Vollständiges Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung

Anfrage an: Stadt Mannheim

Das vollständige Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung mit allen erfassten Daten (https://www.mannheim.de/de/nachrichten/ergebnis-der-sicherheitsbefragung).

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, bis auf die Angabe des jeweiligen Stadtteils der befragten Person.

Darüberhinaus Informationen, aus denen eindeutig hervorgeht, nach welcher Methode die 10.000 Personen zufällig ausgewählt wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. November 2018
  • Frist
    26. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    75,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das vollständi…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollständiges Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung [#34913]
Datum
26. November 2018 20:24
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vollständige Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung mit allen erfassten Daten (https://www.mannheim.de/de/nachrichten/ergebnis-der-sicherheitsbefragung). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, bis auf die Angabe des jeweiligen Stadtteils der befragten Person. Darüberhinaus Informationen, aus denen eindeutig hervorgeht, nach welcher Methode die 10.000 Personen zufällig ausgewählt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wollen Auskunft nach dem LIFG zum vollständigen Ergebnis der Sicherheitsbefragung…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) vom 26.11.2018 - Betreff: Vollständiges Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung
Datum
19. Dezember 2018 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wollen Auskunft nach dem LIFG zum vollständigen Ergebnis der Sicherheitsbefragung 2016/17 in Mannheim und baten für den Fall, dass Kosten entstehen um vorherige Information. Entgegen Ihrer Auffassung ist die Beantwortung Ihrer Anfrage weder leicht noch mit so geringem Aufwand verbunden, dass keine Gebühren anfallen. Nach § 10 (Gebühren und Auslagen) LIFG, zitiert: (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz können Gebühren und Auslagen nach dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebenden Gebührenrecht erhoben werden und der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 § 1 i.V. , zitiert (1) Die Stadt Mannheim erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, Gebühren nach den Anlagen zu dieser Satzung, soweit nichts anderes bestimmt ist. mit dem Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Mannheim für die gesamte Stadtverwaltung (Gebührenverzeichnis 1) Nr. 5, zitiert: (Nr. 5) Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche, soweit nichts anderes bestimmt ist - mündliche Auskünfte einfacher Art sind gebührenfrei Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr sind nicht niedergelegt oder ersichtlich; insbesondere wird die im LIFG genannte Obergrenze von 200€ (Vorinformation des Anfragenden) nicht überschritten. Für die Übermittlung der bloßen Ergebnisse der Sicherheitsbefragung (Gutachten 122 Seiten) ist eine Gebühr von 20€ angemessen. Für die Übermittlunge aller in Ihrer Mail vom 26.11.2018 angefragten Daten wird eine Gebühr von 75 € fällig. Bitte teilen Sie uns mit, ob und welche Teile Ihrer Anfrage Sie beantwortet haben wollen. Wir erlauben uns abschließend den Hinweis, dass das Landesumweltinformationsgesetz aufgrund Gesetzes vom 25.11.2014 (GBl. S. 592) m.W.v. 01.01.2015 außer Kraft gesetzt wurde. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation – Verbraucherinformationsgesetz (VIG) – ist für Ihre Anfrage nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der hohen Gebühren möchte ich meinen Antrag vorerst zurückziehen, rege je…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollständiges Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung [#34913]
Datum
19. Dezember 2018 22:59
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der hohen Gebühren möchte ich meinen Antrag vorerst zurückziehen, rege jedoch die Veröffentlichung der von mir angefragten Informationen im OpenData-Portal der Stadt Mannheim (https://mannheim.opendatasoft.com/page/home/) an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in aus Ihrer u.a. Antwort ergibt sich, dass Sie Ihre Anfrage vorerst zurückziehen. Par…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Vollständiges Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung und Übermittlung der Präsentationsunterlagen des Ersten Bürgermeisters vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018
Datum
21. Januar 2019 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aus Ihrer u.a. Antwort ergibt sich, dass Sie Ihre Anfrage vorerst zurückziehen. Parallel erreichte mich die Information, dass Sie sich, wegen der in einem Auskunftsersuchen mitgeteilten (Mindest-)gebühr von 5 Euro (Übermittlung der Präsentationsunterlagen des Ersten Bürgermeisters vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018), an die Landesdatenschutzbeauftragte gewandt haben. Die Anfrage der Datenschutzbeauftragten wird vom Rechtsamt der Stadt Mannheim beantwortet werden. Ich erlaube mir Ihren zwei ergänzende Erläuterungen zu Ihren Anfragen zukommen zu lassen: 1. Die vollständigen Ergebnisse der 2. Mannheimer Sicherheitsbefragung sowie der dazugehörigen Beschlüsse im Gemeinderat der Stadt Mannheim sind für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt über das elektronische Bürgerinformationssystem abrufbar. Nachfolgend der Link zum Gutachten: https://buergerinfo.mannheim.de//buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=216975<https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=216975> . Das Bürgerinformationssystem bietet darüber hinaus jede erdenkliche Möglichkeit mit der Kombination von Vorlagen- und Stichwortsuche alle Aktivitäten des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen nachzuvollziehen. Insoweit sind die von Ihnen erbetenen Auskünfte bereits seit einigen Monaten der Bürgerschaft zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit sich auch nach den Sitzungen des Gremiums über das zu informieren, was vom Gemeinderat der Stadt beschlossen (Beschlussvorlage) bzw. diesem zur Kenntnis gegeben (Informationsvorlage) wurde. 2. Die Mindestgebühr für die Übermittlung der Präsentationsunterlagen des Ersten Bürgermeisters vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018 resultiert daraus, dass die Unterlagen im EDV-System aufgefunden, lokal extrahiert, ins pdf-Format konvertiert und danach elektronisch übersandt werden müssen. Dies versursacht - wenn auch geringen – Aufwand. Diesem geringen Aufwand steht, wie in meiner früheren Mail in gleicher Sache dargestellt, die geringstmögliche Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis der Stadt in Höhe von 5 Euro gegenüber. Ich darf Sie bitten, sich abschließend zu Ihren beiden o.g. aufgeführten Antragen nach dem LIFG zu äußern. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Hinweis auf die Veröffentlichung im Bürgerinformationssystem ist doch hil…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollständiges Befragungsergebnis der letzten Sicherheitsbefragung und Übermittlung der Präsentationsunterlagen des Ersten Bürgermeisters vom Fachkongress Kommunale Ordnung in Hamburg 2018 [#34913]
Datum
21. Januar 2019 21:04
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Hinweis auf die Veröffentlichung im Bürgerinformationssystem ist doch hilfreich. Vielen Dank. Ich nehme an, es handelt sich dabei um das von Ihnen erwähnte Gutachten, für dessen Zurverfügungstellung 20 Euro Gebühren fällig wären. Hinsichtlich der Rohdaten der Sicherheitsbefragung ziehe ich meinen Antrag aufgrund der Kosten zurück. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Stadt Mannheim hinsichtlich der Bürgerfreundlichkeit im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht gerade vorbildlich ist. Leider hat der Gesetzgeber es verpasst, auf kommunaler Ebene die Unterbindung der erstrebten Informationsfreiheit durch abschreckende Gebühren zu verhindern. Allerdings würde niemand die Stadt Mannheim daran hindern, sich an dieser Stelle bürgerfreundlich und transparent zu zeigen – gerade wenn es um Daten (hier: Sicherheitsbefragung) geht, mit denen durch Behörden selbst maßgeblich auf die öffentliche Meinung Einfluss genommen wird. Es gibt eine OpenData-Initiative der Stadt Mannheim. Dort wären solche Rohdaten gut aufgehoben. Das Gutachten enthält im Zweifel schon eine Deutung im Sinne des Auftragsgebers, die Rohdaten würden dies zumindest teilweise transparenter machen. Zu Ihrem Punkt 2: Ich möchte Sie nochmals bitten, nicht mehrere Anfragen zu vermischen. All diese Kommunikation wird, wie Sie wissen, öffentlich auf der Plattform fragdenstaat.de publiziert. Für Dritte sind die einzelnen Vorgänge nicht mehr nachvollziehbar, wenn Korrespondenz zu Anfrage A im Konversationsverlauf zu Anfrage B landet. Inhaltlich möchte ich dazu folgendermaßen äußern: Es ist nicht ersichtlich, warum die einen Präsentationsunterlagen (Vortrag vor dem BBR) gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden und die anderen (Vortrag in Hamburg) nicht. Außerdem hatte ich angeboten, dass die Unterlagen in der bereits vorliegenden Form übersandt werden können. Ihre Ausführungen zum vermeintlichen Aufwand würden im Übrigen bedeuten, dass JEDE Informationsfreiheitsanfrage zu Gebühren (5 Euro) für den Antragsteller führt. Praktisch jede Anfrage dürfte diesen Verwaltungsablauf – Auffinden, Extraktion, Konvertierung, Versand – auslösen. Es gibt folglich zukünftig nur noch gebührenpflichtige Informationsfreiheit in Mannheim. Damit verhindert die Stadt Mannheim aktiv, dass die Bürger*innen von diesem Gesetz effektiv Gebrauch machen. Auf meine letzte E-Mail hinsichtlich der Präsentationsunterlagen habe ich übrigens noch keine Antwort erhalten. Ich hatte dort gute Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr genannt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde im Übrigen nicht wegen der Gebühren eingeschaltet, sondern wegen des Fristversäumnisses. Einen Blick auf die Gebührenpraxis kann er bei der Gelegenheit sicher auch noch werfen. Danke für die Anregung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>