Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch

1. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs 1, Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht? Bitte schicken Sie mir eine Liste der Zahl der Vollstreckungen des Rückbaugebots sortiert nach Jahreszahlen seit 2003, nach Möglichkeit inklusive der Gründstücksadressen auf denen das Rückbaugebot vollstreckt wurde.
2. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs. 2 Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht und wie vielen Bewohnern wurde aufgrund dessen eine Ersatzwohnung zugewiesen? Bitte schicken Sie mir auch drüber eine Liste sortiert nach Jahren und nach Möglichkeit auch inklusive der Grundstücksadressen des Vollzugs.
3. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Stadt Duisburg aufgrund von Entschädigungen nach §179, Abs. 3, Baugesetzbuch sowie aufgrund der durch die Vollstreckungen des Rückbaugebots entstandenen Kosten seit 2003 aufgewendet? Bitte schicken Sie mit eine Liste über die Aufwendungen differenziert nach Entschädigungen sowie den Kosten der Vollstreckung, sortiert nach Jahren seit 2003.

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  • Datum
    25. April 2013
  • Frist
    28. Mai 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch
Datum
25. April 2013 21:14
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs 1, Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht? Bitte schicken Sie mir eine Liste der Zahl der Vollstreckungen des Rückbaugebots sortiert nach Jahreszahlen seit 2003, nach Möglichkeit inklusive der Gründstücksadressen auf denen das Rückbaugebot vollstreckt wurde. 2. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs. 2 Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht und wie vielen Bewohnern wurde aufgrund dessen eine Ersatzwohnung zugewiesen? Bitte schicken Sie mir auch drüber eine Liste sortiert nach Jahren und nach Möglichkeit auch inklusive der Grundstücksadressen des Vollzugs. 3. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Stadt Duisburg aufgrund von Entschädigungen nach §179, Abs. 3, Baugesetzbuch sowie aufgrund der durch die Vollstreckungen des Rückbaugebots entstandenen Kosten seit 2003 aufgewendet? Bitte schicken Sie mit eine Liste über die Aufwendungen differenziert nach Entschädigungen sowie den Kosten der Vollstreckung, sortiert nach Jahren seit 2003.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das A…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch
Datum
26. April 2013 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Amt für Baurecht und Bauberatung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Frau B. Gerdes Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Call Duisburg Tel: +49 203 94000 Fax:+49 203 283-6550 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.duisburg.de Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 25.04.2013 21:16 Betreff: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs 1, Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht? Bitte schicken Sie mir eine Liste der Zahl der Vollstreckungen des Rückbaugebots sortiert nach Jahreszahlen seit 2003, nach Möglichkeit inklusive der Gründstücksadressen auf denen das Rückbaugebot vollstreckt wurde. 2. Wie oft hat die Stadt Duisburg und ihre ausführenden Organe vom Rückbaugebot nach §179, Abs. 2 Baugesetzbuch seit 2003 Gebrauch gemacht und wie vielen Bewohnern wurde aufgrund dessen eine Ersatzwohnung zugewiesen? Bitte schicken Sie mir auch drüber eine Liste sortiert nach Jahren und nach Möglichkeit auch inklusive der Grundstücksadressen des Vollzugs. 3. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Stadt Duisburg aufgrund von Entschädigungen nach §179, Abs. 3, Baugesetzbuch sowie aufgrund der durch die Vollstreckungen des Rückbaugebots entstandenen Kosten seit 2003 aufgewendet? Bitte schicken Sie mit eine Liste über die Aufwendungen differenziert nach Entschädigungen sowie den Kosten der Vollstreckung, sortiert nach Jahren seit 2003. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ? IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch
Datum
9. Juni 2013 01:23
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch" vom 25.04.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 5 Tage überschritten. Das oben beschriebene Anliegen ist mir sehr wichtig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach über einem Jahr habe ich noch immer keine Antwortn oder Reaktion auf meine In…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antwort: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch [#4072]
Datum
2. November 2014 18:26
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nach über einem Jahr habe ich noch immer keine Antwortn oder Reaktion auf meine Informationsfreiheitsanfrage erhalten. Mir wurde lediglich mitgeteilt, die Anfrage sei weitergeleitet worden. Nach Ablauf der Frist erinnerte ich bereits schonmal an die Beantwortung meiner Frage und bin selbstverständlich nach wie vor an einer Antwort der Stadt Duisburg interessiert. Ich bitte zumindest um eine Reaktion. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 4072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: AW: Antwort: Vollstreckung des Rückbaugebots nach §179 Baugesetzbuch [#4072]
Datum
3. November 2014 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Amt für Baurecht und Bauberatung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen