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Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz

1. Die Internetadresse wo ich das Ergebnis der Prüfungen nach §21(2) Berliner Mobilitätsgesetz einsehen kann.
2. Eine Liste der 10 Knotenpunkte nach §21(3) Berliner Mobilitätsgesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz [#179963]
Datum
10. Februar 2020 20:18
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Internetadresse wo ich das Ergebnis der Prüfungen nach §21(2) Berliner Mobilitätsgesetz einsehen kann. 2. Eine Liste der 10 Knotenpunkte nach §21(3) Berliner Mobilitätsgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179963 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach IFG zum „Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz“ ist eingegangen. Die B…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz [#179963]
Datum
20. Februar 2020 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach IFG zum „Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz“ ist eingegangen. Die Bearbeitung wird einen Aufwand von ca. 15 Minuten erfordern, daraus werden Ihnen Kosten in Höhe von voraussichtlich 15,00 Euro entstehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten, damit ich Ihnen ggf. den Gebührenbescheid zuschicken kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage zu Punkt 1 (Internetadresse für Ergebnis der Prüfungen nach §21(2) Be…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz [#179963]
Datum
20. Februar 2020 13:15
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage zu Punkt 1 (Internetadresse für Ergebnis der Prüfungen nach §21(2) Berliner Mobilitätsgesetz) halte ich aufrecht. Eine gleichlautende Anfrage zu Punkt 2 haben Sie - wie mir jetzt bekannt ist - bereits kostenfrei beauskunftet (https://fragdenstaat.de/a/159302). Dass die Angabe einer Internetadresse, unter der Informationen gefunden werden können, für deren Veröffentlichung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann ich mir nicht vorstellen. In so fern bitte ich zu prüfen, ob Sie an Ihrer Kostenschätzung festhalten. Erforderlichenfalls würde ich die Kosten in dieser Höhe jedoch tragen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179963
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Sehr geehrteAntragsteller/in in meine E-Mail von eben war ein Satz unvollständig. Er sollte lauten: Dass die Ang…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz [#179963]
Datum
20. Februar 2020 13:21
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meine E-Mail von eben war ein Satz unvollständig. Er sollte lauten: Dass die Angabe einer Internetadresse, unter der Informationen gefunden werden können, für deren Veröffentlichung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, _kostenpflichtig_sein_soll_, kann ich mir nicht vorstellen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179963

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Veröffentlichungen zum §21 (2) Mobilitätsgesetz finden Sie unter folgendem Link:…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Vollzug Berliner Mobilitätsgesetz [#179963]
Datum
20. Februar 2020 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Veröffentlichungen zum §21 (2) Mobilitätsgesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/unfallkommission/de/unfaelle-todesfolge.shtml Die Liste für 2019 befindet sich aktuell in der Endredaktion und wird in Kürze dort veröffentlicht. Auf Grund der Geringfügigkeit der verbleibenden Anfrage erhebe ich keine Gebühren für diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen