Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen

Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Paderborn zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Paderborn zu errichten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224052]
Datum
28. Juni 2021 01:39
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Paderborn zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Paderborn zu errichten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224052/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann
Kommunalverwaltung Hamm
Sehr geehrter Her Drewermann, Ihre E-Mail ist beim Servicetelefon der Stadt Hamm eingegangen. Bitte wenden Sie si…
Von
Kommunalverwaltung Hamm
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224052]
Datum
28. Juni 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Her Drewermann, Ihre E-Mail ist beim Servicetelefon der Stadt Hamm eingegangen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt Paderborn. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Drewermann
Sehr << Anrede >> bei der Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich interessiere mich natürlich für…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224052]
Datum
28. Juni 2021 17:05
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei der Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich interessiere mich natürlich für die Voraussetzungen in Hamm. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224052/
Thomas Drewermann
Sehr << Anrede >> Bisher habe ich keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. Ich muss Sie darauf hinwe…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224052]
Datum
26. Juli 2021 23:26
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bisher habe ich keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass nach § 7 Abs. 5 IFG der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen soll. Diese Frist läuft morgen ab. Welche Schritte sind konkret zur Beantwortung meiner Anfrage in den letzten 4 Wochen unternommen worden? Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224052/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Hamm
Sehr geehrter Herr Drewermann, zu den von Ihnen angefragten E-Ladesäulen in Paderborn kann ich Ihnen leider nich…
Von
Kommunalverwaltung Hamm
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen
Datum
27. Juli 2021 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Drewermann, zu den von Ihnen angefragten E-Ladesäulen in Paderborn kann ich Ihnen leider nichts sagen, wohl aber zu unserem Vorgehen in Hamm: Die Stadt Hamm möchte bis 2035 klimaneutral werden. An der Verwirklichung dieses Ziel muss der Verkehrssektor maßgeblich mitwirken. Die Umstellung der Fahrzeugflotte auf alternative, erneuerbare Antriebe spielt dabei eine Schlüsselrolle, die eine flächendeckende Ladeinfrastruktur voraussetzt. Daher ist uns das Aufstellen von Ladesäulen durch Dritte grundsätzlich willkommen. Die Stadtwerke Hamm haben bereits für eine Grundversorgung an öffentlicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet gesorgt. Für die Genehmigung der Aufstellung von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum ist derzeit lediglich ein Antrag auf Sondernutzung beim Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm zu stellen. Um auch künftig bei einer wachsenden Zahl von Ladepunkten und Anbietern einen diskriminierungsfeien Zugang und eine sinnvolle Verteilung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu gewährleisten, erarbeiten wir eine entsprechende Rahmenrichtlinie, die voraussichtlich im Frühjahr 2022 in Kraft treten wird. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Drewermann
Sehr << Anrede >> danke für die Rückmeldung. Existiert bereits eine erste Entwurfsfassung der Richtli…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224052]
Datum
27. Juli 2021 14:48
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Rückmeldung. Existiert bereits eine erste Entwurfsfassung der Richtlinie oder deren Kernpunkte? Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224052/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Hamm
Hallo Herr Drewermann, so weit sind wir noch nicht. Die Richtlinie wird aber zu gegebener Zeit vom Rat beschlos…
Von
Kommunalverwaltung Hamm
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224052]
Datum
27. Juli 2021 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Drewermann, so weit sind wir noch nicht. Die Richtlinie wird aber zu gegebener Zeit vom Rat beschlossen und damit öffentlich. Mit freundlichen Grüßen