Vor-Ort Informationsveranstaltungen zum Thema Verkehrsicherheit

Daten zum Vor-Ort Informationsveranstaltungen zum Thema Verkehrssicherheit in den Jahren 2016, 2017 und 2018*.
Diese Daten bitte aufgeschlüsselt nach
- Datum
- Veranstaltungsort (Schule, Unternehmen, öffentlicher Raum) (bitte nach Möglichkeit benennen)
- Schwerpunkt (allgemeine Verkehrserziehung, Vermeidung von Rechtsabbiegerunfällen, Sensibilisierung von toten Winkeln bei LKW)
- Polizeiabschnitt

*soweit bereits vorhanden.

Ich danke Ihnen vielmals für die Auskunft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten zum Vor…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor-Ort Informationsveranstaltungen zum Thema Verkehrsicherheit [#31635]
Datum
6. Juli 2018 08:47
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten zum Vor-Ort Informationsveranstaltungen zum Thema Verkehrssicherheit in den Jahren 2016, 2017 und 2018*. Diese Daten bitte aufgeschlüsselt nach - Datum - Veranstaltungsort (Schule, Unternehmen, öffentlicher Raum) (bitte nach Möglichkeit benennen) - Schwerpunkt (allgemeine Verkehrserziehung, Vermeidung von Rechtsabbiegerunfällen, Sensibilisierung von toten Winkeln bei LKW) - Polizeiabschnitt *soweit bereits vorhanden. Ich danke Ihnen vielmals für die Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Ihre Anfrage vom 6. Juli 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet. Zu den von …
Von
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Betreff
Ihre Anfrage vom 6. Juli 2018
Datum
8. Juli 2018 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet. Zu den von Ihnen gewünschten Auskünften besteht kein Anlass, da die von Ihnen angesprochenen Vorschriften keinen Auskunfts-/Informationsanspruch begründen. Die Informationsfreiheits-Rechte nach § 80 HDSIG sind für den Polizeibereich ausgeschlossen, § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG. Die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte haben auch weder Umwelt- noch Verbraucherinformationen zum Gegenstand. Daher sind hier weder die Umweltinformationsgesetze noch das Verbraucherinformationsgesetz einschlägig. Ich sehe auch keinen Anlass, Ihr Auskunftsersuchen als "Bürgeranfrage" im Ermessenswege zu beantworten. Insbesondere kann ich keinen Bezug des Fragenkatalogs zu Ihrer Person erkennen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen