Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

Fakt ist:
> Der Fassungsbereich der Trinkwasserversorgung Leups befindet sich - amtsbekannt - NICHT in WR-Bescheid gemäßem Zustand nach Nr. III b der WR-Schutzauflagen von 1956:
> Eine bereits 1969 angemahnte Schutzgebietsausweisung ist bisher von Amts wegen NICHT erfolgt!
a) Der FB ist nur provisorisch durch instabile, lückige Bauzaunelemente abgesichert, jedoch NICHT vorschriftsmäßig eingefriedet (lies: Zutrittssicher gem. LfU-Merkblatt umzäunt).
b) Der Verlauf der Bauzaunelemente entspricht nicht den im Plan vorgegebenen Abstand zu den Quellaustritten
c) Der FB ist NICHT hinterpflanzt
d) Der FB ist NICHT bewuchsfrei. Die Stammstärke der Bäume beweist, dass dieser bescheidwidrige Zustand schon seit Jahrzehnten besteht.
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1. Beabsichtigen Sie diese WASSERRECHTLICHE Ordnungswidrigkeit durch Erlass einer wasserrechtlichen Verfügung/Anordnung zeitnah ab zustellen,
oder
2. wollen sie abwarten, bis sie durch eine Verpflichtungsklage unmittelbar betroffener beim VG-Bayreuth von diesem dazu verurteilt werden?
Bei nicht fristgerechter Beantwortung dieser VIG-/UIG-Anfrage werde ich Verpflichtungsklageführen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    21. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fakt ist:…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups [#151901]
Datum
21. Juni 2019 07:55
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fakt ist: > Der Fassungsbereich der Trinkwasserversorgung Leups befindet sich - amtsbekannt - NICHT in WR-Bescheid gemäßem Zustand nach Nr. III b der WR-Schutzauflagen von 1956: > Eine bereits 1969 angemahnte Schutzgebietsausweisung ist bisher von Amts wegen NICHT erfolgt! a) Der FB ist nur provisorisch durch instabile, lückige Bauzaunelemente abgesichert, jedoch NICHT vorschriftsmäßig eingefriedet (lies: Zutrittssicher gem. LfU-Merkblatt umzäunt). b) Der Verlauf der Bauzaunelemente entspricht nicht den im Plan vorgegebenen Abstand zu den Quellaustritten c) Der FB ist NICHT hinterpflanzt d) Der FB ist NICHT bewuchsfrei. Die Stammstärke der Bäume beweist, dass dieser bescheidwidrige Zustand schon seit Jahrzehnten besteht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 1. Beabsichtigen Sie diese WASSERRECHTLICHE Ordnungswidrigkeit durch Erlass einer wasserrechtlichen Verfügung/Anordnung zeitnah ab zustellen, oder 2. wollen sie abwarten, bis sie durch eine Verpflichtungsklage unmittelbar betroffener beim VG-Bayreuth von diesem dazu verurteilt werden? Bei nicht fristgerechter Beantwortung dieser VIG-/UIG-Anfrage werde ich Verpflichtungsklageführen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups“ v…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups [#151901]
Datum
22. Juli 2019 07:36
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups“ vom 21.06.2019 (#151901) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ist das Prinzip? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 151901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups“ v…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups [#151901]
Datum
10. August 2019 15:12
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollzug des WHG/BayWG, hier: WV Leups“ vom 21.06.2019 (#151901) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Gedenken sie noch zu antworten, oder wollen Sie die anhängige VG-Entscheidung abwarten? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 151901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>