Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23

alle Dokumente besteffend die Beitreibung des durch das VG Münster im Verfahren 6 M 23/23 festgesetzten Zwangsgeldes, insbesondere Zahlungsbelege, Kassenanweisungen, interner Mailverkehr betreffend die Zahlung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
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Betreff
Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23 [#303364]
Datum
17. März 2024 15:56
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente besteffend die Beitreibung des durch das VG Münster im Verfahren 6 M 23/23 festgesetzten Zwangsgeldes, insbesondere Zahlungsbelege, Kassenanweisungen, interner Mailverkehr betreffend die Zahlung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303364/upload/dc5b5878ad3432b644e79ea870292d48540b8647/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23“ vom 17.03.2024 (#303364) wurde…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23 [#303364]
Datum
20. April 2024 14:18
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23“ vom 17.03.2024 (#303364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23“ vom 17.03.2024 (#303364) wurde…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23 [#303364]
Datum
6. Mai 2024 19:03
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23“ vom 17.03.2024 (#303364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23“ [#303364]
Datum
6. Mai 2024 19:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303364/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde ohne Sachlichen Grund nichtmal den Eingang des Antrags bestätigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303364.pdf Anfragenr: 303364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303364/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Mai 2024 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kommunalverwaltung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Verwaltungsgericht Mü…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
WG: Vollstreckung Zwangsgeld 6 M 23/23 [#303364]
Datum
7. Mai 2024 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Verwaltungsgericht Münster (VG) im Verfahren 6 M 23/23 kein Zwangsgeld festgesetzt, sondern nur angedroht hatte und dass die Stadt Münster deshalb auch kein Zwangsgeld zahlen und das VG kein solches beitreiben musste. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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