Vollständiges Gutachten für Festplatte Digittrade High Security HDD HS256S

das vollständige Gutachten für die Festplatte Digittrade High Security HDD HS256S. Das ULD hat für dieses Produkt ein Gütesiegel erteilt, welches bis 07.03.2015 gültig war. Auf dieser Seite kann man leider nur ein Kurzgutachten einsehen:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/494-DIGITTRADE-High-Security-HDD-HS256S,-Version-1.0.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das vollst…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollständiges Gutachten für Festplatte Digittrade High Security HDD HS256S [#33224]
Datum
2. September 2018 22:07
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das vollständige Gutachten für die Festplatte Digittrade High Security HDD HS256S. Das ULD hat für dieses Produkt ein Gütesiegel erteilt, welches bis 07.03.2015 gültig war. Auf dieser Seite kann man leider nur ein Kurzgutachten einsehen: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/494-DIGITTRADE-High-Security-HDD-HS256S,-Version-1.0.html
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vollständiges Gutachten für Festplatte Digittrade High Security HDD HS256S [#33224]
Datum
3. September 2018 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Ihre IZG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre IZG-Anfrage vom 2. bzw. 3. September 2018 wer…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre IZG-Anfrage
Datum
28. September 2018 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre IZG-Anfrage vom 2. bzw. 3. September 2018 werden wir Ihnen voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche Rückmeldung geben können. Uns liegt inzwischen die Stellungnahme der angesprochenen Firma vor und unsere eigene Prüfung steht kurz vor dem Abschluss. Für die hausinterne Abstimmung benötigen wir ggf. noch ein paar Tage, so dass wir gemäß § 5 Abs. 2 IZG-SH die Frist zur Rückmeldung um 14 Tage verlängern. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Oktober 2018 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.