🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um als Privatperson oder gewerblicher Anbieter in Berlin eine öffentlich zugängliche Ladesäule im Straßenland zu errichten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Stefan Sels
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Stefan Sels
Betreff
Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169607]
Datum
31. Oktober 2019 21:37
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um als Privatperson oder gewerblicher Anbieter in Berlin eine öffentlich zugängliche Ladesäule im Straßenland zu errichten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Sels, hiermit möchte ich Ihre Anfrage beantworten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169607]
Datum
5. November 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sels, hiermit möchte ich Ihre Anfrage beantworten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fördert den Aufbau und Betrieb einer einheitlich zugänglichen und diskriminierungsfreien Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins. Die Anforderungen an die Berliner Ladeinfrastruktur wurden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens in Zusammenarbeit mit potenziellen Bietern entwickelt und in einem "Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" umgesetzt. Die hier definierten Anforderungen gelten sowohl für die obsiegende Bietergemeinschaft als auch für potenzielle dritte Ladeinfrastrukturbetreiber und Mobilitätsanbieter, für die das Berliner Modell grundsätzlich offensteht. Das Land Berlin schließt mit jedem Betreiber und mit jedem dritten Betreiber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen. Der Vertrag enthält alle Eckpunkte des Berliner Modells zum Betrieb von Ladeeinrichtungen. Unternehmen, die in der Ausschreibung nicht erfolgreich waren, sogenannte "dritte Betreiber", können ihre Ladeeinrichtungen in das "Berliner Modell" einbringen. Für Ladeeinrichtungen auf öffentlichem Straßenland ist dies unter Verweis auf die entsprechende Entscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis zwingend. Den Vertragsentwurf für die Teilnahem an der Ladeinfrastruktur des Landes Berlin samt Anlagen finden Sie ausschließlich zu Ihrer Verwendung im Anhang dieser E-Mail. Das Land erlaubt dem dritten Betreiber als Sondernutzer grundsätzlich, auf öffentlichen Straßenland Ladeeinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Damit erhält der dritte Betreiber im Wege der allgemeinen Zulassung der Sondernutzung das Recht, im öffentlichen Raum des Landes Berlin Ladeeinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Die konkrete Sondernutzung ist erst dann zulässig, wenn das jeweils zuständige Straßen- und Grünflächenamt auf Antrag des dritten Betreibers in einem gesonderten Verwaltungsakt die individuelle Sondernutzungserlaubnis erteilt hat. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum Berlins außerhalb dieses Verfahrens ist nicht vorgesehen. Bei Rückfragen können Sie sich an das Ladeinfrastrukturbüro unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Sels
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die angehängten Dokumente. Dürfte ich die…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: WG: Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169607]
Datum
5. November 2019 17:38
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die angehängten Dokumente. Dürfte ich die Unterlagen im Internet zugänglich machen? Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels Anfragenr: 169607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169607
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2019 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stefan Sels
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die angehängten Dokumente. Dürfte ich die…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169607]
Datum
7. November 2019 14:59
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die angehängten Dokumente. Dürfte ich die Unterlagen im Internet zugänglich machen? Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels Anfragenr: 169607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169607
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Sels, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden den Sachverhalt prüfen und uns zeitnah bei Ihne…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169607]
Datum
8. November 2019 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sels, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden den Sachverhalt prüfen und uns zeitnah bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Sels, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde ein zentrales Ladeinf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169607]
Datum
12. November 2019 11:22
Status
Sehr geehrter Herr Sels, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet, welches die Aktivitäten zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins koordiniert. Um eine einheitliche Handhabung in ganz Berlin sicherzustellen, werden hier grundsätzliche Fragestellungen geklärt. Zu den Aufgaben des Ladeinfrastrukturbüros gehört auch die Anbindung weiterer dritter Betreiber. Hierzu können interessierte Ladeinfrastrukturbetreiber Kontakt aufnehmen, sich über das einheitliche Ladeinfrastrukturkonzept des Landes Berlin informieren und die aktuellen Vertragsmuster erhalten. Die E-Mail-Adresse des Ladeinfrastrukturbüros ist <<E-Mail-Adresse>>. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass das Ladeinfrastrukturbüro als zentrale Anlaufstelle die aktuellen Vertragsunterlagen interessierten dritten Betreibern zur Verfügung stellt und Ansprechpartner bei der Klärung offener Fragen ist. Ich habe Ihnen die Vertragsunterlagen ausschließlich zu Ihrer persönlichen Verwendung geschickt und muss Sie daher auffordern, die in meiner E-Mail vom 05.11.2019 angehängten Vertragsunterlagen nicht zu veröffentlichen und die derzeit veröffentlichten Unterlagen unverzüglich zu löschen. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente