Von Verkehrslärm Betroffene in Hamburg - Grundgesamtheit
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Hamburger Lärmaktionsplan sind 278.500 Menschen an Hauptverkehrsstraßen von Lärm betroffen, der über 55dB(A) liegt.
Da es sich nur um ausgewählte Straßen handelt, die von mehr als 3 Millionen Kfz/ Jahr befahren werden, und andere Straßen, auf denen ebenfalls erheblicher Umgebungslärm vorhanden ist, in den aktuellen Lärmkarten sowie dem Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt werden, können keine relativen Aussagen zur Betroffenheit in Hamburg gemacht werden.
Leider ist dem Lärmaktionsplan auch nicht zu entnehmen, wie viele Anwohner es an den berichteten Straßen insgesamt gibt, so dass es ebenfalls unmöglich ist, zu ermitteln, wie hoch der Betroffenenanteil an diesen Straßen bzw. Straßenzügen ist.
Konnen Sie mir von diesem Hintergrund bitte mitteilen, wie die Grundgesamtheit lautet, die der Zahl diejenigen zugrunde liegt, die im Hamburger Lärmaktionsplan als Lärmbetroffene ausgewiesen sind -also die Anzahl derjenigen Personen, die an den untersuchten Straßen bzw. Straßenzügen als von Lärm betroffen ausgewiesen sind zzgl. denjenigen Personen, die an diesen Straßen bzw. Straßenzügen wohnen, die jedoch nicht zu den Lärmbetroffenen gezählt werden.
Uber eine unverzügliche Rückmeldung freue ich mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum11. Februar 2017
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17. März 2017
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