Vorbereitung auf eine Übersetzerprüfung / Anforderung von Alt-Prüfungsunterlagen
Alt-Prüfungsunterlagen.
Bei der Hessischen Lehrkräfteakademie - als Teil des Hessischen Kultusministeriums - können Prüfungen für Übersetzer und Dolmetscher abgelegt werden. Dies auch von Personen, die allein aufgrund langjähriger Berufserfahrung entsprechende Kenntnisse erworben und keine akademische Ausbildung absolviert haben.
Die Prüfungsordnung regelt detailliert den Ablauf dieser Prüfung (s. Link). Diese bietet jedoch nur bedingt Anhaltspunkte dafür, wie man sich auf eine solche Prüfung optimal vorbereiten kann. Deshalb wurde die Hessische Lehrkräfteakademie um Übersendung von Alt-Prüfungsunterlagen - für Übungszwecke - gebeten. Mein Anliegen wurde mit einem pauschalen Hinweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen abgelehnt. Weitere Vorstöße in diese Richtung wurden von mir seit dieser Antwort nicht mehr unternommen.
M.E. dürfte die Herausgabe jedoch nach dem Informationsfreiheitsgesetz möglich sein, wenn die kandidatenbezogenen Daten in den Alt-Prüfungsunterlagen unkenntlich gemacht werden. Akzeptabel wäre noch, wenn nur Material herausgegeben wird, welches z.B. älter als fünf Jahre ist.
Link
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/s…
Anfrage abgelehnt
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Datum20. April 2019
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25. Mai 2019
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