Vollstreckungsersuchen des WDR Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Borken durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 wurde festgestellt, dass sich die eingegangenen Vollstreckungsforderungen von Dritten kontinuierlich erhöhen. Die Stadt Borken begründet diesen Anstieg durch die Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices.
Bezüglich der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices bzw. des Westdeutschen Rundfunks Köln bitte ich um Zusendung nachstehender Informationen - im Zeitverlauf für die letzten 3 Jahren:
1. Anzahl der bestehenden und eingegangenen Vollstreckungsersuchen.
2. Anzahl der erfolgreich abgewickelten Vollstreckungsforderungen.
3. Anzahl der Abnahmen der Vermögensauskunft.
4. Anzahl der Anträge auf Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. (Anzahl der Schuldner mit Angabe der Tage in Haft,)
5. Anzahl der Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis.
6. Anzahl der Schuldner, bei denen Pfändungen vorgenommen wurde.
7. Anzahl der Rücknahmen von Vollstreckungsersuchen durch den ARD ZDF Beitragsservice bzw. des Westdeutschen Rundfunks Köln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Mai 2021
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2. Juli 2021
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