Von der Parlamentsverwaltung gesperrte Webseiten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- Informationen über die laut SPIEGEL von der Bundestagsverwaltung gesperrten rund 100.000 Webseiten (vergl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html, aufgerufen am 26.6.2015), aus denen insbesondere die URL der betreffenden Webseiten hervorgehen.

Nach Angaben von SPIEGEL ONLINE habe die Bundestagsverwaltung als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke mehr als 100.000 Websites sperren lassen. So solle verhindert werden, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren.

Beim Sperren von Webseiten handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit ist nicht betroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Urteile:
VG 2 K 176.14
BVerwG 7 C 1.14
BVerwG 7 C 2.14

Geheimschutzgründe o.ä. liegen ebenfalls nicht vor, da es sich augenscheinlich um öffentlich zugängliche Internetseiten handelt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Von der Parlamentsverwaltung gesperrte Webseiten [#10354]
Datum
26. Juni 2015 12:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über die laut SPIEGEL von der Bundestagsverwaltung gesperrten rund 100.000 Webseiten (vergl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html, aufgerufen am 26.6.2015), aus denen insbesondere die URL der betreffenden Webseiten hervorgehen. Nach Angaben von SPIEGEL ONLINE habe die Bundestagsverwaltung als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke mehr als 100.000 Websites sperren lassen. So solle verhindert werden, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren. Beim Sperren von Webseiten handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit ist nicht betroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Urteile: VG 2 K 176.14 BVerwG 7 C 1.14 BVerwG 7 C 2.14 Geheimschutzgründe o.ä. liegen ebenfalls nicht vor, da es sich augenscheinlich um öffentlich zugängliche Internetseiten handelt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Antwort der Bundestagsverwaltung in Kurzform: Der Antrag wird abgelehnt, …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg_bsi.png
625,1 KB
Antwort der Bundestagsverwaltung in Kurzform: Der Antrag wird abgelehnt, die Bundestagsverwaltung besitzt keine derartigen "Sperrlisten"

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Von der Parlamentsverwaltung gesperrte We…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: Von der Parlamentsverwaltung gesperrte Webseiten [#10354]
Datum
28. Juli 2015 09:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Von der Parlamentsverwaltung gesperrte Webseiten" vom 26.06.2015 (#10354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>