Von der Parlamentsverwaltung gesperrte Webseiten
- Informationen über die laut SPIEGEL von der Bundestagsverwaltung gesperrten rund 100.000 Webseiten (vergl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html, aufgerufen am 26.6.2015), aus denen insbesondere die URL der betreffenden Webseiten hervorgehen.
Nach Angaben von SPIEGEL ONLINE habe die Bundestagsverwaltung als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke mehr als 100.000 Websites sperren lassen. So solle verhindert werden, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren.
Beim Sperren von Webseiten handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit ist nicht betroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Urteile:
VG 2 K 176.14
BVerwG 7 C 1.14
BVerwG 7 C 2.14
Geheimschutzgründe o.ä. liegen ebenfalls nicht vor, da es sich augenscheinlich um öffentlich zugängliche Internetseiten handelt.
Information nicht vorhanden
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Datum26. Juni 2015
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28. Juli 2015
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