Vollständige 2-G-Regel im öffentlichen Leben: was ist mit der Gruppe der Impfunfähigen?
Antrag nach dem IFG/VIG
Sehr geehrter Herr Braun,
die pauschale öffentliche Verurteilung von Ungeimpften (Egoismus und Gleichgültigkeit) am 18.11.2021 im ZDF durch den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und anderen erzeugt für Impfunfähige ein Klima der Feindseligkeit im öffentlichen Leben und eine ungerechtfertigte Exklusion.
Galt in der Berliner Senats-Pressemitteilung vom 10.11.2021 noch, das Impfunfähige mit ärztlichem Attest und aktuellem negativen Test, den Genesenen und Geimpften gleichgestellt sind und Zutritt erhalten, so wird nun teilweise der Zutritt versagt und man ist teils erheblicher Feindseligkeit ausgesetzt in:
- Kultureinrichtungen, Ausstellungen, Kinos (z.B. Astor am Kurfürstendamm)
- Bekleidungsgeschäfte, z.B. Zara, Hunkemöller
- KundInnen in Geschäften, die sich über die längere Prüfung der Unterlagen beschweren oder den Zugang verbieten wollen.
https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/
IFG-Fragen:
1. Hat die Bundesregierung Umgangs-/Zugangsregeln für die Gruppe der Impfunfähigen festgelegt?
2.Wo sind diese Regeln für Impfunfähige, mit entsprechendem Nachweis, zu finden?
3. Was haben Sie unternommen, um dieses zunehmende Klima der ungerechtfertigten Feindseligkeit und Ausgrenzung zu unterbinden?
4. Wo finde ich Anweisungen oder Vorgaben an Geschäfte, Kultureinrichtungen, Dienstleistungen/Körperpflege etc., auf die sich nun täglich berufen wird, das ausschließlich Genesene oder Geimpfte Zutritt erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. Dezember 2021
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4. Januar 2022
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