Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Unter
https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/S/Sekten_und_Psychogruppen/Sekten_node.html
schreiben Sie:

"
Sekten und Psychogruppen

Das BVA ist Dokumentations- und Informationsstelle für die Bundesregierung zum Bereich "So genannten Sekten und Psychogruppen".
Die Aufgabe umfasst die Sammlung und Evaluation sämtlicher zu diesem Bereich gehörenden Informationen, Berichten, Analysen und Bewertungen, die für die Bundesregierung und die ihr angeschlossenen Geschäftsbereiche relevant sind.
[...]
Auf Anforderung werden Berichte und Stellungnahmen gefertigt sowie Hinweise auf mögliches Konfliktpotential gegeben.
Diese dienen als fachliche Grundlage für gesetzgeberische Initiativen, Stellungnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und seinen Ausschüssen sowie für die Informationstätigkeit der Bundesregierung gegenüber der Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit.
[...]
"

Meine Anliegen:

1) Sind die von Ihnen auf Anforderung gefertigten Berichte und Stellungnahmen öffentlich einsehbar (z.B. mit Erstellungsdatum, Titel, Zusammenfassung, kompletter Inhalt, anfordernde Stelle) ?
Bitte nennen Sie den Zugangsweg.

2) Wenn nein, bitte stellen Sie eine Übersicht dieser auf Anforderung gefertigten Berichte und Stellungnahmen zur Verfügung (Angabe von Titel und ggf. Erstellungsdatum).

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.b…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#188378]
Datum
7. Juni 2020 00:34
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/S/Sekten_und_Psychogruppen/Sekten_node.html schreiben Sie: " Sekten und Psychogruppen Das BVA ist Dokumentations- und Informationsstelle für die Bundesregierung zum Bereich "So genannten Sekten und Psychogruppen". Die Aufgabe umfasst die Sammlung und Evaluation sämtlicher zu diesem Bereich gehörenden Informationen, Berichten, Analysen und Bewertungen, die für die Bundesregierung und die ihr angeschlossenen Geschäftsbereiche relevant sind. [...] Auf Anforderung werden Berichte und Stellungnahmen gefertigt sowie Hinweise auf mögliches Konfliktpotential gegeben. Diese dienen als fachliche Grundlage für gesetzgeberische Initiativen, Stellungnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und seinen Ausschüssen sowie für die Informationstätigkeit der Bundesregierung gegenüber der Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit. [...] " Meine Anliegen: 1) Sind die von Ihnen auf Anforderung gefertigten Berichte und Stellungnahmen öffentlich einsehbar (z.B. mit Erstellungsdatum, Titel, Zusammenfassung, kompletter Inhalt, anfordernde Stelle) ? Bitte nennen Sie den Zugangsweg. 2) Wenn nein, bitte stellen Sie eine Übersicht dieser auf Anforderung gefertigten Berichte und Stellungnahmen zur Verfügung (Angabe von Titel und ggf. Erstellungsdatum). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188378 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Z I 5-i-271/20 Betr.: Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Zwischennachricht: [EXTERN]Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#188378]
Datum
7. Juli 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Z I 5-i-271/20 Betr.: Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#188378] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 07.Juni 2020 im Bundesverwaltungsamt eingegangen und wird hier zum Aktenzeichen Z I 5-i-271/20 bearbeitet. Derzeit dauert die Abstimmung mit dem Fachbereich noch an , sodass die Monatsfrist zur Beantwortung nicht eingehalten werden kann. Hierüber informiere ich Sie und werde mich nach Abschluss der Abstimmung unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
Z I 5-i-271/20 Betr.: Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: EXTERN]Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#188378]
Datum
9. Juli 2020 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 5-i-271/20 Betr.: Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#188378] Sehr geehrteAntragsteller/in nach Auskunft des Fachbereichs im Bundesverwaltungsamt gehört zu den übertragenen Fachaufgaben der Informationsstelle zwar grundsätzlich auch die Erstellung von Berichten für die Bundesregierung. Derartige Berichte wurden von der Fachaufsicht jedoch seit Jahren nicht mehr angefordert, die alten Berichte wurden mittlerweile ausgesondert und vernichtet. Eine Übersicht zu den früher jeweils auf Anforderung gefertigten Berichten wurde nicht geführt und kann deswegen nach deren Vernichtung auch nicht mehr erstellt werden. Die Informationsstelle hat in den 90er-Jahren zwei Broschüren verfasst (zu Scientology und Moon). Beide Broschüren sind seit Jahren vergriffen und wären sicherlich auch nicht mehr aktuell, sodass ich Ihnen auch hiermit leider nicht weiterhelfen kann. Aktuell bearbeitet die Informationsstelle einzelne Anfragen zum Themenfeld, die zum Teil von öffentlichen Stellen-zumeist der Länder- aber überwiegend von Privatpersonen stammen. Eine Liste der Einzelanfragen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geführt. Falls sich Ihr Antrag auf Informationszugang auf die Beantwortung dieser Einzelanfragen bezieht, bitte ich Sie um entsprechende Präzisierung und um eine Begründung Ihres Informationszugangsinteresses gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG . Bei Bearbeitung eines entsprechenden IFG-Antrags könnten die Daten Dritter nach § 5 Absatz 1 und 2 IFG oder § 6 IFG betroffen sein. In diesem Fall würde ich ein nach Ziffer 1.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV gebührenpflichtiges Drittbeteiligungsverfahren anstoßen. Eine Schätzung der Gebührenhöhe ist mir derzeit nicht möglich, weil der Gegenstand Ihrer Anfrage noch nicht präzisiert ist. Die Gebührenhöhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand der Bearbeitung und kann zwischen 60,-EUR bis 500,-EUR liegen. Bei einer Drittbeteiligung aller Privatpersonen gemäß § 8 IFG und der nach Artikel 70 Absatz 1 GG i.V.m. § 1 Absatz 1, Satz 1 IFG gebotenen Anhörung der über die betreffenden Daten verfügungsbefugten Landesbehörden würde sich der zu erwartende Gebührenbetrag nach grober Schätzung im oberen Bereich der Gebührenstaffel bewegen. Sollte sich Ihr Antrag auf Informationszugang nicht auf die individuellen Stellungnahmen zu Einzelanfragen beziehen, frage ich an, ob Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Mein eigentliches Interesse gilt den…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN]Vom BVA gefertigte Berichte und Stellungnahmen über so genannte Sekten und Psychogruppen [#188378]
Datum
9. Juli 2020 18:00
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Mein eigentliches Interesse gilt den Berichten für die Bundesregierung, die aber ja nun leider nicht mehr vorliegen. Sie können den Vorgang damit als abgeschlossen ansehen. Vielen Dank für Ihre Nachforschungen und Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188378/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>