Sehr
geehrt<< Anrede >>
Ihr Hinweis auf die Veröffentlichung im Bürgerinformationssystem ist doch hilfreich. Vielen Dank. Ich nehme an, es handelt sich dabei um das von Ihnen erwähnte Gutachten, für dessen Zurverfügungstellung 20 Euro Gebühren fällig wären.
Hinsichtlich der Rohdaten der Sicherheitsbefragung ziehe ich meinen Antrag aufgrund der Kosten zurück.
Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Stadt Mannheim hinsichtlich der Bürgerfreundlichkeit im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht gerade vorbildlich ist.
Leider hat der Gesetzgeber es verpasst, auf kommunaler Ebene die Unterbindung der erstrebten Informationsfreiheit durch abschreckende Gebühren zu verhindern. Allerdings würde niemand die Stadt Mannheim daran hindern, sich an dieser Stelle bürgerfreundlich und transparent zu zeigen – gerade wenn es um Daten (hier: Sicherheitsbefragung) geht, mit denen durch Behörden selbst maßgeblich auf die öffentliche Meinung Einfluss genommen wird. Es gibt eine OpenData-Initiative der Stadt Mannheim. Dort wären solche Rohdaten gut aufgehoben. Das Gutachten enthält im Zweifel schon eine Deutung im Sinne des Auftragsgebers, die Rohdaten würden dies zumindest teilweise transparenter machen.
Zu Ihrem Punkt 2: Ich möchte Sie nochmals bitten, nicht mehrere Anfragen zu vermischen. All diese Kommunikation wird, wie Sie wissen, öffentlich auf der Plattform
fragdenstaat.de publiziert. Für Dritte sind die einzelnen Vorgänge nicht mehr nachvollziehbar, wenn Korrespondenz zu Anfrage A im Konversationsverlauf zu Anfrage B landet.
Inhaltlich möchte ich dazu folgendermaßen äußern: Es ist nicht ersichtlich, warum die einen Präsentationsunterlagen (Vortrag vor dem BBR) gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden und die anderen (Vortrag in Hamburg) nicht. Außerdem hatte ich angeboten, dass die Unterlagen in der bereits vorliegenden Form übersandt werden können.
Ihre Ausführungen zum vermeintlichen Aufwand würden im Übrigen bedeuten, dass JEDE Informationsfreiheitsanfrage zu Gebühren (5 Euro) für den Antragsteller führt. Praktisch jede Anfrage dürfte diesen Verwaltungsablauf – Auffinden, Extraktion, Konvertierung, Versand – auslösen. Es gibt folglich zukünftig nur noch gebührenpflichtige Informationsfreiheit in Mannheim. Damit verhindert die Stadt Mannheim aktiv, dass die Bürger*innen von diesem Gesetz effektiv Gebrauch machen. Auf meine letzte E-Mail hinsichtlich der Präsentationsunterlagen habe ich übrigens noch keine Antwort erhalten. Ich hatte dort gute Gründe für ein Absehen von der Verwaltungsgebühr genannt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde im Übrigen nicht wegen der Gebühren eingeschaltet, sondern wegen des Fristversäumnisses. Einen Blick auf die Gebührenpraxis kann er bei der Gelegenheit sicher auch noch werfen. Danke für die Anregung.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 34913
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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