(Von Bürgern gestellte) Anzeigen wegen „Falschparkens“

seit einiger Zeit fällt es Bürgern dank der Ordnungsamt-App (https://www.berlin.de/ordnungsamt-online/mobile-app/) der Berliner Bezirke sowie dank der von einer privaten Initiative geschaffenen App „Wegeheld“ (https://www.wegeheld.org/installieren) leichter als je zuvor, im Alltag quasi im Vorbeigehen „Parksünden“ anzuzeigen, vor allem etwa zugeparkte Rad- und Fußwege. Viele Berliner*innen machen davon regen Gebrauch.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Senatsverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wieviele Falschpark-Vorgänge wurden in Berlin insgesamt gemeldet (sowohl durch eigene Mitarbeiter*innen als auch nach von Bürger*innen gestellten Anzeigen)?
2. Wie verteilen sich die Anzeigen auf a. Polizei, b. Ordnungsämter (möglichst nach Bezirken aufgeschlüsselt), c. Bürger?
3. Wieviele dieser Falschpark-Anzeigen wurden von Privatpersonen gestellt?
4. In welchem Zahlenverhältnis stehen unterschiedliche Falschpark-Vergehen?
5. Wieviele Anzeigen führten zu einem Verwarnungsgeld- oder Bußgeld-Bescheid?
6. Wieviel Geld haben das Land Berlin sowie die Bezirke durch „Falschparken“ eingenommen? 7. Wieviel durch von Bürgern gestellte Anzeigen zusätzlich eingenommen?
8. Wieviele Anzeigen wurden verworfen, also nicht weiterverfolgt?
9. Was sind die Gründe, dass (von Bürgern gestellte) Anzeigen verworfen bzw. nicht weiterverfolgt werden? (Fehlende Angaben? Keine Opportunität?)
10. Wie verteilen sich die Anzeigen nach Bezirken?
11. In wie vielen Fällen folgte auf eine (von Bürgern gestellte) Anzeige eine so genannte Umsetzung (ugs. „Abschleppen“)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Von Bürgern gestellte) Anzeigen wegen „Falschparkens“ [#59699]
Datum
28. Februar 2019 16:41
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit einiger Zeit fällt es Bürgern dank der Ordnungsamt-App (https://www.berlin.de/ordnungsamt-online/mobile-app/) der Berliner Bezirke sowie dank der von einer privaten Initiative geschaffenen App „Wegeheld“ (https://www.wegeheld.org/installieren) leichter als je zuvor, im Alltag quasi im Vorbeigehen „Parksünden“ anzuzeigen, vor allem etwa zugeparkte Rad- und Fußwege. Viele Berliner*innen machen davon regen Gebrauch. In diesem Zusammenhang bitte ich die Senatsverwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviele Falschpark-Vorgänge wurden in Berlin insgesamt gemeldet (sowohl durch eigene Mitarbeiter*innen als auch nach von Bürger*innen gestellten Anzeigen)? 2. Wie verteilen sich die Anzeigen auf a. Polizei, b. Ordnungsämter (möglichst nach Bezirken aufgeschlüsselt), c. Bürger? 3. Wieviele dieser Falschpark-Anzeigen wurden von Privatpersonen gestellt? 4. In welchem Zahlenverhältnis stehen unterschiedliche Falschpark-Vergehen? 5. Wieviele Anzeigen führten zu einem Verwarnungsgeld- oder Bußgeld-Bescheid? 6. Wieviel Geld haben das Land Berlin sowie die Bezirke durch „Falschparken“ eingenommen? 7. Wieviel durch von Bürgern gestellte Anzeigen zusätzlich eingenommen? 8. Wieviele Anzeigen wurden verworfen, also nicht weiterverfolgt? 9. Was sind die Gründe, dass (von Bürgern gestellte) Anzeigen verworfen bzw. nicht weiterverfolgt werden? (Fehlende Angaben? Keine Opportunität?) 10. Wie verteilen sich die Anzeigen nach Bezirken? 11. In wie vielen Fällen folgte auf eine (von Bürgern gestellte) Anzeige eine so genannte Umsetzung (ugs. „Abschleppen“)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.03.2019. Die von Ihnen darin…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: (Von Bürgern gestellte) Anzeigen wegen „Falschparkens“ [#59699]
Datum
4. März 2019 08:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.03.2019. Die von Ihnen darin angesprochene Thematik gehört nicht zum Aufgabenbereich der Senatsverwaltung für Finanzen, mit der Folge, dass hier dazu keine Akten existieren und auch keine Auskünfte erteilt werden können. Eine Rückfrage in unserer Haushaltsabteilung hat ergeben, dass auch zu Ihren Fragen 6 und 7 dort keine Statistiken erhoben werden. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben, empfehle ich Ihnen Ihre Anfrage an die fachlich für Ordnungsangelegenheiten zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu richten. Dort ist das Referat ZS B für die Aufsicht über die Ordnungsämter zuständig, Referatsleiterin dort ist Frau Kirsten Dreher ( <<E-Mail-Adresse>> ). Ich bedauere Ihnen keine weiteren Informationen geben zu können. Mit freundlichen Grüßen