Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf

Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf

Auf Ihrer Seite: https://www.duisburg.de/microsites/pbv/verkehr/osttangente-unterlagen-machbarkeitsstudie.php
steht:
"Hinweis: Die Unterlagen zu den Themen Grunderwerb, Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf und zum Leitungsbestand können aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden."
Ein Austausch zwischen Behörden unterliegt nicht dem Datenschutz, also steht einer Veröffentlichung nichts im Wege. Gleiches gilt auch für den Leitungsbestand, auch da handelt es sich nicht um personenbezogene Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf [#242128]
Datum
28. Februar 2022 14:55
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf Auf Ihrer Seite: https://www.duisburg.de/microsites/pbv/verkehr/osttangente-unterlagen-machbarkeitsstudie.php steht: "Hinweis: Die Unterlagen zu den Themen Grunderwerb, Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf und zum Leitungsbestand können aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden." Ein Austausch zwischen Behörden unterliegt nicht dem Datenschutz, also steht einer Veröffentlichung nichts im Wege. Gleiches gilt auch für den Leitungsbestand, auch da handelt es sich nicht um personenbezogene Daten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 242128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242128/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre IFG-Anfrage von 28. Februar 2022 Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit d…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IFG-Anfrage von 28. Februar 2022
Datum
30. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein Westfalen (IFG NRW) baten Sie mit E-Mail vom 28. Februar 2022 um Übersendung der Voranfrage Entwässerung an die Bezirksregierung Düsseldorf, welche Teil der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Osttangente ist. Im Anhang übersende ich Ihnen die erbetenen Dokumente. Mit freundlichen Grüßen