Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Welche Kosten welcher Art entstanden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien ?

2. Wer trägt diese Kosten?

3. Wie viel Personal welcher Art wurde für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien benötigt und eingesetzt?

4. Sind Folgeveranstaltungen in Art und Weise wie der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien geplant?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. August 2014
  • Frist
    12. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Kosten…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien [#7013]
Datum
10. August 2014 01:13
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Kosten welcher Art entstanden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien ? 2. Wer trägt diese Kosten? 3. Wie viel Personal welcher Art wurde für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien benötigt und eingesetzt? 4. Sind Folgeveranstaltungen in Art und Weise wie der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien geplant?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfre…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140810405470] ; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien [#7013]
Datum
13. August 2014 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Rückmeldung. Meine erhalten Sie mit dieser E-Mail: E-Mail-…
An Auswärtiges Amt Details
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Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140810405470] ; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise des Herrn Bundespräsidenten vom 12. bis 14. Juli 2014 nach Rio de Janeiro in Brasilien [#7013]
Datum
14. August 2014 17:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Rückmeldung. Meine erhalten Sie mit dieser E-Mail: E-Mail-Adresse: << E-Mail entfernt >> Alternativ: <<E-Mail-Adresse>> Da Sie auf etwaige anfallende Kosten hinweisen möchte ich Sie bitten, mir frühest möglich mitzuteilen ob und in welcher Höhe mit Gebühren zu rechnen ist, damit ich abschätzen kann ob ich den Antrag ggf. um entsprechende Punkte kürze oder komplett zurückziehe.  Die Kosten dürfen niemanden abschrecken, in Zukunft, wieder einen Antrag nach dem IFG zustellen.  In einem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof am 09.September 1999 u.a. fest, dass die Gebühren keinen abschreckenden Charakter haben dürfen. Ob die Anfrage über eine "einfache Anfrage" hinausgeht lässt sich sicherlich schon frühzeitig feststellen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass für die Beantwortung meiner Fragen erheblich Ermittlungen notwendig werden. Die beantragten Informationen dürften als Grundlage der täglichen Arbeit dienen. Auch ohne genaue Kenntnis der Informationslage gehe ich davon aus, dass es ohne größeren Aufwand möglich ist, meinen Informationswunsch zu erfüllen. Die (beabsichtigte) Nutzung der anfragten Information sowie die Nutzung der Anfrage selbst erfolgt meinerseits u.a. im Rahmen von Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind. Vielen Dank….. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>