Voraussetzungen Abgeordneter
Anfrage an:
Deutscher Bundestag
gemäß Wikipedia: "Ein Abgeordneter muss volljährig sein und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weitere Voraussetzungen zum passiven Wahlrecht ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzen." Ein Entsprechendes Gesetz liegt mir leider nicht vor.
Bitte teilen Sie mir mit, mit welchen Unterlagen/Dokumenten ein gewählter Abgeordneter seine Staatsangehörigkeit gegenüber dem Deutschen Bundestag nachweisen kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. November 2017
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16. Dezember 2017
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