Vollständige Freigabe Parkhaus P7 Stuttgart Neckarpark

Anfrage an: Tiefbauamt Stuttgart

-Termin für die vollständige Freigabe des Parkhauses P7 Stuttgart Neckarpark.

Seit dem Parkhausbrand am 4.12.2014 sind viele Stellplätze abgesperrt. Bau- und bzw. Reparaturtätigkeiten sind nicht ersichtlich. Wann können die Arbeiten abgeschlossen und die Parkplätze wieder freigegeben werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2016
  • Frist
    5. Mai 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Termin für di…
An Tiefbauamt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Vollständige Freigabe Parkhaus P7 Stuttgart Neckarpark [#16208]
Datum
5. April 2016 22:15
An
Tiefbauamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Termin für die vollständige Freigabe des Parkhauses P7 Stuttgart Neckarpark. Seit dem Parkhausbrand am 4.12.2014 sind viele Stellplätze abgesperrt. Bau- und bzw. Reparaturtätigkeiten sind nicht ersichtlich. Wann können die Arbeiten abgeschlossen und die Parkplätze wieder freigegeben werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tiefbauamt Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in seit dem Brandfall stellt das Tiefbauamt unter Einhaltung der erforderlichen Sicherh…
Von
Tiefbauamt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Vollständige Freigabe Parkhaus P7 Stuttgart Neckarpark [#16208]
Datum
13. April 2016 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in seit dem Brandfall stellt das Tiefbauamt unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften so viel Parkraum wie möglich im beschädigten Parkhaus P7 zur Verfügung. In Abhängigkeit von den erforderlichen Arbeiten hat dies z. T. auch zu größeren Einschränkungen geführt. Im Rahmen des Brandschadens sind bis zur Wiederinbetriebnahme des gesamten Parkraums zahlreiche Fragestellungen zu klären, die nicht immer mit Tätigkeiten vor Ort verbunden sind. Da es sich bei dem Brandschaden um einen Versicherungsfall handelt, sind sämtliche Arbeitsschritte mit dem Gutachter der Versicherung abzustimmen und von diesem freizugeben. Mittlerweile ist die Bestandsaufnahme zum Schadenausmaß abgeschlossen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse konnten zu Beginn des Jahres die gesperrten Flächen deutlich (auf über die Hälfte) reduziert werden und mehr Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme wird derzeit ein Sanierungskonzept entwickelt, das wirtschaftlich und mit möglichst geringen Einschränkungen für den Parkbetrieb umgesetzt werden kann. Sobald die Zustimmung der Versicherung zu diesem Konzept vorliegt, ist eine seriöse Terminaussage möglich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Freundliche Grüße