Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern

In der 89. Sitzung des Bremer Senats am 15. Dezember 2020 antwortete die Senatorin für Klimaschutz et al. unter TOP 12, Vermeidung und Ersatz des klimaschädlichen Insektizid-Gases Sulfurylfluorid auf Frage 2., Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um den Einsatz zu reduzieren bzw. zu vermeiden?: "… Hamburg hat eine Vorabstudie vergeben zu bestehenden Abscheideverfahren. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen."
https://www.rathaus.bremen.de/detail.php?gsid=bremen54.c.83236.de&asl=bremen54.c.57451.de

Seither ist ein Vierteljahr vergangen, sodaß ich annehme, die angesprochene Vorabstudie liegt Ihnen inzwischen vor. Bitte machen Sie mir diese Studie zugänglich.

Ich wende mich an die Behörde für Wirtschaft und Innovation, da Sie meines Wissens für den Hafen zuständig sind. Soweit die Vorabstudie von einer anderen Hamburger Behörde, etwa der BUKEA oder dem Hygiene-Institut beauftragt wurde, so bitte ich sie, meine Anfrage entsprechend weiter zu leiten. Verweisen Sie in Ihrer Antwort gerne auch auf das Transparenzportal, wenn das Dokument dort bereits eingestellt wurde. Ich konnte es bei eigener gründlicher Recherche nicht entdecken.
http://transparenz.hamburg.de/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
28. März 2021 19:52
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der 89. Sitzung des Bremer Senats am 15. Dezember 2020 antwortete die Senatorin für Klimaschutz et al. unter TOP 12, Vermeidung und Ersatz des klimaschädlichen Insektizid-Gases Sulfurylfluorid auf Frage 2., Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um den Einsatz zu reduzieren bzw. zu vermeiden?: "… Hamburg hat eine Vorabstudie vergeben zu bestehenden Abscheideverfahren. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen." https://www.rathaus.bremen.de/detail.php?gsid=bremen54.c.83236.de&asl=bremen54.c.57451.de Seither ist ein Vierteljahr vergangen, sodaß ich annehme, die angesprochene Vorabstudie liegt Ihnen inzwischen vor. Bitte machen Sie mir diese Studie zugänglich. Ich wende mich an die Behörde für Wirtschaft und Innovation, da Sie meines Wissens für den Hafen zuständig sind. Soweit die Vorabstudie von einer anderen Hamburger Behörde, etwa der BUKEA oder dem Hygiene-Institut beauftragt wurde, so bitte ich sie, meine Anfrage entsprechend weiter zu leiten. Verweisen Sie in Ihrer Antwort gerne auch auf das Transparenzportal, wenn das Dokument dort bereits eingestellt wurde. Ich konnte es bei eigener gründlicher Recherche nicht entdecken. http://transparenz.hamburg.de/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/ Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Völker, die BWI ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihren HmbTG-Antrag zum Thema "…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
29. März 2021 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, die BWI ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihren HmbTG-Antrag zum Thema "Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern". Ihr Antrag wurde daher heute, wie von Ihnen in Ihrer Anfrage erbeten, an die zuständige Behörde, hier die BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) mit der Bitte um Beantwortung abgegeben. Von dort sollte eine Beantwortung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Völker, für die Beantwortung der von Ihnen gestellten Anfrage ist die Behörde für Umwelt, Klim…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Gebühren für Bereitstellung von gewünschten Informationen; Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
19. April 2021 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, für die Beantwortung der von Ihnen gestellten Anfrage ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig. Um Ihrer Bitte nachzukommen, möchten wir Ihnen vorab mitteilen, dass für die Bereitstellung der von Ihnen gewünschten Informationen Kosten in Höhe von 104 Euro entstehen würden. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir die Informationen gegen diese Gebühr für Sie zusammenstellen sollen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr << Anrede >> ab wann wird die Studie über das Hamburger Transparenzportal zur Verfügung stehen? …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Gebühren für Bereitstellung von gewünschten Informationen; Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
19. April 2021 18:09
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ab wann wird die Studie über das Hamburger Transparenzportal zur Verfügung stehen? D.h. wird die Gebühr allein deshalb fällig, damit ich etwas früher an die Information komme als alle anderen Hamburger Bürgerinnen und Bürger? Oder liegt ihnen die Studie ausschließlich in Papierform vor? Ich meine, das ist gewiss kein antikes Archivgut, das man scannen muss. Ich habe kein Interesse daran, für Exklusivität zu bezahlen. Ich würde erhaltene Informationen umgehend hier veröffentlichen. Entsprechend betrachte ich den Betrag als eine Art Expresszuschlag Beschleunigung des regulären Verfahrens. Da wäre dann natürlich die Summe pro Tag der Beschleunigung die relevante Beurteilungsgrösse. Andererseits ist die Information in Bezug auf die fortschreitenden Verfahren auf europäischer Ebene zeitkritisch. Insoweit könnte ich mich eventuell entschließen zu bezahlen, obwohl ich es für eine Zumutung halte. In jedem Fall würde ich auf Quittierung bei Geldübergabe bestehen. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
19. April 2021 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA [#216870] Sehr << Anrede >> ich habe mich nun …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA [#216870]
Datum
21. April 2021 19:32
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe mich nun nochmals der Mühe unterzogen, den Text des Hamburgischen Transparenzgesetzes wie auch das Gebührengesetz zu lesen, um zu verstehen, warum Sie Kosten geltend machen wollen. Um ganz sicher zu gehen, daß ich Sie richtig verstehe: Es geht bei dem genannten Betrag von 104 Euro nicht um Auslagen, etwa für Kopien, da ich ja annehme, daß das Gutachten in elektronischer Form vorliegt. Es geht vielmehr um Prüfungsaufwand im Zuge der Zurverfügungstellung von Inhalten gemäß Anlage 2 a) in gewöhnlichem Umfang. Derartige Gebühren können nach § 13, Absatz (6) des Hamburgischen Transparenzgesetzes für solche Informationen erhoben werden, die nach §§ 11, 12 oder § 13, Absatz (1) oder (2) zur Verfügung gestellt werden, also auf Antrag gemäß Abschnitt 2, §§ 11-13 des Gesetzes. Meine Anfrage erachte ich allerdings nicht als einen Antrag gemäß Abschnitt 2. Vielmehr geht es bei dem angefragten Gutachten um eine veröffentlichungspflichtige Information nach § 3, Absatz (1), Ziffer 8: Gutachten und Studien, soweit sie von der Behörde in Auftrag gegeben wurden; § 6 Absatz 1 gilt entsprechend, d.h. die Willensbildung des Senats betreffend, was hier offensichtlich nicht zutrifft. § 10, Absatz (1), Satz 2 des Transparenzgesetzes bestimmt: Alle Dokumente müssen leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein. Ich habe auch heute wieder mit verschiedenen Suchworten wie "Sulfurylfluorid", "Sulfuryldifluorid", "Sulphuryl", "Abscheideverfahren" und Weiteren selber überprüft, ob sich das Gutachten im Transparenzregister findet und bin nicht fündig geworden. Ziel meiner Anfrage ist also eine Auskunft, ob Ihnen das gewünschte Gutachten vorliegt und weiter ob es bereits im Transparenzregister veröffentlicht ist bzw. zu wann mit der Veröffentlichung zu rechnen ist. Diese Auskunft betrachte ich als einfache Auskunft im Sinne des Gebührengesetzes: § 10, Sachliche Gebührenfreiheit, Absatz (1): Gebührenfrei sind 1. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit nicht in einer Gebührenordnung etwas anderes bestimmt ist, (…) Daher bitte ich sie zunächst ohne Erhebung von Gebühren auf meine Fragen zu antworten: Liegt Ihnen die Vorabstudie zu Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern vor? Falls ja, wurde Sie bereits gemäß § 3, Absatz (1), Ziffer 8. Hamburgisches Transparenzgesetz veröffentlicht? Falls nein, zu wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen? Bitte beachten Sie, daß die Monatsfrist zur Beantwortung meiner Anfrage mindestens seit der Weiterleitung durch die Behörde für Wirtschaft und Information am 29. März läuft, allenfalls zu verlängern um die zwei Tage vom 19. bis 21. April, die ich benötigt habe, um meine Sicht der Dinge hier nochmals zu präzisieren. Ich behalte mir weiterhin vor, ohne weitere Benachrichtigung den Hamburger Datenschutzbeauftragten um Vermittlung zu bitten, sollte ich bis Ende der Woche nicht von Ihnen hören. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
22. April 2021 18:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern“ [#216870]
Datum
24. April 2021 23:53
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216870/ In meiner Antwort vom 21. April habe ich mein Verständnis der Sachlage im Detail dargestellt. Angefragt habe ich ein Gutachten, das ich als veröffentlichungspflichtige Information nach § 3, Absatz (1), Ziffer 8 HmbTG: "Gutachten und Studien, soweit sie von der Behörde in Auftrag gegeben wurden" einschätze. Indem die Behörde die Erhebung einer Gebühr ankündigt, gibt sie indirekt zur Kenntnis, daß das Gutachten vorliegt. Die Behörde erweckt mit der Ankündigung einer Gebühr weiterhin den Eindruck, es handele sich gerade nicht um eine veröffentlichungspflichtige Information, sondern um eine solche, die nach Abschnitt 2 HmbTG auf Antrag zur Verfügung zu stellen sei. Darauf gründet die Erhebung einer Gebühr, die im Gegensatz dazu bei einer veröffentlichungspflichtigen Information nicht anfallen kann. In diesem Punkt besteht offenbar ein Dissens. Eine inhaltliche Äußerung zu dieser Frage seitens der Behörde steht aus. Bitte helfen Sie bei der Klärung, vielen Dank. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anhänge: - 216870.pdf Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/
Christian Völker
Sehr << Anrede >> bei Durchsicht der Nachrichtenfolge fällt mir auf, daß meine Antwort an Sie möglich…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
25. April 2021 00:08
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei Durchsicht der Nachrichtenfolge fällt mir auf, daß meine Antwort an Sie möglicherweise aufgrund der angewandten Automatik nicht an Sie gegangen ist, sondern an die ursprünglich fälschlich von mir kontaktierte Behörde für Wirtschaft und Innovation. Zur Sicherheit sende ich meine letzte Antwort erneut. Sollte Sie sie bereits erreicht haben, so erübrigt sich die Durchsicht im Detail, ich kopiere im Folgenden wortgleich meine Antwort vom 21. April. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Sehr << Anrede >> ich habe mich nun nochmals der Mühe unterzogen, den Text des Hamburgischen Transparenzgesetzes wie auch das Gebührengesetz zu lesen, um zu verstehen, warum Sie Kosten geltend machen wollen. Um ganz sicher zu gehen, daß ich Sie richtig verstehe: Es geht bei dem genannten Betrag von 104 Euro nicht um Auslagen, etwa für Kopien, da ich ja annehme, daß das Gutachten in elektronischer Form vorliegt. Es geht vielmehr um Prüfungsaufwand im Zuge der Zurverfügungstellung von Inhalten gemäß Anlage 2 a) in gewöhnlichem Umfang. Derartige Gebühren können nach § 13, Absatz (6) des Hamburgischen Transparenzgesetzes für solche Informationen erhoben werden, die nach §§ 11, 12 oder § 13, Absatz (1) oder (2) zur Verfügung gestellt werden, also auf Antrag gemäß Abschnitt 2, §§ 11-13 des Gesetzes. Meine Anfrage erachte ich allerdings nicht als einen Antrag gemäß Abschnitt 2. Vielmehr geht es bei dem angefragten Gutachten um eine veröffentlichungspflichtige Information nach § 3, Absatz (1), Ziffer 8: Gutachten und Studien, soweit sie von der Behörde in Auftrag gegeben wurden; § 6 Absatz 1 gilt entsprechend, d.h. die Willensbildung des Senats betreffend, was hier offensichtlich nicht zutrifft. § 10, Absatz (1), Satz 2 des Transparenzgesetzes bestimmt: Alle Dokumente müssen leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein. Ich habe auch heute wieder mit verschiedenen Suchworten wie "Sulfurylfluorid", "Sulfuryldifluorid", "Sulphuryl", "Abscheideverfahren" und Weiteren selber überprüft, ob sich das Gutachten im Transparenzregister findet und bin nicht fündig geworden. Ziel meiner Anfrage ist also eine Auskunft, ob Ihnen das gewünschte Gutachten vorliegt und weiter ob es bereits im Transparenzregister veröffentlicht ist bzw. zu wann mit der Veröffentlichung zu rechnen ist. Diese Auskunft betrachte ich als einfache Auskunft im Sinne des Gebührengesetzes: § 10, Sachliche Gebührenfreiheit, Absatz (1): Gebührenfrei sind 1. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit nicht in einer Gebührenordnung etwas anderes bestimmt ist, (…) Daher bitte ich sie zunächst ohne Erhebung von Gebühren auf meine Fragen zu antworten: Liegt Ihnen die Vorabstudie zu Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern vor? Falls ja, wurde Sie bereits gemäß § 3, Absatz (1), Ziffer 8. Hamburgisches Transparenzgesetz veröffentlicht? Falls nein, zu wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen? Bitte beachten Sie, daß die Monatsfrist zur Beantwortung meiner Anfrage mindestens seit der Weiterleitung durch die Behörde für Wirtschaft und Information am 29. März läuft, allenfalls zu verlängern um die zwei Tage vom 19. bis 21. April, die ich benötigt habe, um meine Sicht der Dinge hier nochmals zu präzisieren. Ich behalte mir weiterhin vor, ohne weitere Benachrichtigung den Hamburger Datenschutzbeauftragten um Vermittlung zu bitten, sollte ich bis Ende der Woche nicht von Ihnen hören. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
25. April 2021 00:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Völker, die Prüfung für die Veröffentlichung gemäß § 3, Absatz (1), Ziffer 8. Hamburgisches T…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Gebühren für Bereitstellung von gewünschten Informationen; Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870; ]AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA [#216870]
Datum
26. April 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, die Prüfung für die Veröffentlichung gemäß § 3, Absatz (1), Ziffer 8. Hamburgisches Transparenzgesetz ist noch nicht abgeschlossen, weil noch Dritte anzuhören sind. Die Veröffentlichung im Hamburger Transparenzportal kann erst nach Abschluss der Prüfung in nächster Zeit durchgeführt werden. Gern informieren wir Sie, sobald die Vorabstudie veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort. Gerne nehme ich die angebotene Benachrichtigung in Anspruch.…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Gebühren für Bereitstellung von gewünschten Informationen; Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870; ]AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA [#216870]
Datum
26. April 2021 16:28
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort. Gerne nehme ich die angebotene Benachrichtigung in Anspruch. Es bleibt aber noch ein Verständnisproblem, das ich Sie aufzuklären bitte: Was hätte ich bekommen, wenn ich in die Gebühr eingewilligt hätte? Wäre es eine Version mit umfangreicherer Schwärzung gewesen als in der Fassung im Transparenzregister später zu erwarten? Erhielte ich das Gutachten früher als die Öffentlichkeit? Oder war die Gebührenangabe fehlerhaft? Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
26. April 2021 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Völker, wir geben Ihnen gern Bescheid, sobald die Vorabstudie in nächster Zeit veröffentlicht …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Gebühren für Bereitstellung von gewünschten Informationen; Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870; ]AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA [#216870]
Datum
28. April 2021 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, wir geben Ihnen gern Bescheid, sobald die Vorabstudie in nächster Zeit veröffentlicht wird. Es fällt keine Gebühr an. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Mai 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Christian Völker
Sehr << Anrede >> in der Antwort auf die SKA 22/412, Frage 13 des Abgeordneten Stephan Jersch wird Be…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
9. Mai 2021 19:04
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Antwort auf die SKA 22/412, Frage 13 des Abgeordneten Stephan Jersch wird Bezug genommen auf eine Arbeit der TUHH. <https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/75441/1> Handelt es sich dabei um die von mir angefragte Studie? Wenn nein, wer wurde mit der von mir angefragten Studie beauftragt? Wenn ja, wieso ist die Studie noch nicht gemäß HmbTG veröffentlicht, wenn Sie bereits im Rahmen einer SKA Ergebnisse aus der Studie zitieren? Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
9. Mai 2021 19:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Völker, ja, hierbei handelt es sich um die besagte Studie. Die Studie wird demnächst gemäß uns…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfurylfluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
17. Mai 2021 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, ja, hierbei handelt es sich um die besagte Studie. Die Studie wird demnächst gemäß unserer Ankündigung vom 26.04.2021 veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
AW: Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfuryldifluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870] Sehr geeh…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfuryldifluorid bei der Begasung von Exportcontainern [#216870]
Datum
4. Juni 2021 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, nachfolgend übersenden wir den von Ihnen gewünschten Link zu der im Transparenzportal veröffentlichten „Vorabstudie Abscheideverfahren für Sulfuryldifluorid bei der Begasung von Exportcontainern": https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vorabstudie-abscheideverfahren-fuer-sulfuryldifluorid-bei-der-begasung-von-exportcontainern?forceWeb=true Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juni 2021 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Christian Völker
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/1366/2021) [#216870] Sehr << Anrede >> oh ja, Entschuld…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/1366/2021) [#216870]
Datum
12. Juni 2021 12:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> oh ja, Entschuldigung, ich hatte versäumt, Ihnen gegenüber das positive (gleichwohl sehr späte und inhaltlich nicht berauschende) Ergebnis zu bestätigen. Ja, die Sache ist damit erledigt. Viellen Dank für die Intervention. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 216870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216870/