Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um in Berlin eine öffentlich zugängliche Ladesäule im Strassenland zu errichten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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Stefan Sels
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Stefan Sels
Betreff
Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169285]
Datum
26. Oktober 2019 09:26
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um in Berlin eine öffentlich zugängliche Ladesäule im Strassenland zu errichten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Sels, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Voraussetzungen für Errichtung einer öffentlichen Ladesäule im Strassenland [#169285]
Datum
29. Oktober 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Sels, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Fragestellung an das Ladeinfrastrukturbüro der Verkehrsverwaltung zu wenden. Anbei die email-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen