Von Singapur in der Krise lernen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

was hindert uns, in der gegenwärtigen Situation auf "best practice" Beispiele wie in Singapur zurückzugreifen, dies betrifft besonders die Quarantäne Maßnahmen von "Verdachtsfällen". Dort wird auf der Insel Sentosa der gesamte Hotelbetrieb neu eingereisten Heimkehrern Hotels zur Verfügung gestellt, um ihre 14-tägige "Hausquarantäne" zu verbringen. Könnten wir in unserer Hauptstadt und in anderen Großstädten nicht vergleichbare Lokalitäten (z.B. Hotel Adlon, ....)zur Verfügung stellen, um so bestimmte Risikogruppen, die mit Infizierten in Kontakt waren, jedoch keine Ansteckung haben, dort zu isolieren. Denn, wenn sie zuhause sind, stecken sie auch möglicherweise ihre Familienmitglieder an.Die Regierung könnte die Kosten übernehmen, die betroffnen Hotels und entsprechenden Gastronomien hätten Einnahmen. Möchte in diesem Zusammenhang auf die gestrige Sendung des Weltspiegels in der ARD hinweisen.
Weitere in Singapur durchgeführte Maßnahmen, z.B. vor Malls und Einkaufzentren und Schulen ließen sich bei uns m.E. auch einführen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Elisabeth Mandl-Behnke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: was hindert…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Elisabeth Mandl-Behnke
Betreff
Von Singapur in der Krise lernen [#183647]
Datum
30. März 2020 11:36
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
was hindert uns, in der gegenwärtigen Situation auf "best practice" Beispiele wie in Singapur zurückzugreifen, dies betrifft besonders die Quarantäne Maßnahmen von "Verdachtsfällen". Dort wird auf der Insel Sentosa der gesamte Hotelbetrieb neu eingereisten Heimkehrern Hotels zur Verfügung gestellt, um ihre 14-tägige "Hausquarantäne" zu verbringen. Könnten wir in unserer Hauptstadt und in anderen Großstädten nicht vergleichbare Lokalitäten (z.B. Hotel Adlon, ....)zur Verfügung stellen, um so bestimmte Risikogruppen, die mit Infizierten in Kontakt waren, jedoch keine Ansteckung haben, dort zu isolieren. Denn, wenn sie zuhause sind, stecken sie auch möglicherweise ihre Familienmitglieder an.Die Regierung könnte die Kosten übernehmen, die betroffnen Hotels und entsprechenden Gastronomien hätten Einnahmen. Möchte in diesem Zusammenhang auf die gestrige Sendung des Weltspiegels in der ARD hinweisen. Weitere in Singapur durchgeführte Maßnahmen, z.B. vor Malls und Einkaufzentren und Schulen ließen sich bei uns m.E. auch einführen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Mandl-Behnke Anfragenr: 183647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183647 Postanschrift Elisabeth Mandl-Behnke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Mandl-Behnke
Bundeskanzleramt
K-401 147/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrte Frau Mandl-Behnke, Bundeskanzlerin Dr. Angela Me…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-401 147/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
1. April 2020 18:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mandl-Behnke, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. März 2020 zu bestätigen und Ihnen zu antworten. Ihre Ausführungen und Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus wurden aufmerksam aufgenommen. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Corona-Pandemie ist eine weltweite wie auch eine nationale Herausforderung. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das öffentliche und soziale Leben eingeschränkt. Die Auswirkungen treffen viele Bereiche und überall wird nach bestmöglichen Lösungen gesucht. Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben Bund und Länder angesichts der rasanten Verbreitung des Coronavirus am 22. März 2020 erweiterte Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen. Diese verbindlichen Maßnahmen gelten seit dem 23. März 2020. Die Wirksamkeit wird laufend beobachtet. Insgesamt bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen des Bundes und der Länder die gewünschte Wirkung entfalten. Die Bundeskanzlerin vertraut auf Ihr Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine darüber hinaus gehenden Informationen möglich sind und bittet alle Menschen um Geduld. Nicht zuletzt möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie stets aktuelle Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung unter dem Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus abrufen können. Im Hinblick auf Ihren Verweis auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) ist zu konstatieren, dass § 1 Abs. 1 IFG jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen eröffnet. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrem Schreiben bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. In der Hoffnung, dass die vorgenannten Informationen Ihnen hilfreich sind, wünscht die Bundeskanzlerin Ihnen abschließend alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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Elisabeth Mandl-Behnke
AW: K-401 147/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#183647] Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Elisabeth Mandl-Behnke
Betreff
AW: K-401 147/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#183647]
Datum
2. April 2020 12:17
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre umfassenden Ausführungen. Selbstverständlich unterstütze ich die getroffenen Maßnahmen unserer Bundesregierung. Da wir langsam über eine Normalisierung unseres Alltags nachdenken , wollte ich lediglich anregen, "best practice"- Instrumente, wie sie in den asiatischen Ländern nach Abklingen (Südkorea) und Kontrolle (z.B. Singapur) der Pandemie erfolgreich angewendet werden, in Ihre Überlegungen einzubeziehen. ... Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Mandl-Behnke Anfragenr: 183647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183647