiert was Abwasser ist: https://www.sieker.de/fachinformation... Auszüge: „Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker +49 3342 3595-0 Gesammeltes Niederschlagswasser ist Abwasser Vor der WHG-Novelle waren Regenwasserabflüsse nur indirekt über das Abwasserabgabengesetz als Abwasser eingeordnet. In WHG §54 ist Niederschlagswasser nun explizit als Abwasser definiert, sofern es aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen stammt und gesammelt zum Abfluss kommt.“ Es befinden sich direkt in WSZ des WSG Sallern/Lauber Hölzl ausweislich direkt 12 Mischwasserentlastungen (acht vom Markt Lappersdorf u. vier vom Abwasserzweckverband im Regental Regenstauf). Aufgrund der Uferfiltration darf Mischwasser, dass innerhalb zwei Stunden Fließzeit des Regenflusses bei MQ 37,7 m³/s die WSZ der WSG erreicht bis von Marienthal herkommend samt Seitengewässer nicht eingeleitet werden. Nach DWA-M153 Tabelle A. 1b darf bei Uferfiltration nur vorbehandeltes Abwasser aus Niederschlagswasser eingeleitet werden. Mischwasser nicht, da dieses nur in einer Kläranlage vorbehandelt werden kann. Behördlich wird stets eine Uferfiltration abgestritten. Öko-Test hat 2014 im REWAG Trinkwasser eine Gadolinium-Anomalie festgestellt, was laut Bayerischen Staatsministerium für Umwelt u. Verbraucherschutz ein „Marker“ für Uferfiltration ist. Gadolinium-Anomalie wird von den Menschen ausgeschieden und landet im Abwasser. Desweitern wurde über die mikrobiologische Beschaffenheit des Rohwassers der drei Brunnen in Sallern ein Gutachten von Herrn Dr. Prösl über 30 Seiten aus dem Jahr 2005 öffentlich ausgelegt, dass auf lebendige Enterokokken, E. coli, Coliforme Keime u. Chlostridien durch immer wiederkehrende Infiltrationen hinweist. Weiterhin bis zu 30 Tage Stück waren laut Gutachten die Brunnen mit lebendigen Fäkalkeimen aus Abwasser beaufschlagt. Das Bundesministerium schreibt eine 50-Tage-Gangline vor, so dass verhindert wird, dass lebendige Fäkalkeime im Brunnen ankommen. Die WSZ II ist in Sallern 60 Meter vom Regenufer entfernt und die Fäkalkeime gelangen auch durch den Regenfluss in die Brunnen von Sallern aufgrund der Infiltration des Abwassers einschließlich der Fäkalkeime. Der Absenktrichter bei den Brunnen erreicht bis 2 Meter Tiefe. Nun bin ich mit dem Brunnen UB1 im Lauber Hölzl in großer Sorge, weil Mischwassereinleitungen direkt in der WSZ III Mühlbach und flussaufwärts über Mischwasserentlastungen den AZV Regenstaufs stattfinden und ein wasserrechtlicher Bescheid trotzdem für den Brunnen UB1 erteilt wurde. Gemäß dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- u. Verbraucherschutz macht man keine Löcher in WSG. Das bedeutet der Regenfluss, der Metzenbach, der Wenzenbach usw. können deshalb nicht einfach durch behördliche Absprachen entgegen der WSV ausgespart werden. Herr Wassermeister Rauscher von der Trinkwasserversorgerin REWAG hat schon in einem Zeitungsbricht im Jahr 2006 hingewiesen, dass ihn Arzneimittelrückstände und Hormone große Sorgen bereiten. Diese bekommt man gar nicht oder nur sehr schwer aus dem Trinkwasser. Der Reinigungsaufwand würde den Trinkwasserpreis enorm ansteigen lassen. Es sind ja nicht nur die lebendigen giftigen Fäkalkeime die in den Brunnen ankommen, es sind auch die in der BRD bis zu 417 verschiedene festgestellte Arzneimittelrückstände. Eigentlich wäre das Trinkwasser das höchste zu schützende Gut, was aber nicht der Fall ist, da direkt ins „Herz“ der WSZ Abwasser aus 12 Mischwasserentlastungen entgegen der WSV Sallern/Lauber Hölzl eingeleitet werden. Kopierkosten entstehen nicht. Laden Sie bitte die von mir geforderten Dateien einfach auf die Seite FragDenStaat hoch. Danke. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer Anhänge: - 02-00-endbericht2.pdf Anfragenr: 249885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249885/
Wilhelm Feuerer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunte…
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Wilhelm Feuerer
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
28. Juni 2022 05:37
An
Landratsamt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl“ vom 25.05.2022 (#249885) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer
Landratsamt Regensburg
Sehr geehrter Herr Feuerer, wir haben Ihnen bereits am 01.06.2025 auf Ihre Anfrage vom 25.05.2022 geantwortet. Ih…
Von
Landratsamt Regensburg
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
28. Juni 2022 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Feuerer, wir haben Ihnen bereits am 01.06.2025 auf Ihre Anfrage vom 25.05.2022 geantwortet. Ihre Mahnung ist daher nicht gerechtfertigt. Wir möchten Sie auch nochmal darauf aufmerksam machen, dass eine weitere Auskunft, insbesondere die (digitale) Versendung von Verfahrensunterlagen Kosten verursacht, die wir im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes verlangen können. Die Kosten beruhen darauf, dass die nur in Papierform vorhandenen Unterlagen erst eingescannt und dann versandt werden müssen. Dies bindet Personalkosten und ist nicht mehr mit einer einfachen Auskunft abgetan. Zudem können wir auch nicht alle Unterlagen einscannen, da diese teilweise unsere technischen Möglichkeiten übersteigen. Je nach Umfang des Arbeitsaufwandes müssten wir Ihnen daher die Kosten in Rechnung stellen, auch wenn wir Ihnen die Dokumente eingescannt zumailen. Für die Einscannung des Bescheides samt Zusendung entsteht daher die Minimalgebühr von 10 EUR. Je mehr wir Ihnen einscannen müssen, desto höher wird die Bearbeitungsgebühr (vgl. Tarif-Nr. I.1.10/2.1 des Kostenverzeichnisses zum Bayer. Kostengesetz. Wenn Sie eine Kostenübernahme erklären, werden wir gerne Ihnen den Bescheid, die Feststellung der Nicht-UVP und die im Vorgang ergangenen Gutachten zusenden/zumailen. Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Feuerer
Sehr << Anrede >> meine Mahnung war schon berechtigt. Sicherlich haben Sie es übersehen, dass ich am …
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Wilhelm Feuerer
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
29. Juni 2022 10:44
An
Landratsamt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
95,1 KB
Sehr << Anrede >> meine Mahnung war schon berechtigt. Sicherlich haben Sie es übersehen, dass ich am 12. Juni 2022 meine Frage an Sie wegen dem sogenannten „Prozessabwasser“ anders formuliert habe. Auszug aus meiner unbeantworteten Anfrage vom 12.06.2022: Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage: „In Ihrem E-Mail führen Sie an, dass Prozessabwasser direkt in die Wasserschutzgebiets-Zone II eingeleitet wird. Was meinen Sie mit Prozessabwasser? Bei der Wasserentnahme entsteht kein Prozessabwasser.“ Meine Frage formuliere ich nun anders: Was wird aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage des Brunnen UB1 Lauber Hölzl über die zwei neuverlegten ca. DN300 ungefähr in der Mitte zw. der Verbindungsstraße zur Regendorfer Brücke u. der Abfahrt Lauber Badeplatz unter dem Radweg hindurch direkt unübersehbar in die WSZ II Lauber Hölzl in einen trockenfallenden Graben (WSZ II), der weiterhin durch die WSZ II direkt in das FFH-Schutzgebiet des Regenflusses mündet, eingeleitet? Dem Anhang füge ich ein Bild der beiden DN300 in den trockenfallenden Graben (WSZII) bei. Weiterhin bitte ich Sie mir die genauen Kosten für die geforderten Unterlagen mir mitzuteilen, um meinerseits dann erst eine Kostenübernahme bestätigen zu können. So lange meine Anfrage unbeantwortet bleibt, setze ich kein Häkchen als erledigt. Herzlichen Dank für Ihre Mühen. Mit Freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer Anhänge: - zwei-neue-dn300-in-der-wsz-ii-lauber-hoelzl-in-den-trockenfallenden-graben-auf-dem-karst.jpg Anfragenr: 249885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249885/
Landratsamt Regensburg
Sehr geehrter Herr Feuerer, auf Ihr Mail vom 12.06.2022 mussten wir erst die REWAG befragen, welche Leitungen vom…
Von
Landratsamt Regensburg
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
8. Juli 2022 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Feuerer, auf Ihr Mail vom 12.06.2022 mussten wir erst die REWAG befragen, welche Leitungen vom Wasserwerk Lauber Hölzl weggehen. Die REWAG hat uns nun mitgeteilt, dass - eine Wasserleitung DN 400 momentan noch beim Hauptkanal der Wasserleitung endet und später Richtung Wasserwerk Sallern weitergeführt wird, - eine Abwasserleitung DN 300 für das Abwasser aus der Toilettenanlage und der Aufbereitungsanlage an den Mischwasserkanal angeschlossen ist und - eine Leitung DN 200 (oranges Rohr) für die Versickerung des Dachflächenwassers auf der Flurnr. 894, Gem. Zeitlarn, ca. 80 m vom Wasserwerk entfernt, verlegt wurde. Derzeit läuft noch das Erlaubnisverfahren (beschränkte Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung) für die Niederschlagswasserversickerung. Die von Ihnen fotografierten Rohre entsprechen keinem der drei Rohre, die vom Wasserwerk weggehen. Wir können diese leider aufgrund Ihrer Ortsbeschreibung auch nicht zuordnen. Die Kosten für elektronisch übermittelte Schriftstücke belaufen sich auf 7,50 EUR pro übermittelte Datei (unabhängig von der Größe) bzw. für per Post übermittelte Schriftstücke 7,50 EUR für die ersten 10 Seiten zzgl. 0,50 EUR für jede weitere kopierte Seite (bis 50 Seiten). Bei mehr als 50 Seiten belaufen sich die Kosten auf 27,50 EUR zzgl 0,15 EUR pro weitere Seite. Sollten über diese heutige Auskunft noch weitere Auskünfte gewünscht sein, kommt zusätzlich noch eine Gebühr von 50 EUR für jede Stunde an Personalaufwand dazu. Bereits jetzt haben wir durch Aktenrecherche und Beteiligung der REWAG sowie die Erteilung der Auskünfte 3 Stunden Zeitaufwand gehabt, die wir Ihnen kulanterweise nicht in Rechnung stellen. Für weitere Auskünfte erlauben wir uns jedoch eine künftige Rechnungsstellung. Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Feuerer
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre noch immer unbeantwortete Antwort auf meine Anfrage. Wie …
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Wilhelm Feuerer
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
11. Juli 2022 10:07
An
Landratsamt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre noch immer unbeantwortete Antwort auf meine Anfrage. Wie ich bemerke interessiert Sie eine neu gebaute Abwassereinleitung in der WSZ II Lauber Hölzl als Vollzugsbehörde im Wasser- u. Bodenrecht überhaupt nicht. Auch wenn diese durch meine Beschreibung sehr leicht auffindbar ist. Ebenso hat die Trinkwasserversorgerin REWAG keine Angaben zu den zwei Abwasserrohren DN300 in der WSZ II gemacht. Erneute Anfragen für Pseudo-Antworten stelle ich hiermit nicht mehr. Für die Übermittlung/Hochladen meiner geforderten Daten nur für den WR-Bescheid Brunnen UB1 mache ich hiermit eine Kostenzusage. Herzlichen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer Anhänge: - lage-der-zwei-abwasserrohre-dn300-in-der-wsz-ii-lauber-hoelzl.pdf Anfragenr: 249885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249885/
Landratsamt Regensburg
Sehr geehrter Herr Feuerer, aufgrund des übersandten Lageplans konnten wir mit Hilfe der REWAG die Rohre identifi…
Von
Landratsamt Regensburg
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
12. Juli 2022 10:27
Status
Sehr geehrter Herr Feuerer, aufgrund des übersandten Lageplans konnten wir mit Hilfe der REWAG die Rohre identifizieren. Bei den fotografierten Rohren handelt es sich um Rohre, die zur Ableitung des Grundwassers beim Pumpversuch am Brunnen "Lauber Hölzl" verlegt und genutzt wurden. Diese Rohre sind mittlerweile stillgelegt und haben keine Funktion inne. Den Bescheid übersende ich hiermit als Anlage. Der Benutzungsbeginn wurde zuletzt mit Bescheid vom 13.08.2019 bis zum 30.06.2022 verlängert. Diese Frist hat die REWAG mit der Aufnahme der Nutzung zum Ende Juni 2022 eingehalten. Die Kostenrechnung für die Übersendung der Datei und die Auskunft nach dem Bayer. Umweltinformationsgesetz erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Feuerer
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mühen und den WR-Bescheid. Sind Sie sich sicher, dass es s…
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Wilhelm Feuerer
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
12. Juli 2022 21:19
An
Landratsamt Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mühen und den WR-Bescheid. Sind Sie sich sicher, dass es sich um die beiden unterirdisch verlegten grünen Rohre DN300 für den Pumpversuch handelt? Der Pumpversuch wurde mit einem einzigen rotbraunen Rohr ca. DN500 oberirdisch vom Brunnen bis zum Regenfluss verlegt. Bilder sind dem Anhang beigefügt. Herzlichen Dank für Ihre Mühen Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Feuerer Anhänge: - pumpversuch-brunnen-lauber-hoelzl-mit-ca-einem-einzigen-rotbraunen-rohr-dn500.pdf Anfragenr: 249885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249885/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Regensburg
Sehr geehrter Herr Feuerer, um das Thema mit den grünen Rohren abschließend zu beantworten, haben wir nochmals di…
Von
Landratsamt Regensburg
Betreff
AW: Vollständige wasserrechtliche (wr) Antragsunterlagen und wr Genehmigung für den Trinkwassertiefbrunnen UB1 im Lauber Hölzl [#249885]
Datum
14. Juli 2022 16:43
Status
Sehr geehrter Herr Feuerer, um das Thema mit den grünen Rohren abschließend zu beantworten, haben wir nochmals die REWAG um eine Aussage bemüht. Diese haben uns beiliegende Bilder gesandt, aus denen sich eindeutig ergibt, dass die rotbraunen Rohre in die grünen Rohre mündeten. Diese grünen Rohre wurden als Schutzrohre eingegraben, damit es keine Stolperstellen auf dem Trampelpfad gibt. Diese verbleiben bis auf weiteres auch dort, auch wenn sie derzeit keine Funktion haben. Einleitungen erfolgen definitiv darüber nicht. Mit freundlichen Grüßen